Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1914. (80)

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scheinungen (in einem dem Kandidaten zu eigener Beobachtung dauernd zu— 
gänglichen Beobachtungsgebiete), insonderheit Studium der Tierwelt oder 
der Pflanzen, auch der Nutzpflanzen des Schulortes und seiner Umgebung, 
Erfahrungen im Schulgarten und beim Vogelschutz; das Studium größerer 
(wissenschaftlicher) Werke über begrenzte Teilgebiete der Naturgeschichte oder 
Hygiene. 
h) in der Physik: übersichtliche Kenntnis der im Seminarunterrichte behandelten 
Gebiete der Physik und ihrer Zusammenhänge, insonderheit auch Kenntnis 
der Bedeutung der physikalischen Wissenschaft für das Kulturleben (Technik, 
Lebensführung usw.); Bekanntschaft mit den hauptsächlichsten physikalischen 
Instrumenten und ihrer Handhabung; Fähigkeit sorgfältiger Beobachtung 
und auf die Erkenntnis gesetzmäßiger Beziehung abzielender Bearbeitung 
physikalischer Vorgänge; Ubung in zeichnerischer Darstellung von Apparaten 
und Versuchen und im Bau von Apparaten mit einfachen Mitteln. 
Für besondere Arbeit empfehlen sich: Studium technischer Anlagen und 
Betriebe; rechnerische (mathematische) Durcharbeitung eines physikalischen 
Gebietes; Studium wissenschaftlicher Werke über ein Teilgebiet der Physik 
oder über Forschungsarbeiten oder über physikalische Technik; Auswertung 
physikalischer Kenntnisse für biologische, hygienische, psychologische Be- 
obachtungen und Untersuchungen. 
i) in Chemie mit Mineralogie und Geologie: Bekanntschaft mit den für den 
Naturhaushalt und die Entwickelung der Kultur wichtigsten Stoffen, Vor- 
gängen und Gesetzen der Chemie sowie mit den wichtigeren, namentlich auch 
den gesteinbildenden Mineralien nach ihren kristallographischen, physikalischen 
und chemischen Eigenschaften und ihrer praktischen Verwertung; Kenntnis 
der hauptsächlichsten geologischen Faktoren und Formationen und Einblick in 
den geologischen Aufbau Sachsens; Ubung in Schulversuchen. 
Für besondere Arbeit empfehlen sich den unter h aufgeführten ent- 
sprechende Gebiete. 
k) in Mathematik; überschauende, klare Kenntnis der mathematischen Teilgebiete 
des Seminarlehrplans und ihrer Zusammenhänge; Kenntnis der wissenschaft- 
lichen Grundlagen für den Rechenunterricht der Volksschule; Fähigkeit der 
Lösung von Aufgaben aus allen genannten Teilgebieten der Mathematik; 
Fähigkeit der Anwendung mathematischer Lehrsätze und Methoden auf Sach- 
gebiete (Physik, Erd= und Himmelskunde, Volkswirtschaftslehre, Versicherungs- 
wesen u. a., Psychologie) und Fähigkeit graphischer Darstellungen (neben den
	        
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