Full text: Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)

Deutsches Kolonialblatt. 
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs. 
Herausgegeben in der Kolonial Ablheilung des Auswärligen Amie 
II. Jahrgang. Gerlin, 1. Dezember 1891. Uummer 23. 
Tiese Zeilichrift erscheint om 1. und 15. jedes Monats. Dericlben werden als Beihefie beigesügt die mindestens einmal vierkel. 
jbrlich erschcinenden: „Mittheilungen von Forichungorei isenden und Gelehrten aus den deutichen Schutgebieten“, heraus Beseben 
  
  
ven Dr. Freiherr v. Dauckelman. — Der Aiciellahrspreig fur das Kolonialblatt mit den Beihejien beträgt 3 Mark. Man 
obonairt bei allen Postämtern und Muchtandlungen. — Einsendungen und Ansragen sind an die RNönigliche Hofbuchhondlung 
von Ernt Sicaft Mittler und Sohn, Uerlin SWI2, nochstraße 68—70, zu richten. 
  
Inhalt. Aufhebung der Standesämter zu Finschhafen, Constantinhafen und Habfeldthafen S. 499. 
Verordnungen, belressend den Verlauf von Opium S. 500, den Eigenthumderwerb an Or#dssichen 
1#, die Abänderung des Zolltariso für KRamerun S. 500, den Freilauf von Sklaven , die 
Froebung. einer Gebühr fur das Schlagen von Banhölzern S. 503, Hafengebühren für einheimische 
Fahrzeuge (Daus) des deutsch- ostafrilanischen Schubgebieten S. 50)3, Abänderung des Gouvernements= 
befehls vom 9. Abril d. J. —. 503, die Erhebung einer Verbrauchosteuer S S. 504, Zollemnahmen in 
Deutsch-Ostafrila S. 501.— Velanntmachungen für die Schissahrt S. 501.— Schisssbewegungen S. 506. 
Nichtamtlicher Theil. Personal: Nachrichten S. 506. — Verklehrs-Nachrichten S. 508.— 
Feier des Geburtatagre Ihrer Majestät der Naiserin und Königin S. 511.— Nachrichten über Emin 
Pascha und Dr. Stuhlmann ZS. 500. — Bericht des Lieutenant? Sigl über den Sllavenhandel S. 509. 
— Zur Frage des Sklavenhandelo in Togo S. 509. — Ervedition des Hauptmanns ling S. 512. 
– Eintressen der Karawanen des Hauptmanno Zacque? und des Lientenants Stairs in Tabora S. 512. 
— Die Erpedition des Hauptmanno Freiherrn v. Gravenreuth und des Premierlieutenanto v. Volclamer 
513. — Von der Expedition des Dr. Jintgraff S S. 517. — Tod des Bauinspektors Hochstetter 
518. — Wangoni- Gesandtschaft in Tabora, Auobildung einheimischer Nelruten für die ostafrikanische 
-*m . 518. — Ersatz für die ostafritanische Schuntruppe —. 519. — Aus Südwestafrila 
519. — Eingang von wissenschaftlichen Sendungen auo den Lansenle Schutzgebieten S S. 519. — 
VomB deutschen Frauenverein —. 519. — Jahreobericht der Baseler Mission S. 520. — Umgestaltung 
der Verwaltung der portugiesischen Provinz Mozambique S. 520. — Ernennung eines Qeneradirel- 
tors der Englisch- Ostafrikanischen Gesellschaft —. 521. — Litterarische Besprechungen S. 521. 
Litleralur-Verzeichniß S. 524. — Anzeigen. 
"% 
2 
* 
  
Amtlicher Theil. 
Gesehe; Vervrdnungen der Rreichsbehürden. 
Mit dem 1. Jannar 1892 werden die bisherigen Standesämter im Schußgebiet der 
Neu-Guinea= Kompagnie zu Finschhafen, Constan tinhafen und Hatzseldthafen aufgehoben. 
An ihre Stelle tritt ein neues Standesamt für ganz Kaiser Wilhelmsland zu Stephansort. 
Auf Grund des & I des Gesetzes, betresfend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutz= 
gebiete (Reichs-Gesetzblatt 1888 S. 75), und des § I des Gesetzes, betreffend die Eheschliesßung 
und die Beurlundung des Personenstandes von Neichsangehörigen im Auslande, vom 4. Mai 1870 
ist vom 1. Januar 1892 an dem Kaiserlichen Selretär Wenzel zu Stephansort und im Falle 
seiner Abwesenheit oder sonstigen Vehinderung dem Kaiserlichen Kommissar Rose daselbst für 
Kaiser Wilhelmsland und für die Dauer ihrer amtlichen Thätigkeit daselbst die allgemeine 
Ermächtigung ertheilt worden, bezüglich aller Personen, die nicht Eingeborene sind, bürgerlich 
güllige Eheschließungen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbesälle zu beurkunden. 
Dem Kaiserlichen Gerichtsschreiber Arno Seufft zu Herbertshöh ist für die östlichen 
Gerichts= und Verwaltungsbezirle des Schutzgebiets die Ermächtigung ertheilt worden, die gleichen 
Handlungen in Fällen der Abwesenheit oder sonstigen Behinderung des Standesbeamten vor- 
zunehmen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.