Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht des Herzogtums Sachsen-Altenburg.

V. Die Untertanen. 133 
4. Die Mitglieder des Herzoglichen Hauses. 
8 81. 
Schon das Grundgesetz kannte keine eigentlichen 
Standesunterschiede mehr, indem es nach $ 44 jedem 
altenburgischen Staatsangehörigen ohne Rücksicht auf 
Stand und Geburt gleiche Anwartschaft zu dem im 
Grundgesetz enthaltenen staatsbürgerlichen Rechte ge- 
währt. Danach war also jeder Staatsbürger in rechtlicher 
Beziehung dem anderen gleichgestellt. Von diesem Grund- 
satze machen nur noch die Mitglieder des regierenden 
Hauses eine Ausnahme. Standesherrliche Familien gibt 
es im Herzogtum nicht. 
Zu den Mitgliedern des regierenden Hauses werden 
die Gemahlin des regierenden Herzogs sowie dessen 
Witwe, ferner die Prinzen und Prinzessinnen, welche aus 
gesetzmäßigen (mit Genehmigung des Regenten ab- 
geschlossenen) Ehen durch rechtmäßige Geburt in männ- 
licher Linie von dem ersten Erwerber der Krone ab- 
stammen, und die Gemahlinnen und Witwen der Prinzen 
aus einer vom regierenden Herzog genehmigten Ehe ge- 
zählt. Ihnen gebührt vorzügliche Hochachtung (Grund- 
gesetz $ 71). Die Familienverhältnisse im allgemeinen 
regeln sich, soweit nicht hausgesetzliche oder verfassung#- 
mäßige Bestimmungen getroffen sind, nach dem Deutschen 
Privatfürstenrechte Aus dem Grundgesetz selbst — ein 
Hausgesetz der Speziallinie Sachsen-Altenburg existiert 
nicht — ergibt sich, daß alle Mitglieder des regierenden 
Hauses der Familiengewalt des Regenten unterworfen 
sind; denn jeder Prinz und jede Prinzessin bedarf zur 
Verheiratung der Genehmigung des regierenden Herzogs 
(s. Sonnenkalb S. 82—83). Es sind daher auch alle von 
den Prinzen und Prinzessinnen geschlossenen Eheverträge 
nichtig, wenn sie die Bestätigung des regierenden Herzogs 
nicht erhalten haben, und eine ohne dessen förmliche 
Genehmigung geschlossene Ehe eines Mitgliedes des 
Herzoglichen Hauses hat in Beziehung auf dessen Stand, 
Titel und Wappen keine rechtliche Wirkung. Ebenso- 
wenig können daraus auf Staatserbfolge, Apanage, Aus-
	        
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