Full text: Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

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Verhandlungen mit Erimatrat es klar zu Tage, daß 
die Belästigungen der Eingebornen durch die stets 
sich wiederholenden Diebstähle der Miokesen 
in den Plantagen den Hauptbeschwerdepunkt 
bilden. 
Ich habe mich in den beiden Ortschaften 
Adgirubu und Erima zu einem Besuch ange- 
kündigt für die Zeit, zu welcher sie wieder auf- 
gebaut sein würden, und verschiebe bis nach Ab- 
stattung dieses Besuches eine sernere Berichter- 
stattung. Die seit Abschluß der Friedensverträge 
verstrichene Zeit ist noch zu kurz, um ein Ur- 
theil über die voraussichtliche Beständigkeit des 
Friedens gewinnen zu können. Die Friedens- 
verträge sind außer von den Nächstbetheiligten 
von einigen angesehenen Männern von Bo- 
gadjim, welche als Vermittler thätig gewesen 
waren, mitunterzeichnet worden. 
Tod des Sultans Mandara von Moschi. 
Der Sultan Mandara in Moschi am 
Kilimandscharo ist im Verlauf des letzten Mo- 
nates verstorben. Die Ursache seines Todes 
war, wie es scheint, Rückenmarkschwindsucht. 
Den Todestag festzustellen war unmöglich, da 
Mandaras Umgebung sein Abscheiden längere 
Zeit geheim gehalten hatte, bis Lientenant 
v. Bronsart zufällig nach Moschi kam und 
den Sultan zu sprechen wünschte. 
Die Umgebung Mandaras sagt aus, daß 
derselbe vor seinem Verscheiden seinen ältesten 
Sohn, Meli, als Sultan eingesetzt habe, mit 
dem Befehl, ebenfalls den Namen Mandara 
anzunehmen. Der junge Mandara solle stets 
den Deutschen folgen. 
Auf Grund dieser Mittheilungen beauftragte 
Dr. Peters den Lieutenant v. Bronsart, den 
jungen Mandara Namens der Keiserlichen 
Verwaltung in aller Form anzuerkennen und 
ihm zu eröffnen, daß er so lange auf den 
deutschen Schutz zu rechnen habe, als er der 
Politik seines Vaters folge und die deutschen 
Interessen fördere. 
Die formelle Einseßung des neuen, noch 
sehr jungen Sultaus hat am Sonntag den 
15. November seierlichst statlgefunden. 
Tod des Paters Schynse. 
Die „Köln. Volksztg.“ meldet den Tod des 
bekannten um das ostafrikanische Schutzgebiet 
hochverdienten Missionass Pater August 
Schynsc. Die Todesursache ist noch unbekannt. 
Die lebten über ihn vorliegenden Nachrichten 
sind vom 24. Oktober v. J. aus Bulumbi 
am Südufer des Viktoria-Sees datirt. Sobald 
  
Näheres feststeht, wird eine cingehende Be- 
sprechung erfolgen. In allen kolonialen Kreisen 
wird diesem selbstlosen und muthigen Vorkämpfer 
ein treues Gedächtniß bewahrt werden. 
  
Errichtung einer Sollstelle am Rampo--Sluß 
(Kamerun). 
Der Materialienverwalter Späte in 
Kamerun ist als Zollwächter am Kampo-Flusse 
(Grenze zwischen Kamerun und dem südlichen 
französischen Nachbargebiet) eingesetzt worden 
12 Schwarze sind ihm beigegeben. An seine 
Stelle als Materialienverwalter tritt der Zoll- 
wächter Clauß, welcher bisher in Oron (nörd- 
liches Grenzgebiet von Kamerun) stationirt war. 
Hostverbindung mit dem vLiktoria-Kee. 
Das deutsche Antisklaverei-Comite hatte 
den Baninspektor Hochstetter beauftragt, um 
eine dauernde gesicherte Verbindung mit seiner 
und den später zu entsendenden Expeditionen 
zu schaffen, eine Tariphipost von der Küste nach 
Tabora und von Tabora nach Ukumbi am 
Ukerewe, welche zweimal im Monat, thmulichst 
im Anschluß an die europäische Post, verkehren 
sollte, einzurichten. 
Dieser Plan stützte sich auf vorher ange- 
stellte Ermittelungen, welche ergeben hatten, 
daß eine Tariphipost — bestehend aus drei bis 
fünf Boten — einschließlich der erforderlichen 
Aufenthalte für den Weg von der Küste nach 
Tabora und zurück 60 Tage, für den Weg 
von Tabora nach dem Ukerewe und zurück 
30 Tage gebrauchte. 
Es genügten mithin für einen zweimaligen 
Verkehr im Monat hin und zurück für die 
Strecke von der Küste nach Tabora vier und 
für die Straße von Tabora nach Ukumbi zwei 
Tariphiposten. 
Zur Ausrüstung derselben wurden dem 
Bauinspektor Hochstetter vorläufig für 30 
Mann dem Lande angepaßte einfache Uni- 
sormen, Schärpen, Posthörner und aus Wachs- 
tuch hergestellte, wasserdichte Posttaschen, außer- 
dem zur Bewaffnung der Boten Hinterlader- 
jägerbüchsen nebst Koppel mit Patrontasche 
und Seitengewehr mitgegeben, endlich eine An- 
weisung, welche die grundlegenden Beslim- 
mungen, nach denen der Postverkehr geregelt 
werden sollie, enthielt und wegen deren Durch- 
führung das Antisklaverei-Komitc sich zugleich 
mit dem Gonverneur in Verbindung setzte. 
Durch den von dem Gouverneur nunmehr 
mit der Firma Schülke & Mayr abge- 
schlossenen Vertrag wird die von dem Anti- 
sklaverei-Comité geplante Posteinrichtung, welche
	        
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