Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1817. (12)

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Königlich  Baierisches-186



Regierungsbliatt.

 

XII.  Stück.  München,  Samstag  den  3z.  März  1877.

 

 

Verordnung.

(Die  Ertradition  des  Stistungs=  und  Kommunal
  Vermögens  betreffend.)

Staats  Ministerium  des  Innern.

Zum  Behufe  des  Vollzuges  der  allerhöchsien
  Verordnung,  im  Betreffe  der  künftigen
Verwaltung  des  Seistungs'  und  Kommu-=nal
  Vermögens  vom  6.  Märzl.  J.  wird  nunmehr
  über  die  Erxeradition  dieses  Vermsgens
  hiedurch  beschlossen,  wie  folgt:

I.

Die  koͤniglich  allgemeinen  und  besondern
Stiftungs  Administrationen,  dann  die  besondern
  Kommunal  Administrationen  in  den
Staͤdten  und  Maͤrkten  sollen  unverzuͤglich
aufgesordert  werden,  sich  zur  Amts  Extradition
  vorzubereiten.

II.

Die  Vorarbeiten  zur  Extradition  des
Stiftung  s  Vermoͤgens  bestehen  in  der  Fertigung
  von

1)  Vermoͤgens  Ausweisen,

2)  Renten,  und  Lasten  Etats,  und

3)  Kasse  Berechnungen.

Die  Vermögens  Ausweise  müssen
für  eine  jede  Stiftung  darstellen:

)Die  Grösse  der  Aktiv  Kapitalien,
unter  der  Angabe  der  Schuldner,  der
Jeit  der  Obligationen,  des  Zinsenfußes,
des  einjährigen  Zinsenbetrages  und  der
rückstehenden  Zinse.

b)  Die  Realitärte  nund  derselben  Stener-Kapital

  als  die  Bezeichnung  ihres  Werthes,

  mit  einer  summarischen  Beschreibung

  ihrer  Bestandtheile,  wo  mäöglich
mit  der  Angabe  ihres  Flächen  Inhaltes,
und  wenn  sie  niche  in  der  Selbstregie
benüßt  werden,  sondern  verpachtet  sind,
mic  der  Bezeichnung  der  Pächter,  des
Pachts  Kontractes,  des  jährlichen  Pachtschillings,
  und  des  Rückstandes  hievon.

Die  Kaufschillingsfristen  von

verdußerten  Realitäten,  unter  der  Angabe

  der  Verfallzeit  der  Fristen,  und
des  Rückstandes  theils  an  Zinsen,  theils
an  Fristen.

d)  Die  nuzbaren  Rechte  aus  dem  getheilten

  und  ungerheilten  Eigenthume,  als:
die  Stisten,  Gilten,  Küchendienste,
Scharwerksgelder,  Laudemien,  Leibgel-(12°)


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