Deutsches Kolonialblatt.
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs.
Herausgegeben in der Kolenial-Ablheilung des Auswãrligen Amls.
VIII. Jahrgang. Lerlin, 15. Movember 1897. Uummer 22.
Diese Zeilschrift cricheint in der Meas am 1. und 15. - Monaue. Derselben werden als VBeiheste beigefüg die Mindestens . virttelibrtin
Golehrten aus den dautschen Selutzgebieten %"rausgegeben vo
rl Der nt ererreroren m t das Kolonialblatt i den l- bertragt beim J- durch deer Ver und die
67q0v soheeen öon. 3.—, direl: unter Stweifband durch die Verlagsbuchhandiung Mi 3.50 fur Demischland und Oeflerreich= Ungarn, Mi. J.75 für
die Länder- Piellweschrent — G isenann und Anfragen sind an die Königliche Hottruchhandlung von GErust Siegfried Mittler
8 ohn, Berlin SW 12, Kochstraue 68—71, zu richten. (Eingetragen in der heitungs Preisliste fur 1897 unter Nr. 10 977.)
Inhalt: Amtlicher Theil: Verordnung des Kaiserlichen Landeshauptmanns von Deutsch-Südwestafrika, brtresfend
eine Stempelabgabe für Lösung von Erlaubnißscheinen zum Ankauf und zur Einfuhr geistiger Getränke S. 651
ersenalen S. 652
tan mtlicher Theil: Personal-Nachrichten S. 652. — Deutsch- Ostafrika: Uhehe S. 653. Sultan
’2e von Uganda S. 658. — Versuche zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Deutsch-O stafrika S. 659. —
Nissionstatton. Kiboscho S. 659. — Wisevichaftiche Sammlungen S. 659. — Togo: Wissenschaftliche Sammlungen
S. 650. — Deutsch- Südwestafrika: Die sanitären Maßnahmen gegen die Ninderpest S. 660. — Uebersicht der
im Bezirk Keetmanshoop ansässigen Deutschen und Fremden S. 663. etio Neu- Guinea: zur Ermordung
des Forschungsreisenden Ehlers S. 663. — Zur ( g des Land Hagen S. 664. Aus
dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei= Bewegung S 665. — us fremden Kolonien:
Einführung einer Gerichtsverfassung in Britisch= Ostafrika und Sansibar S. 668,. — Bericht über eine Menterei
der Polizeitruppe in Lagos S. 669.— Verordnungen über Besitznahme herrenlosen nndes und betresfend
Verhinderung der Kautschukfälschung für d das britischostafrikanische Protektorat S. 670. — Nerordnung, betreffend
Anwerbung und Beschäftigung von Arbeitern aus den britischen Salomons= Inseln S. 670. — Handel der Fiji-
kolonie in Jahre 1896 S. 670. — Errichtung eines jranzösischen Vizekonsutats für den Kongostaat S. 670. —
ers edene AMittheilungen: Das Kolonial-: wirthschaftliche Komitee S. 678. — Kamerun-Land- und 6Plan
kagengeseüschnt S 670. — Litteratur S. 671. — Litteratur-Verzeichniß S. 672. — C'##ffsbewegungen S. 673
— Verkehrs= K e 673. — Anzeigen.
Amtlicher Theil.
VPerordnungen und Witkheilungen der Behürden in deun Schuhgebirten.
Verordnunng des Kaiserlichen Landeshauptmanns von Deutsch-SZüdwestafrika,
betreffend eine Stempelabgabe für Lösung von Erlaubnißscheinen zum Ankauf
und zur Einfuhr geistiger Getränke.
Auf Grund des § 11 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhälmisse der deutschen Schutzgebiete,
vom 15. März 1888 (R. G. Bl. S. 75), wird für den Umfang des südwestafrikanischen Schutzgebietes
verordnet, was folgt:
1.
Wer einen Erlaubnißschein zum Ankauf ee# zur Einfuhr geistiger Getränke löst, hat bei der
zuständigen Behörde eine Stempelabgabe zu zahlen, welche beträgt für
ein oder zwei Flaschen Altohol 50 Pf., mehr als zwei Flaschen Alkohol 1 Mark,
einc Kiste * 3 Mark.
Die Bestimmung über die Verwendung 5lss der Bezirkshauptmann auf Grund der ihm von den
Polizeibehörden gemachten Vorschläge zu treffen.
Windhoek, den 8. Januar 1896.
Der Kaiserliche Landeshauptmann.
(L. S.) (gez.) Leutwein.