Full text: Deutsches Kolonialblatt. I. Jahrgang, 1890. (1)

aus dem westfälischen Diakonissenhause ge— 
nommen werden und daß die jetzt vorhandenen 
in möglichst organische Verbindung mit dem 
Diakonissenhause treten. 
Pastor Worms ist mit zwei Schwestern, 
Amalie v. Wiechmann und Friederike 
Schötte, bereits am 12. Mai d. J. von 
Marseille abgereist. 
Deutsche postdampferverbindung mit ost-Afrika. 
Der mit der Aktien-Gesellschaft „Deutsche 
Ost-Afrika-Linie“" zu Hamburg seitens des 
Reiches abgeschlossene Vertrag über die Ein- 
richtung und den Betrieb einer regelmäßigen 
deutschen Postdampferverbindung mit Ost-Afrika 
datirt vom 5. Mai d. J. und ist im „Central-= 
Blatt für das Deutsche Reich" vom 16. Mai 
d. J. — Nr. 20 — abgedruckt. 
Die wesentlichsten Bestimmungen des Ver- 
trages sind folgende: 
Die Gesellschaft verpflichtet sich, die nach- 
stehend aufgeführten Dampferlinien einzurichten: 
A. Eine Hauptlinie zwischen Hamburg und 
Delagoa-Bai, mit Anlegen in einem nieder- 
ländischen oder belgischen Hafen, dessen Wahl 
der Genehmigung des Reichskanzlers unterliegt, 
ferner in Lissabon, Neapel, Port Said, Aden, 
Zanzibar, Dar-zes-Salaam — oder an einem 
anderen vom Reichskanzler zu bestimmenden, 
innerhalb der deutsch-ostafrikanischen Interessen- 
sphäre belegenen Küstenplatz — und in Mo- 
zambique. 
B. Eine Küstenlinie zwischen Zanzibar und 
Lamu über Bagamoyo, Saadani, Pangani, 
Tanga oder Dar-es-Salaam, Pemba und 
Mombassa. 
C. Eine Küstenlinie zwischen Zanzibar und 
Inhambane über Kilwa, Lindi, Ibo, Queli- 
mane und Chiloane. 
Auf den Linien A und C sind jährlich 
13 Fahrten in jeder Richtung in Zeitabständen 
von je 4 Wochen, auf der Linie B jährlich 
wenigstens 26 Fahrten in Zeitabständen von 
je 14 Tagen auszuführen. 
Die Küstenlinie hat unter allen Umständen 
die Anschlüsse an die Hauptlinie zu wahren. 
Eine Tarifermäßigung von 20 PCt. ist 
unter gewissen Voraussetzungen für die Be- 
förderung von Beamten und Mannschaften der 
Marine, sowie von Personen und Sachen der- 
jenigen Vereine zu gewähren, welche für Zwecke 
der Krankenpflege oder der Mission ir #“-k -. .- . 
pfg sion in den früherer Beamter der Neu-Guinea-Kompagnie 
deutschen Schutzgebieten wirken und für welche 
der Reichskanzler diese Vergünstigung in An- 
spruch nimmt. 
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IV. Tifterar. Besprechungen. 
Das 3. Heft des 3. Jahrganges (1890) der 
„Zeitschrift für afrikanische Sprachen“, 
herausgegeben von Dr. G. Büttner, Lehrer 
am Seminar für orientalische Sprachen, ent- 
hält einen Aufsatz von C. Meinhof über 
„das Verbum in der Isubusprache“. 
Das Isubu, die Sprache von Bimbia und 
Schwestersprache des Dualla, ist vom Missionar 
Merrick zur Schriftsprache erhoben und theil- 
weise grammatisch bearbeitet worden. Die dem 
Verfasser zugänglich gewesenen Texte haben 
gegen die Duallatexte den Nachtheil, daß nur 
die gewöhnlichen lateinischen Lettern zur Be- 
zeichnung der Bantu-Laute verwerthet sind, 
dagegen den Vorzug großer Exaktheit in Be- 
solgung der (einmal eingeschlagenen) Ortho- 
graphie, wodurch die grammatische Arbeit er- 
leichtert wird. — Der Verfasser giebt nun 
einige Vokabeln der drei Sprachen: Benga, 
Isubu und Dualla, sowie die Zahlwörter zur 
Vergleichung, fügt das Nothwendigste über 
Lautlehre und Nomen hinzu und kommt zu 
dem Schlusse, das Isubu als in der Mitte 
zwischen Benga und Dualla stehend zu be- 
zeichnen, während es dabei doch, durch erheb- 
liche Abweichung von beiden Dialekten, eine 
selbständige Stellung wahrt. Dies wird sehr 
eingehend und sachgemäß durch zahlreiche Bei- 
spiele erläutert. 
Leitfaden zur Erlernung der Malayi- 
schen Umgangssprache (Küstenma- 
layisch) von Dr. Richard Hindorf. 
Berlin. Carl Heymanns Verlag. 1890. 
Preis 2 M. 
Das vorliegende Werkchen giebt eine kurze 
Anleitung zur Erlernung der dem Europäer 
im Verkehr mit malayisch sprechenden Leuten 
nothwendigen Wörter und Redewendungen. Es 
soll nur dem praktischen Gebrauch, nicht einem 
sprachwissenschaftlichen Zwecke dienen. Das 
„Küstenmalayisch“ ist eine im Laufe der Zeit 
aus dem Hochmalayischen durch Beimischung 
zahlreicher Wörter aus anderen Sprachen ent- 
standene Verkehrssprache mit vereinfachter 
Grammatik. Seine Kenntniß ist für die Be- 
sucher des niederländisch --indischen Inselreiches 
von Wichtigkeit. Der Verfasser, welcher als 
die Verhältnisse Neu-Guineas kennt, ist der 
Ansicht, daß das „Küstenmalayisch“ für unser 
dortiges Schutzgebiet eine zweite Verkehrs- 
sprache werden wird. Schon jetzt ist es für
	        
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