aus dem westfälischen Diakonissenhause ge—
nommen werden und daß die jetzt vorhandenen
in möglichst organische Verbindung mit dem
Diakonissenhause treten.
Pastor Worms ist mit zwei Schwestern,
Amalie v. Wiechmann und Friederike
Schötte, bereits am 12. Mai d. J. von
Marseille abgereist.
Deutsche postdampferverbindung mit ost-Afrika.
Der mit der Aktien-Gesellschaft „Deutsche
Ost-Afrika-Linie“" zu Hamburg seitens des
Reiches abgeschlossene Vertrag über die Ein-
richtung und den Betrieb einer regelmäßigen
deutschen Postdampferverbindung mit Ost-Afrika
datirt vom 5. Mai d. J. und ist im „Central-=
Blatt für das Deutsche Reich" vom 16. Mai
d. J. — Nr. 20 — abgedruckt.
Die wesentlichsten Bestimmungen des Ver-
trages sind folgende:
Die Gesellschaft verpflichtet sich, die nach-
stehend aufgeführten Dampferlinien einzurichten:
A. Eine Hauptlinie zwischen Hamburg und
Delagoa-Bai, mit Anlegen in einem nieder-
ländischen oder belgischen Hafen, dessen Wahl
der Genehmigung des Reichskanzlers unterliegt,
ferner in Lissabon, Neapel, Port Said, Aden,
Zanzibar, Dar-zes-Salaam — oder an einem
anderen vom Reichskanzler zu bestimmenden,
innerhalb der deutsch-ostafrikanischen Interessen-
sphäre belegenen Küstenplatz — und in Mo-
zambique.
B. Eine Küstenlinie zwischen Zanzibar und
Lamu über Bagamoyo, Saadani, Pangani,
Tanga oder Dar-es-Salaam, Pemba und
Mombassa.
C. Eine Küstenlinie zwischen Zanzibar und
Inhambane über Kilwa, Lindi, Ibo, Queli-
mane und Chiloane.
Auf den Linien A und C sind jährlich
13 Fahrten in jeder Richtung in Zeitabständen
von je 4 Wochen, auf der Linie B jährlich
wenigstens 26 Fahrten in Zeitabständen von
je 14 Tagen auszuführen.
Die Küstenlinie hat unter allen Umständen
die Anschlüsse an die Hauptlinie zu wahren.
Eine Tarifermäßigung von 20 PCt. ist
unter gewissen Voraussetzungen für die Be-
förderung von Beamten und Mannschaften der
Marine, sowie von Personen und Sachen der-
jenigen Vereine zu gewähren, welche für Zwecke
der Krankenpflege oder der Mission ir #“-k -. .- .
pfg sion in den früherer Beamter der Neu-Guinea-Kompagnie
deutschen Schutzgebieten wirken und für welche
der Reichskanzler diese Vergünstigung in An-
spruch nimmt.
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IV. Tifterar. Besprechungen.
Das 3. Heft des 3. Jahrganges (1890) der
„Zeitschrift für afrikanische Sprachen“,
herausgegeben von Dr. G. Büttner, Lehrer
am Seminar für orientalische Sprachen, ent-
hält einen Aufsatz von C. Meinhof über
„das Verbum in der Isubusprache“.
Das Isubu, die Sprache von Bimbia und
Schwestersprache des Dualla, ist vom Missionar
Merrick zur Schriftsprache erhoben und theil-
weise grammatisch bearbeitet worden. Die dem
Verfasser zugänglich gewesenen Texte haben
gegen die Duallatexte den Nachtheil, daß nur
die gewöhnlichen lateinischen Lettern zur Be-
zeichnung der Bantu-Laute verwerthet sind,
dagegen den Vorzug großer Exaktheit in Be-
solgung der (einmal eingeschlagenen) Ortho-
graphie, wodurch die grammatische Arbeit er-
leichtert wird. — Der Verfasser giebt nun
einige Vokabeln der drei Sprachen: Benga,
Isubu und Dualla, sowie die Zahlwörter zur
Vergleichung, fügt das Nothwendigste über
Lautlehre und Nomen hinzu und kommt zu
dem Schlusse, das Isubu als in der Mitte
zwischen Benga und Dualla stehend zu be-
zeichnen, während es dabei doch, durch erheb-
liche Abweichung von beiden Dialekten, eine
selbständige Stellung wahrt. Dies wird sehr
eingehend und sachgemäß durch zahlreiche Bei-
spiele erläutert.
Leitfaden zur Erlernung der Malayi-
schen Umgangssprache (Küstenma-
layisch) von Dr. Richard Hindorf.
Berlin. Carl Heymanns Verlag. 1890.
Preis 2 M.
Das vorliegende Werkchen giebt eine kurze
Anleitung zur Erlernung der dem Europäer
im Verkehr mit malayisch sprechenden Leuten
nothwendigen Wörter und Redewendungen. Es
soll nur dem praktischen Gebrauch, nicht einem
sprachwissenschaftlichen Zwecke dienen. Das
„Küstenmalayisch“ ist eine im Laufe der Zeit
aus dem Hochmalayischen durch Beimischung
zahlreicher Wörter aus anderen Sprachen ent-
standene Verkehrssprache mit vereinfachter
Grammatik. Seine Kenntniß ist für die Be-
sucher des niederländisch --indischen Inselreiches
von Wichtigkeit. Der Verfasser, welcher als
die Verhältnisse Neu-Guineas kennt, ist der
Ansicht, daß das „Küstenmalayisch“ für unser
dortiges Schutzgebiet eine zweite Verkehrs-
sprache werden wird. Schon jetzt ist es für