— 324 —
Ernennung von Beisitzern bei dem Kaiserlichen Gericht zu Otyimbingwe
(Deutsch-Südwestafrika).
Als Beisitzer des Kaiserlichen Gerichts für den Westbezirk zu Otyimbingwe für das Jahr 1898
sind ernannt worden:
a) für Otyimbingwe:
Hauber, Ansiedler in Otyimbingwe, bayerischer Staatsangehöriger,
1
2. Lorenz, Schmied - sächsischer
Stellvertreter:
—
—
Denecke, - - - Oh
Stellvertreter:
1. Muthmann, Kaufmann in Omaruru, preußischer Staatsangehöriger,
c) für Swakopmund:
1. Wecke, Kaufmann in Swakopmund, braunschweigischer Staatsangehöriger,
2. Erhardt, - -
preußischer
Stellvertreter:
2
##
W—
2
—2
1. Kayser, Kaufmann in Swakopmund, preußischer Staatsangehöriger,
2. Dr. Rhode, Generalvertreter der Kolonialgesellschaft in Swakopmund, preuß. Staatsangeh.
Uebersicht der gerichtlichen Geschäft- bei den Kaiserlichen Gerichten des südwest-
afrikanischen Schutzgebietes während des Geschäftsjahres 1897.
Gerichtsbarkeit erster Instanz.
Kindt, Ansiedler in Otyimbingwe, oldenburgischer Staatsangehöriger,
Rösemann, Bauunternehmer in Otyimbingwe, preußischer
b) für Omaruru:
Schultz, Kaufmann in Omaruru, preußischer Staatsangehöriger,
Es waren anhängig:
l
früheren
Jahren
###
—
wv
richtsjahre
dem Be-
wurden
erledigt
blieben
t.
-3
unerledigt.
an andere
Behörden
1 abgegeben
F.
G.
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, und zwar:
1. Gewöhnliche Prozesse, einschließlich der Urkunden-, Ehe= und
Entmündigungsprozeseee
2. Sonstige Rechtssachen, Arreste, einstweilige Verfügungen, Zwangs-
vollstreckungen, Mahn-, Protest-, Sühne= und Mfgebhorz Schen ꝛc.
Von den Sachen zu 1 und 2 gehörten zur Zuständigkeit
a) des RichteeKr
b) des Gericts
Konkurssachen. .
Strafsachen, und zwar:
1. Sachen, in welchen ein Strafbefehl erlassen ist
2. Sachen, in welchen das Hauptverfahren eröffnet wuirde
3. Sohen, in welchen das Hauptverfahren noch nicht eröffnet wurde
4 Sachen, in welchen das Hauptverfahren nach Eröffnung ein-
gestelltwurde
5. Sachen, in welchen Ermittelungen stattfanden
In den Sachen zu 2 fanden Hauptverhandlungen statt
a) mit Beisizen
b) ohne Beisitzer. .........
Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit, und zwar:
1. Vormund= und Pflegschaften .....
2. Nachlaßregulirungen
3
4.
5
. Aufnahme von Verträgen und Vollmachten
Oeffentliche Verkäufe
. Aufnahme letztwilliger Terfügungen ...........
6.SonstigeHandlungen,BeginnigungemAusstellungvonAtteftenzc.
Verhandlungen und Entscheidungen auf Grund der Kaiserlichen
Verordnung vom 2. April 1893, betreffend das Aufgebot von Land-
ansprüchen im südwestafrikanischen Schutzgebiette ..
Bei Streitigkeiten zwischen Weißen und Eingeborenen wurde ver-
handelt bezw. die Vermittelung des Gerichts angerufen
Auswärtige Gerichtstage fanden statt: in Rehoboth 2.
—o———————
1111——
*
S———
31
G Ge
Sto eo -
59
231
*⁊8
——
G □OG I-—#
Somt#u
S1 ·□ —
1—
Illln—
*½ 11 11
111111
N