„Sicherlich ist Adamaua eines der schönsten
Länder Centralafrikas, befruchtet von einer
Anzahl Gewässer und von einer mannigfaltigen
Gestaltung von Berg und Thal belebt. Mit
siummem Entzücken schante ich sprachlos in das
reiche Land hinein. Wie es die Natur geschaffen,
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ohne von der künstelnden Hand des Menschen
von 1885 im deutschen Sinne hatte erhofft werden
berührt zu sein, lag diese reiche Landschaft da,
ein Feld der Thätigkeit kommender Geschlechter“,
— diese Worte beziehen sich nunmehr auf zum größten
Theil unzweifelhaft deutschen Kolonialbesitz.
Der territoriale Zutritt zum südlichen Tschadsee
und der handelspolitische Zugang zum Centralsudan
ist Deutschland auf alle Fälle gesichert, eine That-
sache, die gegenüber der Behauptung, Deutschland
habe mit dem vorliegenden Abkommen jeden Zugang
zum mittelafritanischen Sudan preisgegeben, aus-
drücklich hervorgehoben zu werden verdient; sic ge-
währt Deutschland“ alle wirthschaftlichen Vorthele,
ohne es zu einer Theilnahme an den unerfreulichen
bollkscher Zuständen des Sudans zu nöthigen. Fran--
zösischer und englischer Besitz bilden für das deutsche
Gebiet einen Schutzwall gegen den Auprall moham-
medanischer Völkerstämme Mittelafrikas. Gegen-
über dem bisher unsicheren durch deutsche Expeditionen
noch nicht erschlossenen Hinterland von Kamerun hat das
deutsche Schutzgebiet im Vergleich mit der Größe,
wie sie selbst bei einer Durchführung des Abkommens
können, noch einen erheblichen Zuwachs erhalten. Im
Ganzen ist die Größe des Schutzgebietes Kamerm
nunmehr auf rund 495 000 Quadratkilometer zu
schäben, kommt also Deutschland an Flächeninhalt
nahezu gleich.
Soweit dieses große Gebiet erforscht ist, bietet
es ausreichende Hülfsquellen, um dem deutschen
Unternehmungsgeist für eine unabsehbare Zukunft
genügenden Spielraum zu bieten und die Grundlage
für ein deutsches Eingreifen zu bilden, wenn etwaige
Veränderungen in den terrilorialen Machtverhältnissen
Afrikas eintreten sollten.