Full text : Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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gehörigen  Strenge  gehandhabt,  und  der  gegenwärtige  Vorfall
strengstens  untersucht  werde;  über  den  Vollzug  wird  binnen
vier  Wochen  Anzeige  erwartet.

München,  den  9.  Dezember  1832.

Staatsministerium  des  Innern.
An  die  Königl.  Regierung  des  Obermainkreises,  K.  d.  J.,  also  ergangen.

Nr.  21,149.  65.  19.
Ministerial-Entschließung  vom  31.  Juli  1834,  die  Heilung  der
Wasserscheu  betr.
Auf  Befehl  Seiner  Majestät  des  Königs.

Die  Königliche  Kreisregierung  empfängt  hiebei  anliegend
einen  Bericht  des  Cantonsarztes  Dr.  Hirsch  zu  Wolfstein  im
Rheinkreise,  die  Heilung  der  Wasserscheue  betr.,  zur  Wissenschaft
mit  dem  Auftrage,  die  Gerichtsärzte  des  Kreises  von  den
hirschischen  Erfahrungen  in  Kenntniß  zu  setzen,  und  sie  zur  Mittheilung
  ihrer  Wahrnehmungen  für  den  Fall  aufzufordern,  wo
sie  sich  etwa  veranlaßt  sehen  sollten,  die  Wirksamkeit  des  vorgeschlagenen
  Mittels  bei  Wasserscheu  zu  erproben.

München,  den  31.  Juli  1834.
Staatsministerium  des  Innern.
An  sämmtliche  Königl.  Kreisregierungen,  K.  d.  I.,  also  ergangen.

Abdruck  des  allegirten  Perichts.

Königliche  Regierung  des  Rheinkreises!
Kammer  des  Innern.

Dem  gehorsamst  Unterzeichneten  wurde  das  nachstehende,
in  Mexico  mit  dem  besten  Erfolge  angewandte  Heilungsverfahren
der  Oydrophobie  bekannt,  und  beehrt  sich,  dasselbe  Königlicher
hoher  Regierung  zu  etwaiger  allgemeiner  Bekanntmachung  submissest
  vorzulegen,  zumal,  da  die  gegenwärtige,  wahrscheinlich
noch  länger  anhaltende  und  zunehmende  trockne  und  heiße  Witterung
  den  Ausbruch  der  Wuth  bei  Thieren  begünstigt,  und  im
Falle  des  wirklichen  Ausbruches  die  Uebertragung  des  Wuthgistes
  auf  Menschen,  auch  bei  allen  angewandten  Vorsichtsmaßregeln
  zu  befürchten  ist.