p) An den Kaiserlichen Landeshauptmann
der Marshall-Inseln:
9 Februar 1894: 12,5 Kilogramm (66 Portionen)
Gemüsesamen.
aq) An die Neu-Guinea-Kompagnic:
24. November 1898 1 zwei größere Kollektionen
2. Februar 1894 Gemüsesamen.
t ) An die Astrolabe-Kompagnie:
1. April 1898: eine größere Sendung Gemüsesamen.
3. Die Beamten des botanischen Gartens und
Museums sind wie bisher fast ganz ausschließlich mit
der weiteren Bearbeitung des aus Den Kolonien ein-
gegangenen Materials an getrockneten Pflanzen und
pflanzkichen Objekten beschäftigt gewesen.
Von Eingängen im Verlaufe des Etatsjahres
1893/904 ist nur eine von Herrn Zenker auf der
Maundestation zu erwähnen.
Dagegen ist durch andere Sammlungen die
Kenntniß der Flora von Deutsch-Ostafrika im ver-
slossenen Jahre außerordentlich gefördert worden.
Herr Dr. Volkens hat seine am Kilimandjaro ge-
sammelten Pflanzen dem botanischen Museum vor-
läufig zur Bestimmung und Bearbeitung überlassen.
Es ist schon jebt daran zu ersehen, daß sie im
Verein mit den früher von dort erhaltenen Samm-
lungen ein ziemlich vollständiges Bild von der Bege-
tation am Kilimandjaro geben werden.
Noch umfangreicher sind aber die von Herrn
C. Holst aus Usambara und einigen Küstengegenden
zusammengebrachten Sammlungen. Der genannte
Sammler hat außerdem mit außerordentlichem Eiser
ausführliche Berichte und Notizen über die dortige
Vegetation zusammengestellt, so daß die von ihm
durchforschten Gegenden zu den in botanischer Be-
ziehung am besten bekannten von ganz Ostafrika zu
zählen sind. Von besonderem Werthhe ist es, daß er
auch seine Aufmerksamkeit auf den von den Ein-
geborenen betriebenen Ackerbau richtet. Eine dieser
Skizzen über den Landbau der Eingeborenen von
Usambara ist von Herrn Dr. Warburg bearbeitet
und in der „Kolonialzeitung“ veröffentlicht worden.
Tikkerarische Belprechungen.
Die Ausbildung der Kolonialbeamten.
Auftrage der deutschen Kolonialgesellschaft unter
Im
Benutzung amtlicher Quellen dargestellt von
Dr. Max Beneke. Berlin 1894, Carl Heymanns
Verlag. -
Der Verfasser giebt zunächst eine Uebersicht über
die Ausbildung der Kolonialbeamten anderer Länder,
. insbesondere Hollands, Englands und Frankreichs,
um hiernach im Abschnitt IV folgende „Allgemeine
Grundsätze“ als für uns erstrebenswerth aufzustellen:
355
1. Eine Fachvorbildung und Nachweis derselben
durch eine Fachprüfung ist die Vorbedingung
für die Zulassung zum Kolonialdienst.
Die Tropentüchtigkeit des Kandidaten ist vor
Beginn der technischen Ausbildung festzustellen.
Eine zweite ärztliche Untersuchung findet nach
bestandenem Examen kurz vor der Ausreise statt.
Die allgemeine Vorbildung für die Zulassung
zum kolonialen Fachstudium wird durch Schul-
zeugnisse, in der Regel das Reisezeugniß einer
höheren Lehranstalt nachgewiesen. Außerdem
muß der Kandidat eine moderne fremde Ver-
kehrssprache in Wort und Schrift beherrschen.
Die Fachvorbildung selbst ist
a) eine wissenschaftliche und umfaßt als solche
die Kenntniß mindestens einer Landessprache
der Kolonien, die rechtlichen und wirth-
schaftlichen Verhältnisse der Eingeborenen
in den Kolonien, Kolonialrecht und Kolonial-
verwaltung, Allgemeine Kolonisationslehre,
Geschichte der Kolonisalion und der Kolo-
nien, Tropenhygiene und Agrikultur; für
Nichtjuristen endlich, die in den höheren
Kolonialdienst treten wollen, die für die
Kolonien wichtigsten Disziplinen: Straf-
recht, Staats= und Allgemeines Verwaltungs-
recht, Grundzüge des Prozeß= und Civil-
rechts und Nationalökonomie,
eine praktische, vielleicht in Anlehnung an
eine größere Gulsverwaltung, ähnlich der
des Colonial College für die Kandidaten,
die noch nicht in den Kolonien waren,
T) eine technische durch Leibesübungen, besonders
Reiten und Fechten; für Kandidaten, die
nicht gedient haben, event. auch eine
militärische.
Das Fachstudium muß so zeitig begonnen
werden, daß es spätestens mit einem bestimmten
Zeitpunkte, etwa dem 25. Lebensjahre des Kan-
didaten, beendet ist.
Die Vorbereitungszeit findet gegen geringe Be-
soldung in den Kolonien selbst statt (Frank-
reich, England, Holland).
Die Eigenarten des Charakters der Eingeborenen
und ihre Anschauungsweise schon im Mutter=
lande kennen zu lernen, erhalten die Kandidaten
dadurch Gelegenheit, daß eine Anzahl Ein-
geborener aus den wichtigsten Stämmen, die —
womöglich durch die Missionsschulen schon
sprachlich vorgebildet — in einem Internate zu
einer praktischen Berufsart angeleitet werden,
mit ihnen in Verkehr treten, wie dies in der
Pariser Ccole coloniale geschieht.
Die Fachvorbildung wünscht er nicht auf die
juristischen und Verwaltungsbeamten zu beschränken,
sondern auch auf die anderen Berufsarten, insbesondere
die der Tropenpflanzer und Forstpraktikanten aus-
zudehnen; auch empfiehlt er die Einrichtung einer
praktischen Vorbereitungsschule für Tropenpflanzer,
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