Full text: Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)

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Ernennung von Beisitzern bei dem Kaiserlichen Gericht zu Otyimbingwe 
(Deutsch-Südwestafrika). 
Als Beisitzer des Kaiserlichen Gerichts für den Westbezirk zu Otyimbingwe für das Jahr 1898 
sind ernannt worden: 
a) für Otyimbingwe: 
Hauber, Ansiedler in Otyimbingwe, bayerischer Staatsangehöriger, 
1 
2. Lorenz, Schmied - sächsischer 
Stellvertreter: 
— 
— 
Denecke, - - - Oh 
Stellvertreter: 
1. Muthmann, Kaufmann in Omaruru, preußischer Staatsangehöriger, 
c) für Swakopmund: 
1. Wecke, Kaufmann in Swakopmund, braunschweigischer Staatsangehöriger, 
2. Erhardt, - - 
preußischer 
Stellvertreter: 
2 
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2 
—2 
1. Kayser, Kaufmann in Swakopmund, preußischer Staatsangehöriger, 
2. Dr. Rhode, Generalvertreter der Kolonialgesellschaft in Swakopmund, preuß. Staatsangeh. 
Uebersicht der gerichtlichen Geschäft- bei den Kaiserlichen Gerichten des südwest- 
afrikanischen Schutzgebietes während des Geschäftsjahres 1897. 
Gerichtsbarkeit erster Instanz. 
Kindt, Ansiedler in Otyimbingwe, oldenburgischer Staatsangehöriger, 
Rösemann, Bauunternehmer in Otyimbingwe, preußischer 
b) für Omaruru: 
Schultz, Kaufmann in Omaruru, preußischer Staatsangehöriger, 
  
  
Es waren anhängig: 
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früheren 
Jahren 
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richtsjahre 
dem Be- 
wurden 
erledigt 
blieben 
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unerledigt. 
an andere 
Behörden 
1 abgegeben 
  
F. 
G. 
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, und zwar: 
1. Gewöhnliche Prozesse, einschließlich der Urkunden-, Ehe= und 
Entmündigungsprozeseee 
2. Sonstige Rechtssachen, Arreste, einstweilige Verfügungen, Zwangs- 
vollstreckungen, Mahn-, Protest-, Sühne= und Mfgebhorz Schen ꝛc. 
Von den Sachen zu 1 und 2 gehörten zur Zuständigkeit 
a) des RichteeKr 
b) des Gericts 
Konkurssachen. . 
Strafsachen, und zwar: 
1. Sachen, in welchen ein Strafbefehl erlassen ist 
2. Sachen, in welchen das Hauptverfahren eröffnet wuirde 
3. Sohen, in welchen das Hauptverfahren noch nicht eröffnet wurde 
4 Sachen, in welchen das Hauptverfahren nach Eröffnung ein- 
gestelltwurde 
5. Sachen, in welchen Ermittelungen stattfanden 
In den Sachen zu 2 fanden Hauptverhandlungen statt 
a) mit Beisizen 
b) ohne Beisitzer. ......... 
Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit, und zwar: 
1. Vormund= und Pflegschaften ..... 
2. Nachlaßregulirungen 
3 
4. 
5 
. Aufnahme von Verträgen und Vollmachten 
Oeffentliche Verkäufe 
. Aufnahme letztwilliger Terfügungen ........... 
6.SonstigeHandlungen,BeginnigungemAusstellungvonAtteftenzc. 
Verhandlungen und Entscheidungen auf Grund der Kaiserlichen 
Verordnung vom 2. April 1893, betreffend das Aufgebot von Land- 
ansprüchen im südwestafrikanischen Schutzgebiette .. 
Bei Streitigkeiten zwischen Weißen und Eingeborenen wurde ver- 
handelt bezw. die Vermittelung des Gerichts angerufen 
Auswärtige Gerichtstage fanden statt: in Rehoboth 2. 
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