Full text: Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

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II. Desinfektionsmittel. 
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Als Desinfektionsmittel sind zu verwenden: 
a) Lösung von Karbolsäure. 
Zur Verwendung kommt die sogenannte „100 prozentige Karbolsäure" des Handels, welche sich im 
Seifenwasser vollständig löst. Man bereitet sich die unter b beschriebene Lösung von Kaliseise. In 20 Theile 
dieser noch heißen Lösung wird ein Theil Karbolsäure unter fortwährendem Umrühren gegossen. 
Die Lösung ist lange Zeit haltbar. 
Soll reine Karbolsäure (einmal oder wiederholt destillirte) verwendet werden, welche erheblich 
theurer, aber nicht wirksamer ist als die sogenannte „100 prozentige Karbolsäure“, so ist zur Lösung das 
Seifenwasser nicht nöthig; es genügt dann einfaches Wasser. 
b) Lösung von Kaliseife. 
Drei Theile Kaliseise (sogenannte Schmierseife oder grüne Seife oder schwarze Seife) werden in 
100 Theilen heißem Wasser gelöst (z. B. ½ kg Seife in 171 Wasser). 
c) Kalk und zwar: 
1. Kalkmilch. Zur Herstellung derselben wird ein Theil zerkleinerter, reiner gebrannter Kalk, 
sogenannter Fettkalk, mit vier Theilen Wasser gemischt, und zwar in folgender Welse: 
Es wird von dem Wasser etwa drei Viertel in das zum Mischen bestimmte Gefäß gegossen und 
dann der Kalk hineingelegt. Nachdem der Kalk das Wasser aufgesogen hat und dabei zu Pulver zerfallen 
ist, wird er mit dem übrigen Wasser zu Kalkmilch verrührt. - 
2. Kalkbrühe, welche durch Verdünnung von einem Theil Kalkmilch und neun Thellen Wasser 
frisch bereitet wird. # 
d) Chlorkalk. 
Der Chlorkalk hat nur dann eine ausreichende, desinfizirende Wirkung, wenn er frisch bereitet 
und in wohlverschlossenen Gefäßen aufbewahrt ist; er muß stark nach Chlor riechen. Er darf in Mischung 
von 1:1000 Theilen Wasser an Stelle von Kalk zur Desinfektion verwendet werden. 
ee) Dampfapparate. 
Als geeignet können nur solche Apparate und Einrichtungen angesehen werden, welche von Sach- 
verständigen geprüft sind. Besonders bei den improvisirten Einrichtungen auf Dampfern, wie man sie 
häufig sehr zweckmäßig durch Benutzung von Badewannen mit Dampfzuleitung, Badekammern, Tanks, 
Holzbottichen, Baljen und dergleichen herstellen kann, ist es nöthig, daß sie von Sachverständigen erst einmal 
geprüft werden und daß bei jeder neuen Desinfektion genau dieselbe Anordnung in der Dampfzuleitung 
umd Ausströmung, derselbe Dampfdruck und dieselbe Dauer der Dampfeinwirkung innegehalten werden. 
) Siedehitze. 
Auskochen in Wasser, Salzwasser oder Lauge ie desinfizirend. Die Flüssigkelt muß die Gegen- 
stände vollständig bedecken und mindestens zehn Minuten lang im Sieden gehalten werden. 
Unter den angeführten Desinfektionsmitteln ist die Auswahl nach Lage der Umstände zu treffen. 
III. Anwendung der Desinfektionsmittel im Einzelnen. 
5. 
1. Alle Absonderungen und Ausleerungen der Kranken (Blut, Eiter und andere Wund- 
absonderungen, Erbrochenes, Auswurf, Nasenschleim, Stuhlgang, Urin) sind mit einer der unter § 24 a 
beschriebenen Lösungen von Karbolsäure zu desinfiziren. Es empfiehlt sich, solche Absonderungen und Aus- 
leerungen unmittelbar in Gefäßen aufzufangen, welche die Desinfektionsflüssigkeit in mindestens gleicher 
Menge entfalten und sie hierauf mit der letzteren gründlich zu verrühren. 
Verbandgegenstände sind ebenfalls unmittelbar nach dem Gebrauch in solche Gefäße zu legen, 
so daß sie von der Karbolsäurelösung vollständig bedeckt sind. Die Gemische sollen mindestens zwei Stunden 
stehen blelben und dürfen erst dann beseitigt werden. 
Schmutzwässer sind mit der im § 24 2 beschriebenen Kalkbrühe in gleicher Menge gründlich 
zu vermischen und dürfen erst zwei Stunden hierauf abgelassen werden. 
2. Hände und sonstige Körpertheile müssen jedesmal, wenn sie mit infizirten Dingen (Abson= 
derungen und Ausleerungen der Kranken, beschmutzter Wäsche rc.) in Berührung gekommen sind, durch 
gründliches Waschen mit Karbolseifenlösung desinfizirt werden. 
§5 26. 
Bett= und Leibwäsche sowie Kleidungsstücke, Teppiche und dergleichen können in ein Gefäß mit 
einer im § 24 a bezeichneten Lösungen gesteckt werden. Die Flüssigkeit muß in den Gefäßen die einge- 
tauchten Gegenstände vollständig bedecken. In diesen Flüssigkeiten bleiben die Gegenstände zwölf Stunden. 
Dann werden sie mit Wasser gespült und weiter gereinigt. Das dabei ablaufende Wasser kann als unver- 
dächtig behandelt werden.
	        
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