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Allgemeine Vorkehrungen.
Nr. 943. S. 106.
Ministerial- Entschließung vom 7. Oktober 1815, luftreinigende
Mittel bei ansteckenden Krankheiten betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Das königliche General-Kreis-Commissariat erhält hiemit
Exemplare derjenigen Anleitung zum Gebrauche der Vorbauungs-
mittel gegen ansteckende Krankheiten und der Mittel, die Luft
in Krankenzimmern und Spitälern zu reinigen, welche auf
Befehl Sr. Königlichen Majestät in den Druck gelegt
wurde, mit dem Auftrage: dieselben unter die Gerichtsärzte,
Polizeistellen, Spitalanstalten, in den ihm untergebenen Bezirke
zur genauen Befolgung in eintretenden Fällen zu vertheilen.
Hiebei werden folgende besondere Weisungen erlassen:
I. In der Ueberzeugung, daß besonders in den untern
Volksklassen Verhältnisse stattfinden, welche die Entstehung und
Fortpflanzung ansteckender Krankheiten begünstigen, und daß
dieser Klasse die Anwendung der Vorbauung= und Verbesserungs-
mittel möglichst erleichtert werden müsse, also die Materialien
hiezu für den möglichst niedrigen Preis zu erhalten sein sollen,
hat das königliche General-Kreis-Commissariat dafür zu sorgen,
daß die Apotheker diese Materialien an die Unbemittelten und
an die Armenanstalten um den in der Anleitung bestimmten Preis
ablassen, bei welchem zwar der Apotheker wenig Gewinn, aber
auch nach sicherem Calcul keinen Schaden hat. Die Räucherungs-
Portionen von der in der Anleitung angegebenen Größe (bayer.
bürgerlichen Gewichts) sollen demnach für Arme und Armen-
anstalten kosten: Eine Portion der stärkern Essigräu-
cherung und Salzräucherung, jede 5 kr., und eine
Portion der schwarzen Salzräucherungé kr. einschließlich
des 1 kr. kostenden Glases für die Säure. Größere Portionen
verhältnißmäßig. Von Wohlhabenden dürfen sich die Apotheker
von beiden ersten Räucherungen die Portion mit 7 kr. und von
der letzten mit 5½ kr. bezahlen lassen.
II. Zugleich sind die Apotheker anzuweisen, die in der An-
leitung namhaft gemachten Materialien, besonders wenn an-
steckende Krankheiten herrschen oder zu befürchten sind, in der
angegebenen Weise vorbereitet vorräthig zu haben und darauf