Handelsaufschwunges, da dieselbe meist den Bedürf-
nissen der Soldaten und der Polizeitruppn, um
welche letztere kürzlich die regulären Truppen ver-
mehrt wurden, diente. Die Bevölkerung und die
Zahl der Häuser zeigt eine Vermehrung.
Die meteorologischen Beobachtungen zeigen nur
geringe Niederschläge, verbunden mit einer hohen
Durchschnittstemperatur, welche eine Ausdehnung der
Pflanzungsunternehmungen ausschließt, wenn nicht
für Beschaffung von Bewässerungsmaschinerien an
den Ufern des Jubaflusses Sorge getragen wird.
Doch erwartet der Berichterstatter von der Einfüh-
rung erfahrener Pflanzer in den ausgedehnten Plan-
tagen des Goshadistriktes viel Gutes.
Zum Schluß sind dem Bericht einzelne statistische
Tabellen angefügt, von welchen eine die Handels-
werthe der Jahre 1893 bis 1895 veranschaulicht.
Hiernach schließt das Jahr 1895 gegen das vorher-
gehende Jahr mit einem Plus von 27 325 Rupien
oder ungefähr 16 pCt. ab. Die Bevölkerung von
Kismayu ist seit 1893 von 1165 auf 2269 Personen
gestiegen; die Zahl der Häuser von 165 auf 479.
Dandel in Tonga.
Nach dem amtlichen Bericht ist der Werth des
Imports von 51 266 Pfd. Sterl. im Jahre 1892
stetig wachsend auf 87240 Pfd. Sterl. im Jahre 1895,
der des Exports von 53 997 Pfd. Sterl. im Jahre
1892 auf 113 240 Pfd. Sterl. im Jahre 1895 ge-
stiegen. Es wurden eingeführt auf
1892 1895
Pfd. Sterl. Pfd. Sterl.
englischen Schiffen 31 825 78 807
deutschen . 9 089 4979
allen übrigen Schiffen .10352 3 458
während sich die Ausfuhr im Jahre 1895 folgender-
maßen gestaltete:
durch a Schife
deutsche
.norwegische Schiffe 81 811 -
Vornehmlich wurden importirt Zeuge, Eisen-
waaren und Proviant und zwar hauptsächlich aus
Manchester, Sheffield und Birmingham; in einzelnen
Fällen wurden auch englische Waaren unter deutscher
Marke eingeführt. Ausgeführt wurden Kopra, Ba-
nanen, Orangen und Hölzer.
29 864 Pfd. Sterl.
1 5
Verordnungen der Sschtvegierung, betreffend Schonung
der Waldbestände.
1. Jede Ortschaft hat im Dezember oder Januar
jedes Jahres 20 Bäumchen Sandelholz zu pflanzen.
Aus diesen jährlichen Anpflanzungen soll ein Bestand
erzielt werden, der ein Vermögensstück der Ortschaft
bildet und von dieser ausgenutzt wird.
50
Zum Schlagen wild wachsenden Sandelholzes ist
die Ertheilung eines behördlichen Erlaubnißscheines
erforderlich.
Nur solche Sandelholzbäume, die fünf Fuß im
Umfang haben, dürfen geschlagen werden.
2. Bestimmungen über die Schaffung von Wald-
reserven.
Mitt Wald bestandene Flächen können für tabu
erklärt werden. Diese Flächen sollen so gewählt
werden, daß sie innerhalb natürlich sich ausprägender
Grenzen liegen. Ist dies nicht möglich, so wird die
Umfassungslinie durch das Zeichen eines Pfeiles, was
an jedem zehnten Baum angebracht wird, gekenn-
zeichnet.
In diesen Waldreserven dürfen keine Pflanzungen
angelegt werden, die Entnahme von Bau= und Brenn-
holz findet nur nach Maßgabe der darüber zu er-
lassenden Bestimmungen statt. In demselben Jahre
darf höchstens der 50. Theil des Bestandes derselben
Baumart geschlagen werden. Eine die Menge der
gefällten übersteigende Zahl von Bäumen muß nach-
gepflanzt werden.
Offene, nicht in Kultur befindliche Landflächen
können zu Waldreserven erklärt werden. Ihre Auf-
forstung geschieht seitens der Bewohner der betheilig-
ten Ortschaften, von denen jedes mehr als 16 Jahre
altes männliche Individunum in jedem Jahre zwölf
Bäume von bestimmten Arten zu pflanzen hat. All-
jährlich im Januar findet eine Kontrole, ob die
Ortschaften ihren Pflichten nachgekommen sind, statt.
Die Ufer der Flüsse dürfen auf zehn Faden von
der Wassergrenze aus nicht von Wald entblößt werden.
Die Anlage von Pflanzungen in diesen Schutzstreifen
ist nur mit besonderer Genehmigung gestattet.
Bei Ausführung der Verordnung über die Wald=
reserven findet die Mitwirkung eines europäischen
Forstsachverständigen statt.
3. Zur Erhaltung der Mangrovebestände wird
der Verkauf von Mangrove seitens Eingeborener von
behördlicher Genehmigung und dem Abschluß des
Vertrages vor einem europäischen Magistrat abhängig
gemacht.
Der Vertrag soll das Stück Mangroveland, dessen
Größe zwischen 1000 und 5000 Quadratfaden liegt,
genau bezeichnen.
Die Regierung kann für öffentliche Zwecke,
namentlich aus gesundheitlichen Rücksichten, über alle
Mangrovebeflände, die unter Fluthhöhe liegen,
versügen. —
Der Gouverneur der Goldküste.
Der Gouverneur von Gold Coast Colony Sir
William Maxwell ist im Spätherbst vom Urlaub
auf seinen Posten nach Accra zurückgekehrt.