—
„Der Mandelbaum fordert zum Gedeihen
für gewöhnlich einen leichten, sandigen und
möglichst gleichmäßig warmen Boden. Doch
kommt er auch in steinigem oder schieferhaltigem
Boden fort. Am besten füllt man etwa 1 m
tief in schwerem Boden ausgehobene Löcher
mit leichtem Boden, den man möglichst reichlich
düngt. Da die Wurzeln des Baumes sich
nicht ausbreiten, sondern gerade in die Erde
hinunter wachsen, genügt es eine Pflanzstätte
im Durchmesser von etwba ½ m Meter aus-
zuheben.
Er wird je nach Lage und Boden 4 bis
10 m hoch und erfordert keine besondere Sorg-
falt. Nur in seiner Jugend will er gestützt
und beschnitten sein. Im zweiten Jahre seines
Wachsthums müssen, noch bevor im Januar
die sehr frühzeitigen Blüthenknospen erscheinen,
alle Seitenzweige entfernt werden, um den
Baum eine Krone bilden zu lassen.
Alljährlich ist der Boden um den Stamm
durch Aufhacken zu lockern. Das ist die ganze
Arbeit, die der Baum dem Gärtner macht.
Sonst braucht er ihn nur wachsen zu lassen.
Die Früchte des Mandelbaumes sind wegen
ihres fleischigen ölhaltigen Kernes sehr geschätzt.
Man gewinnt daraus durch Pressen Mandelöl
— gewöhnlich süßes Mandelöl genannt, ob-
gleich man auf gleiche Weise Oel aus bitteren
Mandeln gewinnt.
Die Mandelkerne enthalten in ihren Ge-
weben zwei besondere Bestandtheile, das
„Emulsin“ und das „Amygdalin“. Zerreibt
man die Kerne in Wasser, so verwandelt das
Emulsin das Amygdalin in Stärkezucker, in
Blausäure, Ameisensäure und bittere Mandel-
essenz. Auch gewinnt man Oelkuchen aus den
Kernen.
Die Blätter des Mandelbaumes haben
dieselben Eigenschaften wie die des Kirsch-
lorbeers. Mit den Früchten bereitet man
Brustlatwerge und Mandelmilchsyrup.
In den Konditoreien werden Mandeln in
großen Massen verbraucht.
Man pflanzt den Mandelbaum in Reihen
oder schachbrettförmig. Um einen Hektar zu
bepflanzen, gebraucht man eine Aussaat von
4 bis 5 kg Mandeln bester Qualität. Das
Ausssen geschieht reihenweise in Beeten und
zwar im Januar stets in sandigem, leicht zu
bewässerndem Boden.
Im selben Jahre, etwa im November oder
Dezember, kann man schon Bäume von 1 m
und mehr Höhe haben. Diese verpflanzt man
unverweilt in der vorn angegebenen Weise und
zwar so, daß sie nach jeder Richtung hin auf
etwa 8 m freistehen.
346 —
In Algier kann man aus gesäcten Kernen
aufgewachsene Bäume etwa nach 4 oder 5 Jahren
abernten. Wenn man aber einjährige Pflänz-=
chen verpfropft, kann man schon nach 3 Jahren
abernten. Diese Methode ist also einträglicher.
Die Kosten einer Pflanzung von 144 Bäu-
men würden bis zur ersten Ernte etwa 422
Franks betragen. Rechnet man auf den Baum
1,50 oder 2 Franks Ernte, so hat man schon
nach 5 Jahren den sehr erheblichen Nutzen
von 216 bis 288 Franks. Und das bei fast
gar keiner oder doch nur sehr geringer Mühe.
Es giebt etwa sieben verschiedene bessere
Arten des Mandelbaumes, die man sich alle
leicht aus Kernen ziehen kann.
Der Mandelbaum ähnelt in seinem Wachs-
thum stark dem Pfirsichbaum. Man verpfropft
ihn in ganz derselben Weise, wie den. Pfirsich-,
Aprikosen= oder Pflaumenbaumsteckling. Am
besten bleibt es jedoch, die aus Kernen ge-
zogenen jungen Pflänzchen auf bittere Mandel-
bäume zu verpfropfen, welche Spielart beson-
ders kräftig wird.
Der Mandelbaum ist ganz besonders wider-
standsfähig, weshalb er mit Vorliebe zum
Aufpfropfen von Pfirsichreisern verwendet wird."
vereinbarung zwischen Frankreich und Dabomeh.
Die Vereinbarung zwischen Frankreich und
Dahomeh, welche unter dem 3. Oktober d. J.
zu Weidah durch den französischen Kontre-
Admiral de Cuverville und Bevollmächtigte
des Königs Behanzin von Dahomeh abge-
schlossen worden ist, ist nebst einer Denkschrift
der französischen Kammer zur Ratifikation vor-
gelegt worden.
Dieselbe bestimmt zunächst, daß alle früher
zwischen Frankreich und Dahomeh geschlossenen
Verträge und Konventionen bestehen bleiben
sollen und setzt sodann Folgendes fest:
Artikel 1. Der König von Dahomeh
verpflichtet sich, das französische Protektorat
über das Königreich Porto-Novo zu respektiren
und sich jeden Einfalles in Theile dieses Pro-
tektorates zu enthalten.
Er erkennt das Recht Frankreichs an, Ko-
tonn für unbeschränkte Zeit zu besetzen.
Artikel 2. Frankreich wird seinen Ein-
fluß auf den König von Porto-Novo dahin
ausüben, daß in Zukunft dem König von
Dahomeh kein begründeter Anlaß zur Be-
schwerde gegeben wird.
Als Entschädigung für die Besetzung von
Kotonn wird Frankreich jährlich eine in keinem
Fall 20 000 Franks (in Gold oder Silber)
übersteigende Summe zahlen.