LIII
. Zwecks Ankaufs von Schmetter-
lingen u. Käfern suche mit SLammlern
in Geschäftsverbindung zu treten.
Paul Kämmerer,
Berlin SW., Kochstrasse 68.
Meuigkeiten
aus dem
Verlage der Kgl. Hofbuchhandlung von
EC. S. Mittler K Sohn, Berlin SW.
#
Rauticus, Altes und Neues zur
Flottenfrage. Erläuterungen zum
Flottengesetz. Mark 1,80.
—.— Neue Beiträge zur Flotten-
frage. Mark 1-25.
Die Ausgaben für Flotte und Land-
heer und ihre Stellung im Haus-
halt der wichtigsten Großstaaten.
Zusammengestellt auf Veranlassung
des Reichs-Marine-Amts. Mit 17 Ta-
bellen und 5 Tafeln graphischer Dar-
stellungen. Mark 2,60.
perels, F. (Wirkl. Geh. Admiralitäls-
rath und Departements-Direktor im
Reichs-Marine-Amt), Verhalten der
Seeschiffe bei unsichtigem Wetter
nach dem internationalen See-
straßenrecht. Mark 1,,60.
A. C. Mahan, Der Einfluß der
Seemacht auf die Geschichte.
Erster Band. 1660 — 1783. In
Uebersetzung herausgegeben auf Ver-
anlassung der Redaktion der Marine-
Rundschau. Zweite Auflage. Mk. 10,
geb. Mk. 11,50.
—.— Der Einfluß der Seemacht
auf die Geschichte. 1783—1812.
Die Zeit der französischen Revo-
lution und des Kaiserreichs. Auf
Veranlassung des Kaiserlichen Ober-
kommandos der Marine übersetzt
von Vize-Admiral Batsch. Liefe-
rung 1—4. Erscheint in 12 Liefe-
rungen zum Preise von insgesammt
Mark 10,—.
Die Seeinteressen des Deutschen
Reichs. Zusammengestellt auf Ver-
alassung des Reichs-Mearine-Amis.
Gutgeplegte Rhein- u. Moselweine.
im Export bewäbrt, liekern billigst
Weingutsbesitzer,
Peter Eckertz & Co., oberinter nn.
London E. C., 2 Royal Exchange Buildings. (us)
Verlag der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn,
1 Berlin SWu#, Kochstraße 68—71.
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Soeben erschien:
deutsche Kolonial Gesetgebung.
# Sammlung
der auf die deutschen Schutzgebiete bezüglichen Gesezt,
Perordunungen, Erlasse und internstionalen Pereinbarungen, 1
mit Aumerkungen und Sachregister. .
Zweiter Theil.
1893 bis 1897. «
Auf Grund amtlicher Quellen und zum dienstlichen Gebrauch
herausgegeben von 1
Dr. Alfred Bimmermann.
1 Die deutschen Schutzgebiete haben seit ihrem jetzt vierzehn-
jährigen Bestehen eine gewaltige Entwickelung gewonnen und bedeuten
einen wichtigen Faktor unseres Staatslebens. Immer allgemeinere
Beachtung wird daher der Gesetzgebung unserer Kolonien geschenkt.
1 Zahlreich sind die Bestimmungen und Erlasse, welche für die
deutschen Kolonien besonders gegeben sind und die Verwaltung, die
Rechtsverhältnisse der Beamten und Militärpersonen, die Rechtepflege,
Handel, Gewerbe und Verkehr, Zoll= und Steuerwesen, die Rechts-
verhältnisse der Eingeborenen u. a. m. in den einzelnen Schutzgebieten
regeln, so daß eine einheitlich bearbeitete Loonialgesegsommung unent-
behrlich ist. Nachdem bereits im Jahre 1893 der erste, die Zeit bis
zum Jahre 1892 umfassende Theil des obigen Werkes erschienen ist.
gelangte nunmehr die obige Fortsetzung zur Ausgabe, die von dem durch
eine wirthschafts= und Wn Arbeiten bekannten Konsul
Dr. Alfred Zimmermann, Mitglied der Kolonialabtheilung des Aus-
wärtigen Amtes, bearbeitet worden ist. Auch dieser zweite Theil
enthält alle Bestimmungen auf Grund amtlicher Quellen gesammelt;
er umfaßt die Zeit von 1893 bis 1897 mit allein 287 Nummern,
während der bis zum Jahre 1892 reichende erste Theil 256 Nummern
naufführt. Der bequemeren Handhabung wegen ist die chronologische
Anordnung der Gesetze 2c. gewählt worden; ein nach sachlichen Ge-
sichtspunkten geordnetes Verzeichniß der wiedergegebenen Gesetze,
Erlasse und Bestimmungen, sowie ein alphabetisches Sachregister
ermöglichen schnellste Auffindung und leichtesten Gebrauch. Das Ge-
sammtwerk ist zum Preise von Mk. 22,—, der zweite Theil allein für
Mk. 8, — zu beziehen.
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