Full text: Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)

p) An den Kaiserlichen Landeshauptmann 
der Marshall-Inseln: 
9 Februar 1894: 12,5 Kilogramm (66 Portionen) 
Gemüsesamen. 
aq) An die Neu-Guinea-Kompagnic: 
24. November 1898 1 zwei größere Kollektionen 
2. Februar 1894 Gemüsesamen. 
t ) An die Astrolabe-Kompagnie: 
1. April 1898: eine größere Sendung Gemüsesamen. 
3. Die Beamten des botanischen Gartens und 
Museums sind wie bisher fast ganz ausschließlich mit 
der weiteren Bearbeitung des aus Den Kolonien ein- 
gegangenen Materials an getrockneten Pflanzen und 
pflanzkichen Objekten beschäftigt gewesen. 
Von Eingängen im Verlaufe des Etatsjahres 
1893/904 ist nur eine von Herrn Zenker auf der 
Maundestation zu erwähnen. 
Dagegen ist durch andere Sammlungen die 
Kenntniß der Flora von Deutsch-Ostafrika im ver- 
slossenen Jahre außerordentlich gefördert worden. 
Herr Dr. Volkens hat seine am Kilimandjaro ge- 
sammelten Pflanzen dem botanischen Museum vor- 
läufig zur Bestimmung und Bearbeitung überlassen. 
Es ist schon jebt daran zu ersehen, daß sie im 
Verein mit den früher von dort erhaltenen Samm- 
lungen ein ziemlich vollständiges Bild von der Bege- 
tation am Kilimandjaro geben werden. 
Noch umfangreicher sind aber die von Herrn 
C. Holst aus Usambara und einigen Küstengegenden 
zusammengebrachten Sammlungen. Der genannte 
Sammler hat außerdem mit außerordentlichem Eiser 
ausführliche Berichte und Notizen über die dortige 
Vegetation zusammengestellt, so daß die von ihm 
durchforschten Gegenden zu den in botanischer Be- 
ziehung am besten bekannten von ganz Ostafrika zu 
zählen sind. Von besonderem Werthhe ist es, daß er 
auch seine Aufmerksamkeit auf den von den Ein- 
geborenen betriebenen Ackerbau richtet. Eine dieser 
Skizzen über den Landbau der Eingeborenen von 
Usambara ist von Herrn Dr. Warburg bearbeitet 
und in der „Kolonialzeitung“ veröffentlicht worden. 
  
Tikkerarische Belprechungen. 
Die Ausbildung der Kolonialbeamten. 
Auftrage der deutschen Kolonialgesellschaft unter 
Im 
Benutzung amtlicher Quellen dargestellt von 
Dr. Max Beneke. Berlin 1894, Carl Heymanns 
Verlag. - 
Der Verfasser giebt zunächst eine Uebersicht über 
die Ausbildung der Kolonialbeamten anderer Länder, 
. insbesondere Hollands, Englands und Frankreichs, 
um hiernach im Abschnitt IV folgende „Allgemeine 
Grundsätze“ als für uns erstrebenswerth aufzustellen: 
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1. Eine Fachvorbildung und Nachweis derselben 
durch eine Fachprüfung ist die Vorbedingung 
für die Zulassung zum Kolonialdienst. 
Die Tropentüchtigkeit des Kandidaten ist vor 
Beginn der technischen Ausbildung festzustellen. 
Eine zweite ärztliche Untersuchung findet nach 
bestandenem Examen kurz vor der Ausreise statt. 
Die allgemeine Vorbildung für die Zulassung 
zum kolonialen Fachstudium wird durch Schul- 
zeugnisse, in der Regel das Reisezeugniß einer 
höheren Lehranstalt nachgewiesen. Außerdem 
muß der Kandidat eine moderne fremde Ver- 
kehrssprache in Wort und Schrift beherrschen. 
Die Fachvorbildung selbst ist 
a) eine wissenschaftliche und umfaßt als solche 
die Kenntniß mindestens einer Landessprache 
der Kolonien, die rechtlichen und wirth- 
schaftlichen Verhältnisse der Eingeborenen 
in den Kolonien, Kolonialrecht und Kolonial- 
verwaltung, Allgemeine Kolonisationslehre, 
Geschichte der Kolonisalion und der Kolo- 
nien, Tropenhygiene und Agrikultur; für 
Nichtjuristen endlich, die in den höheren 
Kolonialdienst treten wollen, die für die 
Kolonien wichtigsten Disziplinen: Straf- 
recht, Staats= und Allgemeines Verwaltungs- 
recht, Grundzüge des Prozeß= und Civil- 
rechts und Nationalökonomie, 
eine praktische, vielleicht in Anlehnung an 
eine größere Gulsverwaltung, ähnlich der 
des Colonial College für die Kandidaten, 
die noch nicht in den Kolonien waren, 
T) eine technische durch Leibesübungen, besonders 
Reiten und Fechten; für Kandidaten, die 
nicht gedient haben, event. auch eine 
militärische. 
Das Fachstudium muß so zeitig begonnen 
werden, daß es spätestens mit einem bestimmten 
Zeitpunkte, etwa dem 25. Lebensjahre des Kan- 
didaten, beendet ist. 
Die Vorbereitungszeit findet gegen geringe Be- 
soldung in den Kolonien selbst statt (Frank- 
reich, England, Holland). 
Die Eigenarten des Charakters der Eingeborenen 
und ihre Anschauungsweise schon im Mutter= 
lande kennen zu lernen, erhalten die Kandidaten 
dadurch Gelegenheit, daß eine Anzahl Ein- 
geborener aus den wichtigsten Stämmen, die — 
womöglich durch die Missionsschulen schon 
sprachlich vorgebildet — in einem Internate zu 
einer praktischen Berufsart angeleitet werden, 
mit ihnen in Verkehr treten, wie dies in der 
Pariser Ccole coloniale geschieht. 
Die Fachvorbildung wünscht er nicht auf die 
juristischen und Verwaltungsbeamten zu beschränken, 
sondern auch auf die anderen Berufsarten, insbesondere 
die der Tropenpflanzer und Forstpraktikanten aus- 
zudehnen; auch empfiehlt er die Einrichtung einer 
praktischen Vorbereitungsschule für Tropenpflanzer, 
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