Full text: Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)

7 Landschnecken in Spiritus und 
4 Würmer. 
Obgleich der wissenschaftliche Werth dieser Samm- 
lungen, namentlich bei den Reptilien und Insekten, 
erst nach genauerer Bestimmung zu beurtheilen sein 
wird, so läßt sich doch jeßt schon erkennen, daß 
durch dieselben dem Museum für Naturkunde manche 
neue Spezies zugeführt worden sind. In zoo- 
geographischer Hinsicht waren die Thiere recht will- 
kommen. 
Das wissenschaftlich werthvollste Stück der Bau- 
mannschen Sendungen ist das bisher unbekannte 
des großen Turako (Corythaeola cristata), dessen 
eigenthümliche Beschaffenheit interessante Schlüsse auf 
die Genealogie der Musophagiden gestattet. 
Deutsch-Südwelktafrika. 
Wald-- und Feldschutz in Deutsch-Südwestafrika. 
Zu den im amtlichen Theile abgedruckten beiden 
Verordnungen, die Wald- und Feldbrände sowie den 
Schutz der Holzbestände im Bezirke Windhoek be- 
treffend, entnehmen wir einem Berichte des Regierungs- 
assessors v. Lindequist das Folgende: 
I. Bereits im Jahre 1888 hatte die Deutsche 
Kolonialgesellschaft für Südwestafrika angeregt, Maß- 
regeln gegen die durch die alljährlichen Grasbrände 
hervorgerufenen Verheerungen des Baum-und Strauch. 
bestandes im hiesigen Schutzgebiete zu treffen. Der 
damalige Kommissar Herr Dr. Goering hielt indeß 
in richtiger Würdigung der derzeitigen Sachlage den 
Erlaß diesbezüglicher Verordnungen für verfrüht. 
Wiewohl es auch jetzt noch nicht möglich sein wird, 
der Brandstifter in allen Fällen habhaft zu werden, 
so ist es doch durch die Vertheilung der Truppe, 
die Anlegung der Stationen und das Vordringen 
des weißen Elementes möglich, einzelne Uebelthäter 
zu fassen, wie dies z. B. seitens der Station im 
Scaprevier bereits geschehen ist. In diesem Gebiete 
sind in letzterer Zeit wieder ruchloserweise so weite 
Grasflächen niedergebrannt, daß ein Boer und ein 
Bastard mit ihrem Vieh fortziehen mußten. Die 
Vernichtung des Holzbestandes auf den Bergen ist 
in dem regenarmen Lande doppelt bedauerlich. Aber 
auch in den Niederungen droht Gefahr, daß bei zu- 
nehmender Bevölkerung ein empfindlicher Holzmangel 
eintreten wird. Aus allen diesen Gründen schien es 
erwünscht, mit dem Erlaß einer diesbezüglichen er- 
ordnung nicht länger zu warten. Ich habe mich 
zuvor persönlich mit den Herero-Häuptlingen und 
dem Kapitän der Rehobother Bastards in Verbin- 
dung gesetzt und auch bei diesen volles Verständniß 
für die Schädlichkeit der Wald= und Feldbrände ge- 
funden. Die Häuptlinge versprachen, nach Kräften 
zur Verhinderung der Brände beizutragen. 
Die Bezirkshauptmannschaften haben Weisung 
erhalten, durch strenge und energische Handhabung 
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dieser Verordnung der Dezimirung der Holzbestände 
Einhalt zu thun und die Weißen sowie die verstän- 
digeren Eingeborenen thunlichst für die Verordnung 
zu interessiren und dazu zu vermögen, daß sie alle 
Fälle von Brandstiftung zur Anzeige bringen. Vom 
Aussetzen von Belohnungen auf Anzeigen kann ich 
mir indeß keinen Erfolg versprechen, fürchte vielmehr 
bei dem Charakter der Eingeborenen, daß dadurch 
keine Abnahme, sondern eher eine Vermehrung der 
Feldbrände erreicht wird. 
II. Die Verordnung zum Schutze der Holz= 
bestände erschien bei der regellosen und für spätere 
Zeiten besorgnißerregenden Abholzung in den Plätzen 
von Groß= und Klein-Windhoek und Avis und Um- 
gebung dringend geboten. Es war zur Gewohnheit 
geworden, daß Jedermann das Holz, das er zum 
Bauen oder zur Anlegung eines Kraales gebrauchte, 
dort schlug, wo es ihm am bequemsten war. Dieses 
Verfahren hat bereits an vielen Plätzen des Schutz- 
gebietes, besonders in der Nähe der Ortschaften, die 
Vernichtung des Baumbestandes herbeigeführt. Vor- 
läufig greift diese Verordnung nur für ein beschränktes 
Gebiet Platz, es besteht jedoch die Absicht, dieselbe 
allmählich immer weiter auszudehnen und dabei 
gleichzeitig mit dem Anpflanzen von Bäumen that- 
kräftig vorzugehen. Die Bezirkshauptmannschaften 
sind zum Vericht darüber aufgefordert, inwieweit 
an eine Ausdehnung der Verordumg schon in nächster 
Zeit gedacht werden kann. 
In Windhoek haben bereits Anpflanzungsversuche 
in größerem Maßstabe begonnen. Abgesehen von 
fortgesetzt glücklichen Versuchen mit enropäischen Wald- 
bäumen in den beiden Truppengärten, ist jetzt nord- 
westlich vom Landeshaupt schaftsgebäude eine 
etwa einen halben Hektar große, humusreiche und 
aus dem Quellengebiete berieselbare Fläche aus- 
gerodet und mit Pinus, Abies, Robinie und Eschen 
angeschont worden. Dem Stationschef in Aais sind 
Samen zu gleichen Zwecken in größerer Zahl mit- 
gegeben, und sollen noch mit dieser Post aus Kap- 
stadt einige Eukalyptussorten und andere Nußbäume, 
die in der Kapkolonie besonders gut gedeihen, durch 
Vermittelung des Herrn Professors Hahn in Kap- 
stadt, der sich mir gelegentlich meiner Amvesenheit 
daselbst hierfür liebenswürdigst zur Versügung ge- 
stellt hatte, bestellt werden. 
Mit Ausübung des Forstschutzes (§ 7 der Ver- 
ordnung) ist mit Einwilligung des Truppenkomman- 
dos bis auf Weiteres der Verweser der hiesigen 
Ortspolizeibehörde Herr Premierlieutenant v. Heyde- 
breck, der für Forst= und Gartenkulturen besonderes 
Interesse zeigt, betraut worden. Als Unterbeamte 
fungiren die Polizeimannschaften und ein Soldat, der 
von Profession Gärtner ist. Ein Unterbeamter soll 
demnächst als Waldwärter nach Brakwater geseßzt 
werden.
	        
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