Metadata : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

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2.  Bestimmung  des  Entflammungspunkts  von  50  °  C.  mittels  des  Abelschen  Petrolenmprobers.

Zur  Untersuchung  dient  der  durch  die  Kaiserliche  Verordnung  vom  24.  Februar  1882
(Reichs-Gesetzbl.  S.  40.)  für  die  Untersuchung  des  Petroleums  auf  seine  Entflammbarkeit  (Feuerefährlichkeit)
  vorgeschriebene  Abelsche  Petroleumprober.  Der  Apparat  muß  amtlich  beglaubigt
sein,  und,  abweichend  von  den  Ausführungsbestimmungen  zu  der  Kaiserlichen  Verordnung,  muß
das  Thermometer,  welches  die  Wärme  des  Oles  angibt,  bis  mindestens  70°%  C.,  das  Thermometer
für  das  Wasserbad  bis  mindestens  100°  C.  reichen.

Die  Ausführung  des  Versuchs  erfolgt  im  allgemeinen  nach  der  gleichen
Methode  wie  bei  Prüfung  des  Petroleums  auf  21°  C.  Entflammungspunkt,  worüber  die  den
Apparaten  beigegebene  Ge  rauchsanweisung  die  nötigen  Angaben  enthält.  Bei  der  Prüfung  der
Ole  auf  den  Entflammungspunkt  von  50°.  hat  man  das  Wasser  auf  857C.  zu  erhitzen  und  auf
dieser  Wärme  während  der  Dauer  des  Versuchs  zu  erhalten.

Wenn  der  gefundene  Entflammungspunkt  sehr  nahe  der  Grenze  von  50°  C.  liegt,  muß
der  beobachtete  Entflammungspunkt  auf  den  Normalbarometerstand  von  760  mm  zurückgeführt
werden.  Dies  erfolgt  in  gleicher  Weise  wie  bei  der  gewöhnlichen  Entflammungspunktbestimmung,
jedoch  unter  Benutzung  der  folgenden  Umrechnungstafel:

Fafel  zur  Amrechnung  des  heobachleten  Entslammungspunkts  auf  den  dem  normalen
Barometerstand  entsprechenden  Entslammungspunkt.

 

Barometerstand  in  Millimeter.
685|  600/  695  700/  705/  710  715/720|  725/730/735/740/  745/750/755)  260  765770|/775/780  785

–....  —  —  —  —  —

Entflammungspunkt  nach  Graden  des  hundertteiligen  Thermometers.

 

 

 

 

 

l
45,4.45,645,745,946,146,346,4«46,646,847,o47,1  47,3,47,5  47,747,848,0  l48,2«48,4  48,5I48,7  48,
45,0  46,  46,  46,,  46,  46,6  46,0  47,,47,3  47,  47,6/47,,  48,8,  48  48,  (48,  48,,  49,  49,9
46,  46%  46  ,  46,  47,  47  47%  47%  4„  4.  4  S  49%  49  49  4  449  %
46,)  47,  47,  47,  4  47,  47,  48,4  48,  48  48/8  49/  49,  49,,49,5  49,  49,  50,0  50,o50
471  47,,47,  47,0  48,  48,348,  48,648,8  40,,  49,49,  49,  49  S0  50,2  50,  0,  50,7  50,
47,9  48,1  48,  48,  48,8  48,9  49,1  49,3  49,5  49,6  49,8  50,050,2  50  50  50,750,91,05I,  51
48,  48/  48.  43  49,  49  49%  49%%  4%  50,  50  ,  5  50  S  1,  1  5L  51
48,0  4949,  49,  49%  49,,  49,  50,1500,  0,  5  1,051,  51,  45½  52,0°52,252,
49,4  49,6  40,49,0  50,  50  50,,50,  51,0  51,  U5  0,  ,  „51,  D„  5%  52,5  52,752,

-  s

Hat  man  also  z.  B.  einen  Entflammungspunkt  von  49,5°  C.  bei  einem  Barometerstande
von  735  mm  beobachtet,  so  ergibt  sich  aus  der  Tafel  der  maßgebende  Entflammungspunkt  zu
50,5%  C.  Hinsichtlich  der  Berechnung  der  Mittelzahl  und  Abrundung  der  erhaltenen  Gradzahlen
gelten  dieselben  Regeln  wie  bei  der  amtlichen  Petroleumuntersuchung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.  Bestimmung  des  Paraffingehalts  im  Rohpetroleum.

Für  die  Bestimmung  des  Paraffins  in  Rohpetroleum  wird  in  der  Hauptsache  die  von
Holde  ausgearbeitete  Methode  angewendet,  jedoch  mit  folgender  Abänderung:  100  2  des  zu  untersuchenden
  Rohpetroleums  werden  in  eine  gewöhnliche  tubulierte  Glasretorte  gebracht  und  davon
alle  bis  300°  C.  (Thermometer  im  Dampf)  übergehenden  Teile  rasch  abdestilliert.  Man  legt  eine
neue  gewogene  Vorlage  (ohne  Kühler)  vor,  treibt  sämtliche  Ole  bis  zur  vollständigen  Verkokung
des  Rückstandes  ohne  Thermometer  über  und  bestimmt  durch  Wiederwägung  der  Vorlage  das
Gesamtgewicht  des  überdestillierten  schweren  Oles.  Alsdann  erfolgt  in  diesem  die  Bestimmung  des
Paraffins  nach  der  von  Holde  (siehe  DDr.  D.  Holde  „Die  Untersuchung  der  Schmiermittel“,
Berlin  bei  Julius  Springer  1897,  S.  182)  beschriebenen  Weise,  nur  hat  man  dabei  das  Ol  in
Gramm  abzuwägen  und  nicht  in  Kubikzentimeter  abzumessen.  Aus  dem  Paraffingehalte  des
Schweröldestillats  wird  durch  Umrechnung  der  Paraffingehalt  in  den  100  g  des  zur  Untersuchung
verwendeten  Rohpetroleums  erhalten.

Enthält  das  untersuchte  Ol  mehr  als  8  Gewichtsteile  Paraffin  in  100,  so  ist  es  nicht  als
Rohöl,  sondern  als  Schmieröl  zu  bezeichnen.