Metadata : Encyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer und alphabetischer Bearbeitung. Erster, systematischer Theil. (1)

140  Die  geichichtlichen  Grundlagen  der  Deutschen  Aechtsentwidclung  u.

jortgepflanzt  und  von  bestimmten  Lehrern  vertreten  wurden.  Die  alten  individuellen
Gegensätze  von  Labeo  und  Capito  verschwanden  dabei  vollständig,  nicht  nur  der
politische,  sondern  auch  der  wissenschaftliche  von  spekulativer  und  positiver  Richtung.
Der  Unterschied  der  Schuteu  löste  sich  in  eine  Reihe  einzelner,  zum  Theil  sehr  unbedeutender,
  Kontroversen  ohne  alle  tendenziösen  Unterschiede  auf.  Doch  war  der
Streit  von  großem  Einfluß  auf  die  Wissenschaft,  zunächst  schon  durch  die  allgemeine
Steigerung  des  Interesses  jür  juristische  Fragen  und  dann  namentlich  durch  die
Schärfung  der  Dialektik  und  Polemik.

Den  Aufang  der  eigentlichen  Schulen  hat  man  ziemlich  bald  nach  Labeo  und
Capito  selbst  zu  setzen;  darauf  deutet  wenigstens,  daß  die  Schule  des  Capito  nach
seinem  unmittelbaren  „Nachfolger'“  Sabinus  benannt  wurde,  und  die  des  Labeo
nach  einent  zweiten  Nachsolger  Proculus.  JFortgedauert  haben  die  Schulen  bis
auf  Hadrian.  Noch  bei  Gaius,  der  selbst  Sabinianer  ist,  tritt  der  Streit  sehr
hervor  :  das  erklärt  sich,  wenn  man  annimmt,  daß  er  fern  von  Rom  war.  Bei
seinem  Zeitgenossen  Pomponius  erscheint  der  Schulgegensat  bereits  völlig  verwischt.
Er  nennt  zwar  in  seinem  Abrifsse  der  Rechtsgeschichte  die  Hadrianischen  Juristen
Celsus  und  Julian  als  letzte  Schulhäupter.  Aber  in  seinen  sonstigen  Schristen  ist
seine  Stellung  zu  den  einzelnen  Kontroversen  so  wenig  ausgeprägt,  daß  man  darüber
streitet,  welcher  Schule  er  selbst  angehörte.]  Wie  und  warum  die  Schulen  aufhörten,
  ist  unklar.  Wahrscheinlich  hängt  es  mit  äußeren  Aenderungen  des  Unterrichtswesens
  zusammen,  nameutlich  mit  dem  Entstehen  und  Aufblühen  von  Rechteschulen
  in  den  Provinzen,  besonders  in  Veryt,  Cäsarea  und  Alerandrien.  [Die
Zeit  der  Entstehung  dieser  Schulen  kennen  wir  freilich  gar  nicht;  die  älteste,  Beryt,
wird  zuerst  unter  Alexander  erwähnt,  als  sicher  der  Sektenstreit  längst  erloschen  war.
Man  könnte  vermuthen,  daß  die  Wisseuschaft  durch  die  großen  Juristen  der
Hadrianischen  Periode  auf  andere  Probleme  als  die  Schulkontroversen  hingewiesen
wurde,  uud  daß  andere  Gegensätze  au  Stelle  der  abgelebten  traten.]

*  30.  Von  der  Geschichte  der  einzelnen  Römischen  Juristen  wissen  wir
nicht  viel.  Die  Römische  Geschichtschreibung  der  Kaiserzeit  schrumpft  ja  fast  ganz
zu  einer  Geschichte  der  Kaiser  zusammen.  Was  mit  diesen  nicht  in  Berührung  tritt,
wird  der  Vergessenheit  überlassen.  Daher  erfahren  wir  von  den  Juristen  immer
nur  einzelne  gelegentliche  Notizen,  wenn  sie  höhere  Aemter  hatten,  oder  sonst  in  die
Maisergeschichte  verwickelt  wurden.  Von  vielen  kennen  wir  geradczu  gar  nichts  als
ihre  Namen  und  ihre  Bücher.  Man  darf  sich  aber  auch  die  Zahl  dieser  schriftstellernden
  Juristen  nicht  zu  groß  denken,  und  nicht  etwa  heutige  Maßstäbe  anlegen.
  In  den  Pandekten  find  39  Schriftsteller  exzerpirt,  davon  sind  34  aus  der
Zeit  von  Augustus  bis  in  die  Mitte  des  dritten  Jahrhunderts.  Sie  waren  zwar
nicht  die  einzigen,  aber  doch  mit  wenigen  älteren  Ausnahmen  die  einzigen  bedeutenden.
  Außerdem  kennen  wir  noch  etwa  80—40  Namen.  Darüber  hinaus  kann
es  nichts  Nennenswerthes  mehr  gegeben  haben.

Von  den  Einzelnen  können  hier  nur  Wenige  hervorgehoben  werden  1).  Nach
den  schon  oben  genannten  Augusteischen  Juristen  zunächst  Massurius  Sabinue
unter  Tiberius,  der  ein  System  des  Givilrechts,  tres  libri  iuris  civilis,  schrieb,
welches  später  die  allgemeine  Grundlage  für  die  Darstellungen  des  Civilrechts  wurde.
(Unter  den  Juristen  seiner  Schule  ist  bis  in  die  Zeit  Hadrian's  der  bedeutendste
C.  Javolenus  Priseus,  der  unter  Trajan  die  wichtigsten  militärischen  und  Verwaltungeämter
  bekleidete  (C.  I.  L.  3,  2884;  D.  40,  2.  5),  er  schrieb  außer  mehreren
  Bearbeitungen  älterer  Werke,  namentlich  14  Bücher  Episteln  voll  seiner  Erorterungen
  praktischer  Fälle.  Zu  den  angesehensten  Vertretern  der  proeulianischen

!)  Vitae  tripertitee  letorum  veterum  à  B.  Rutilio,  J.  Bertrando,  G.  Grotio,
irs.  J.  C.  Franck.  I1718.  4.  Zimmern,  "Geschichte  d.  Röm.  Privatrechts,