— 92 —
scheinungen (in einem dem Kandidaten zu eigener Beobachtung dauernd zu—
gänglichen Beobachtungsgebiete), insonderheit Studium der Tierwelt oder
der Pflanzen, auch der Nutzpflanzen des Schulortes und seiner Umgebung,
Erfahrungen im Schulgarten und beim Vogelschutz; das Studium größerer
(wissenschaftlicher) Werke über begrenzte Teilgebiete der Naturgeschichte oder
Hygiene.
h) in der Physik: übersichtliche Kenntnis der im Seminarunterrichte behandelten
Gebiete der Physik und ihrer Zusammenhänge, insonderheit auch Kenntnis
der Bedeutung der physikalischen Wissenschaft für das Kulturleben (Technik,
Lebensführung usw.); Bekanntschaft mit den hauptsächlichsten physikalischen
Instrumenten und ihrer Handhabung; Fähigkeit sorgfältiger Beobachtung
und auf die Erkenntnis gesetzmäßiger Beziehung abzielender Bearbeitung
physikalischer Vorgänge; Ubung in zeichnerischer Darstellung von Apparaten
und Versuchen und im Bau von Apparaten mit einfachen Mitteln.
Für besondere Arbeit empfehlen sich: Studium technischer Anlagen und
Betriebe; rechnerische (mathematische) Durcharbeitung eines physikalischen
Gebietes; Studium wissenschaftlicher Werke über ein Teilgebiet der Physik
oder über Forschungsarbeiten oder über physikalische Technik; Auswertung
physikalischer Kenntnisse für biologische, hygienische, psychologische Be-
obachtungen und Untersuchungen.
i) in Chemie mit Mineralogie und Geologie: Bekanntschaft mit den für den
Naturhaushalt und die Entwickelung der Kultur wichtigsten Stoffen, Vor-
gängen und Gesetzen der Chemie sowie mit den wichtigeren, namentlich auch
den gesteinbildenden Mineralien nach ihren kristallographischen, physikalischen
und chemischen Eigenschaften und ihrer praktischen Verwertung; Kenntnis
der hauptsächlichsten geologischen Faktoren und Formationen und Einblick in
den geologischen Aufbau Sachsens; Ubung in Schulversuchen.
Für besondere Arbeit empfehlen sich den unter h aufgeführten ent-
sprechende Gebiete.
k) in Mathematik; überschauende, klare Kenntnis der mathematischen Teilgebiete
des Seminarlehrplans und ihrer Zusammenhänge; Kenntnis der wissenschaft-
lichen Grundlagen für den Rechenunterricht der Volksschule; Fähigkeit der
Lösung von Aufgaben aus allen genannten Teilgebieten der Mathematik;
Fähigkeit der Anwendung mathematischer Lehrsätze und Methoden auf Sach-
gebiete (Physik, Erd= und Himmelskunde, Volkswirtschaftslehre, Versicherungs-
wesen u. a., Psychologie) und Fähigkeit graphischer Darstellungen (neben den