572 Die Begründung des Deutschen Reiches (1859—187 1).
zurück, einen „Bundesstaat im Staatenbunde“ zu errichten; und nun veranstaltete
Osterreich Konferenzen darüber mit den Vertretern der mittelstaatlichen Regie-
rungen, die jetzt einmütig gegen diesen Plan eines engeren Bundes unter
Preußens Führung Verwahrung einlegten (2. Februar 1862). Andererseits
lehnte Preußen von vornherein ab, sich an Verhandlungen zu beteiligen, die das
Beustsche Projekt zur Grundlage haben sollten. Die Konferenzen der mittel-
staatlichen Partei fanden dann ohne Preußen unter österreichischem Vorsitz in
Wien statt (7. Juli 1862); aber am Bundestag, den die Reformpartei zur Durch-
führung ihrer Absichten in Bewegung zu setzen suchte, widersprach Preußen ganz
im Sinne der früher von Bismarck erteilten Ratschläge jedem Vorgehen, das eine
Kompetenzerweiterung des Bundes bedentete. Der Minister des Auswärtigen,
Graf Bernstorff, wies auf die nationale Bewegung in Deutschland hin, die auf die
Begründung eines kraftvollen Staatswesens und auf eine erhöhte Machtstellung
nach außen gerichtet sei, und erklärte, daß Preußen die Erreichung dieses Ziels
nur in einem Bundesstaat mit kräftiger Exekutivgewalt und allgemeiner Volks-
vertretung für möglich halte und eine Reform auf der Grundlage des bloßen
Staatenbundes ablehnen müsse. Preußen und Osterreich standen sich also wieder
scharf gegenüber.
Zu dem politischen Gegensatz gesellte sich in eben dieser Zeit ein wirtschaft-
licher von nicht geringerer Schärfe. Die handelspolitische Lage hatte eine epoche-
machende Veränderung erfahren durch den englisch-französischen Handelsvertrag
von 1860, der in freihändlerische Bahnen einlenkte und auch eine Meist-
begünstigungsklansel enthielt. Preußen und der Zollverein sahen sich gezwungen,
einen Vertrag von gleicher Art mit Frankreich zu schließen, wenn sie sich nicht
von diesem wichtigen Markt verdrängen lassen wollten. In Preußen war ohne-
hin eine freihändlerische Strömung vorhanden, während in Süddeutschland das
schutzzöllnerische Interesse noch sehr stark war. Es gelang aber, diese Wider-
stande zurückzudrängen, und Preußen begann, zunächst unter Zustimmung der
Zollvereinsstaaten, mit Frankreich zu unterhandeln.
Jetzt aber machte Osterreich das Recht geltend, das ihm auf Grund des
Vertrages von 1853 zustand, und wünschte die Eröffnung der von ihm selbst
bisher versaumten Verhandlungen über seine Aufnahme in den Zollverein.
Nach Lage der Verhältnisse war klar, daß dieses Ziel, das Osterreich mehr noch
im politischen als im wirtschaftlichen Interesse verfolgte, unerreichbar wurde,
wenn der französische Handelsvertrag mit seiner Herabsetzung der Tarife zustande
kam, weil OÖsterreichs Industrie und Weinbau einen stärkeren Zollschutz nicht
zu entbehren vermochten. Osterreich beklagte sich daher, daß Preußen die Zusage
von 1853 durch die Verhandlungen mit Frankreich unerfüllbar mache, und regte
die schutzzöllnerischen Interessen, namentlich in Süddentschland, gegen den
preußischen Plan auf. In Preußen verhehlte man sich nicht, daß die Aufnahme
Österreichs in den Zollverein durch den französischen Handelsvertrag unmöglich
gemacht werde; aber man wollte den Eintritt Österreichs ja im Grunde ver-
meiden, weil die Stellung Preußens in Deutschland dadurch geschwächt wurde,
und man hatte 1853 sich ja nur zur Eröffnung von Verhandlungen darüber
verpflichtet. Damals war Preußen in einer Zwangslage gewesen, jetzt war
seine Stellung wieder stärker, seine Haltung selbstbewußter geworden. Trotz
des Widerspruches Osterreichs, angesichts der schutzzöllnerischen Agitation im