Volltext : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Ar.  143.  1011

Regierungs-Blatt

für  das

Großherzogtum  Menhlenburg-Schwerin.

Jahrgang  1917.
Ausgegeben  Schwerin,  Dienstag,  den  21.  August  1917.

 

 

 

Inhalt.
II.  Abteilung.  (1)  und  (2)  Bekanntmachungen,  betreffend  Fässer.

 

II.  Abteilung.
—  —

(19  Bekanntmachung  vom  17.  August  1917,  betreffend  Fässer.
achstehende  Bekanntmachung  des  Reichskommissars  für  Faßbewirtschaftung
zur  Ausführung  der  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  über  die  Beschlagnahme
von  Fässern  vom  28.  Juni  1917  (RGl.  S.  577  ff.)  wird  hierdurch  zur  allgemeinen
  Kenntnis  gebracht.
Zu  der  Bekanntmachung  bestimmt  das  Ministerium  folgendes:

J.

Die  im  §  7  der  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  vom  28.  Juni  1917
(RGBl.  S.  577)  vorgesehenen  Entscheidungen  erfolgen  durch  die  Ortsobrigkeiten,
  im  Gebiet  der  Ritterschaft  durch  die  Kommissare  der  ritterschaftlichen
Bezirke  der  Kommunalverbände.

II.
Die  Anmeldung  auf  Grund  der  Ziffer  II  der  nachstehend  abgedruckten
Bekanntmachung  hat  bei  den  Ortsobrigkeiten,  im  Gebiet  der  Ritterschaft  bei  den
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