Full text: Der Erwerb der Gebietshoheit.

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unter dem Drucke innerer logischer Notwendigkeit zu einer 
Abhandlung über die gesamte Lehre von dem Erwerb der 
Gebietshoheit gestaltet. Dabei hat der Verfasser jedoch stets 
an der Absicht festgehalten, im ersten grundlegenden Teil, 
welcher die staats- und völkerrechtlichen Untersuchungen über 
Gebietshoheit und Gebietserwerb sowie die Ubersicht über 
die einzelnen Erwerbsarten enthält, mehr nur eine Skizze zu 
bieten, welche die streng dogmatisch-konstruktive Feststellung 
der Begriffe durchführen, dagegen eines tieferen Eingehens in 
das positive bistorische Material sich enthalten sollte. Das 
letztere soll im zweiten Teil in desto ausgiebigerem Masse 
verwertet werden. 
Dieser zweite Teil soll die völkerrechtliche Lehre von 
der Okkupation oder dem Erwerb der Gebietshoheit an 
herrenlosem Lande durch Besitzergreifung von allen Seiten, 
historisch wie dogmatisch, unter Berücksichtigung des ganzen 
Zugänglichen positiven Materials, in möglichst erschöpfender 
Weise behandeln. Im Rahmen einer solchen Darstellung soll 
die völkerrechtliche Bedeutung der neueren kolonialen Er- 
werbungen, besonders der des Deutschen Reiches, eingehende 
Erörterung finden. Auch sollen daselbst die auf die Frage 
des Gebietserwerbs bezüglichen Beschlüsse der Berliner Kon- 
ferenz nach ihrem Ursprung wie nach ihrer Tragweite ge- 
würdigt werden. 
 
	        
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