Full text : Das Civil Medizinal Wesen im Königreich Bayern. Erster Band. Die private Medizin. (1)

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Nr.  14,164.  8.  i8.

Ministerial-Entschließung  vom  3.  Juni  1844,  die  Bildung  der  medizinischen
  Prüfungs-Senate  an  der  Universität  Würzburg  betr.
Auf  Befehl  Seiner  Majestät  des  Königs.

Auf  den  Bericht  bezeichneten  Betreffes  vom  9.  Mai  l.  J.
wird  Nachstehendes  zur  Entschließung  eröffnet.

Der  Umstand,  daß  bei  der  theoretischen  und  Schlußprüfung
der  Mediziner  die  Fächer  der  Anatomie,  der  Chirurgie  und  der
Geburtshilfe  nicht  blos  mündlich  und  beziehungsweise  schriftlich,
sondern  auch  in  besonderen  praktischen  Uebungen  zu  behandeln
sind,  motivirt  eine  doppelte  Besetzung  dieser  Disziplinen  in
dem  einschlägigen  Prüfungs-Senate,  theils  um  in  Bezug  auf
selbe  die  Geschäftsaufgabe  des  eigentlichen  Fachlehrers  nicht  allzuhoch
  zu  spannen,  theils  um  in  Fällen  größeren  Andranges
zu  den  Prüfungen  eine  gleichzeitige  Abhaltung  von  praktischen
Uebungen  und  mündlichen  Prüfungen  möglich  zu  machen.

Durch  eben  diese  Einrichtung  ist  aber  eine  Beschränkung
der  Wirksamkeit  des  betreffenden  eigentlichen  Fachlehrers  zu
Gunsten  des  ihm  an  die  Seite  gegebenen  Suppleanten  keineswegs
  bezielt,  und  es  bleibt  daher  in  der  Regel,  und  insofern
nicht  besondere  Umstände  eine  abweichende  Anordnung  motiviren,
  dem  Ermessen  des  Ersteren  überlassen,  ob  er  die  Leitung
der  praktischen  Uebungen  oder  die  Theilnahme  an  der  mündlichen
  Prüfung  seiner  eigenen  Wirksamkeit  vorbehalten  wolle.

München,  den  3.  Juli  1844.

Ministerium  des  Innern.
An  den  Ministerial-Kommissär  der  Universität  Würzburg  also
ergangen.

Nachricht  dem  Senate  der  Universität  Würzburg  zur  Wissenschaft
und  weiteren  geeigneten  Verfügung.

Nr.  16,674.  S.  19.
Ministerial-Entschließung  vom  25.  September  1845,  das  Gesuch  des
Professors  Dr.  N.  um  eine  Aversal-Remuneration  betr.
Auf  Befehl  Seiner  Majestät  des  Königs.

Auf  den  am  16.  Mai  in  rubrizirtem  Betreffe  erstatteten
Bericht  wird  erwiedert,  daß  die  Bitte  des  Professors  Dr.  N.