Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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zu überziehen ist, bei eisernen Röhren mit gewöhnlicher Eisenkitt 
(Eisenfeilspäne, Schwefel und Salmiak) zu geschehen. 
8. 10. 
Die Abtrittlokale in den einzelnen Geschoßen müssen un- 
mittelbar an einer Umfassungsmauer des Hauses angebracht 
und mit in das Freie führenden Fenstern versehen werden. 
(Pol.-Erl. an d. Bez.-Comm. v. 22. Nov. 1854. — Pol.-Anordn. 
v. 9. Juli 1855 Z. 2. u. 3). 
§. 11. 
Die Construktion der Abtritte in den Lokalen muß von 
der Art sein, daß aller Unrath in die Schläuche aufgenommen 
und das Mauerwerk rein und trocken erhalten wird. 
§. 12. 
Wo Pißrinnen angebracht sind, müssen Dieselben aus 
gleichem Materiale wie die Schläuche sein. Auch muß in 
solchen Abtritten, dann in Abtritten, welche größerer Verun- 
reinigung ausgesetzt sind, der Boden aus einem Materiale 
das von der Flüssigkeit nicht imprägnirt wird, hergestellt, von 
den Wänden her muldenförmig gegen den Schlauch zu abge- 
dacht und von der niedrigsten Stelle der Mulde aus für Her- 
stellung des Ablaufes der Flüssigkeit in den Schlauch ein ver- 
schließbarer Nebenschlauch angebracht werden (Pol. Erl.= an die 
Bez.-Comm. v. 22. Nov. 1854). 
§. 13. 
Jeder Abtritt muß mit einem gut schließenden Deckel ver- 
sehen sein. Als sehr zweckmäßig ist für guten Verschluß noch 
die Anbringung eines eigenen abhebbaren Ueberdeckels zu em- 
pfehlen, der allseitig genau auf dem Deckbrette aufsitzt (Pol.= 
Erl. an die Bez.-Comm. v. 22. Nov. 1854. — Pol.-Anordn. 
v. 9. Juli 1855 Z. 1). 
8. 14. 
Bei jeder Abtrittgrube muß für Abführnng der sich ent- 
wickelnden Gase über die Wohnungs-Räume hinaus Sorge 
getragen werden. Zu diesem Behufe ist der Abtritt-Schlauch 
selbst in gleichem, niemals in engerem Durchmesser über das 
Dach hinaus zu verlängern und als Dunstrohr zu benützen. 
(Erl. d. Bau-Comm. v. 24. Aug. 1855 Ziff. 7). 
§. 15. 
Wo die Anlage von festen Abtrittgruben bei einem Wohn- 
hause nicht nach den Vorschriften der vorstehenden Paragraphen
	        
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