Full text: Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

Uebrigen genau an die Bestimmungen der 
Brüsseler Akte an, mit welcher er gleichzeitig 
in Kraft treten soll. Durch diesen Vertrag 
wird die Konvention vom 28. Juni 1835 
ersetzt, nach welcher das gegenseitige Durch- 
suchungsrecht ein noch ausgedehnteres war. 
Sperrung der Dandelsstraßen im Dinterlande 
von Lagos. 
Auf eine im englischen Parlament gestellte 
Anfrage, betreffend die Sperrung der in das 
Innere von Lagos führenden Handelsstraßen, 
erwiderte der Unterstaatssekretär für die Kolo- 
nien, Baron de Worms, daß kürzlich mit dem 
Stamm der Jebus ein Abkommen, betreffend 
die Zusicherung des freien Durchzuges von 
Handelskaravanen durch ihr Land, getroffen 
worden sei. Vor einigen Tagen sei die Nach- 
richt von der Sperrung der nach Abeokuta 
führenden Straße eingetroffen. Der Gouverneur 
sei daraufhin telegraphisch ermächtigt worden, 
dem Stamm der Egbas energische Vorstellungen 
unter Androhung von Gewaltmaßregeln im 
Falle der Nichtwiedereröffnung der Straße zu 
machen. 
Freihafen-Erklärung von Lanslbar. 
Am 1. Februar d. J., um 10 Uhr Vor- 
mittags, hat die seierliche Erklärung Sansibars 
zum Freihafen im Zollhause daselbst unter 
Geschützsalut und in Gegenwart einer größeren 
Anzahl von Ehrengästen und eines nach Tau- 
senden zählenden Publikums stattgesunden. Die 
Zollhausanlage war festlich geschmückt und einer 
der größten Lagerschuppen in eine Festhalle 
verwandelt. Die Konsuln waren mit Aus- 
nahme des kranken Gerenten des italienischen 
Konsulates vollzählig anwesend. Seitens 
des deutschen Konsulates waren der Koaiserliche 
Konsul a.i. Anton und der Konsulatsdragoman, 
seitens der Kaiserlichen Marine der älteste 
Offizier der Korvettenkapitän Oelrichs mit 
einem seiner Offiziere zugegen. Der Keiser- 
liche Konsul nahm auf Einladung Mr. Portals 
au dessen Seite Platz. 
Die Feier begann damit, daß Mr. Porkal 
sich erhob und eine Erklärung verlas. Er 
führe, so bemerkte er, heut ein vor einigen 
Wochen gegebenes Versprechen aus, indem er 
die Zölle mit wenigen Ausnahmen für auf- 
gehoben erkläre. Von den früher gemachten Aus- 
nahmen könnte nun auch die auf Petroleum und 
entzündliche Oele bezügliche fortfallen. Auch alle 
Getränke von einem Alkoholgehalt über 50 pCt. 
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also auch all eWeine und Biere, seien zollfrei. 
Mur. Portal schloß mit der Hoffnung, daß 
Handel und Verkehr unter der neuen Aera 
einen neuen Aufschwung nehmen würden. 
Es trat demnächst der Leiter der New- 
Oriental-Bank-Filiale vor und verlas eine 
Adresse, in welcher der Dank der Kaufmann- 
schaft ausgesprochen und auf die Gefahren 
hingewiesen war, welche dem Handel Sansibars 
durch eine Ablenkung nach der gegenüber- 
liegenden Küste gedroht hätten. 
In seiner Antwort hob Mr. Portat her- 
vor, daß gegenwärtig nicht der geringste An- 
laß mehr vorliege zu irgend welcher Eifersucht 
zwischen Sansibar und seinen deutschen und 
portugiesischen Nachbarn, deren Interessen mit 
denen Sansibars vollkommen identisch seien 
und in der gemeinsamen Arbeit zur Beförde- 
rung der Civilisation ihren Ausdruck fänden. 
Der offizielle Theil der Feier schloß mit 
einem vom General Matthews ausgebrachten 
dreimaligen „hip hip hurrah“ auf Mr. 
Portal. 
Jahresbericht über den Sustand und die Ent- 
wickelung des südwestafrikanischen Schutzgebieles 
] im Jahre 1891. 
1. Die weiße Bevöllerung des Schut- 
gebietes zählt: 
310 Deutsche, 
273 Engländer, 
19 Schweden, 
8 Finuländer, 
10 Holländer, 
1 Belgier, 
1 Schweizer, 
in Summa 622 Weiße, 
von denen ein großer Theil jedoch keine Staats- 
1 angehörigkeit besitzt, sondern zu den sogenannten 
Afrikandern zu rechnen ist. 
« Alle diese ernähren sich durch Handel und 
Viehzucht. 
Einige betreiben nebenbei ein Handwerl, 
wie Zimmerei, Stellmacherei und das Schmiede- 
handwerk. 
Die eingeborene Bevöllerung besteht aus: 
1. 3000 Vastards, 
2. 30000 Hereros, 
3. 30000 Ovambos, 
4. 30 000 Okovangoleulen, 
5. 8100 Namagquas, 
6. 12000 Bergdamaras, 
7. 3000 Buschleuten, 
in Summa 116 100 Farbige.
	        
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