Full text: Das Civil Medizinal Wesen im Königreich Bayern. Erster Band. Die private Medizin. (1)

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Hienach ist unterm Heutigen Entschließung an den Ver- 
waltungs-Ausschuß ergangen. 
München, den 12. August 1846. 
Ministerium des Innern. 
An den Vorstand des medizinischen Prüfungs-Senates der Univer- 
sität Erlangen ergangen. 
Nr. 8,685. 6. 22. 
Ministerial-Entschließung vom 22. Jänner 1848, die Prüfungen 
der Mediziner an der Universität Erlangen im Jahre 1846/47 betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Auszug. 
Zugleich erhält der benannte Vorstand den Auftrag, in die 
künftighin vorzulegenden Uebersichten derjenigen Candidaten der 
Medizin, welche die Schluß-Prüfung mit Erfolg bestanden 
haben, außer dem Geburtsorte auch das Alter und Religions- 
Bekenntniß aufzunehmen. 
München, den 22. Jänner 1848. 
Staatsministerium des Innern. 
An den Vorstand des medizinischen Prüfungs-Senates für theoretische 
und Schluß-Prüfungen der Mediziner an der Universität Erlangen 
ergangen. 
Nr. 29,694. p n*5 
Ministerial-Entschließung vom 30. Septbr. 1845, die medizinischen 
Schluß-Prüfungen betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Das unterfertigte k. Ministerium ist veranlaßt, die Vor- 
schrift in §.53 der allerhöchsten Verordnung vom 30. Mai 1843 
über das Studium der Medizin, wonach jeder Senatsvorstand 
halbjährig und zwar unmittelbar nach dem jedes- 
maligen Semesterschlusse den Rechenschaftsbericht zu er- 
statten hat, mit der Weisung in Erinnerung zu bringen, in der 
damit vorzulegenden Klassifikationstabelle bei den Namen und 
Heimathsorten der geprüften Candidaten und zwar bei den 
Med.-Perordn. 5
	        
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