leiten in Malua in ein Lazarett verwandelte, die
Verwundeten aus beiden Lagern.
Wenn so die Mission auf ihre 75 jährige Arbeit
an der geistlichen und geistigen Hebung der Samoaner
zurückblickt, darf sie im allgemeinen wohl zufrieden
sein. Durch treue Arbeit und Gottes Segen ist
Großes geleistet worden. Selbstverständlich ist das
Werk kein vollkommenes, und die Missionare wären
gewiß die letzten, dies zu behaupten. Neben den
Lichtselten fehlt es auch nicht an Schatten. Immer-
hin aber ist eine gute Grundlage gelegt, auf der
weitergebaut werden kann. Auch jede ehrliche,
sachliche Kritik, die bessern helfen will, ist will-
kommen. Anderseits ist es auch ein gewiß
erfreuliches Zelchen, daß die ungerechten Urteile all-
mählich verstummen, die meist auf ebenso großer Un-
kenntnis wle Oberflächlichkeit beruhten. E- ist oft
gewünscht worden, daß die englische Mission durch
eine deutsche abgelöst würde. In der Tat wäre
das am besten, und die Londoner Mission machte
im März 1902 verschiedenen deutschen Missionen
den Vorschlag, die Mission in Samoa zu über-
nehmen. Allein die deutschen Missionsgesellschaften
waren dazu nicht in der Lage infolge finanzieller
und anderer Schwierlgkeiten. Daher sah sich die
Londoner Mission genötigt, vorläufig den lang-
sameren Weg einzuschlagen und, so oft eine Lücke
entsteht, diese durch einen Deutschen auszufüllen.
So war denn der nächste Sonntag nach dem
24. August, an dem der 75 jährige Gedächtnistag
gefeiert wurde, ein wichtiger Festtag für die
Samoaner, und es war kein Wunder, daß alle
größeren Kirchen gedrängt voll waren, um Gott zu
danken für die mancherlei inneren und äußeren
Segnungen, welche die Londoner Mission den
Samoanern gebracht hat.
Uus fremden Rolonien und
Produktionsgrbieten.
Sollrückvergütung für gewisse Waren in Barotseland
(Nordwest-Nhodesla).
(The Board of Trade Journal.)
Laut Bekanntmachung in der Okficial Gazette
of the High Commissioner for South Africa
vom 15. Dezember 1905 (Nr. 123/1905) wird auf
Grund des § 13 der Zolltarifproklamation (Barotse-
land) vom Jahre 1905 vom Tage der Bekannt-
machung ab bei der Einfuhr folgender Waren oder
bei der Entnahme dieser Waren aus einem Zollager
eine Vergütung des ganzen auf diese Ware ent-
fallenden Zolles gewährt: ·
1. Denaturierter Branntwein,
2. Alköhol, der ausschließlich zu Fabrikations-
oder wissenschaftlichen Zwecken eingeführt wird, und
3. Waren, die zum Verbrauch in Orten außer-
halb des Zollvereins bestimmt sind, unter Beobach-
tung der für solche Waren jeweilig in Geltung be-
findlichen Vorschriften.
(Deutsches Handels-Archiv, März-Heft 1906.)
Solltarifändevung in Franzöftsch-Westafrika.
Laut Verordnung der französischen Regierung
vom 10. März d. Is. ist für Guineazeug (Baum-
wollengewebe) bei der Einfuhr nach der Senegal-
kolonie der Zoll auf 2 Centimen und der Zu-
schlagszoll — für den Fall der Herkunft aus einem
fremden (nicht französischen) Lande — auf 6 Centimen
für das Meter festgesetzt. Nach der Verordnung.
vom 14. April 19057) sollte für das Gewebe der
gedachten Art ein Zoll von 5 v. H. und gegebenen-
folls ein Zuschlagszoll von 7 v. H. des Wertes er-
hoben werden. .
(NachrichtfürhanhelundIndustrieNt.35.)
WäppnugsändevungianitiichsllopdsBovneo·
Durch Proklamation des Gouverneurs von Britisch
Nord-Borneo vom 24. April 1905 (genannt the
Currency Proclamation 1905) ist mit Geltung
vom 1. Juli d. Is. an festgesetzt worden, daß mit
Ausnahme der gehörig ausgestellten Schatzanweisungen
der Regierung und der Nickel= und Kupfermünzen
der Britisch-Nord-Borneo-Compagnie der Straits-=
Dollar, wie er in der Straits Settlements (Coinage)
Order of 1908 bezeichnet worden ist, alleiniges ge-
setzliches Zahlungsmittel sein soll. — Einige Wochen
zuvor am 1. April 1905, war bereits eine andere
Proklamation erschienen, die es vom 15. April 1905
an unter Strafe stellte, andere als die Straits-
Silberdollars nach Britisch-Nord-Borneo einzuführen.
Außenhandel des Basutolandes im Jahre 79017/05.
Bel einer Bevölkerung von 895 Europäern und
8347 958 Eingeborenen wurden nach dem Basuto-
land im Jahre 1904/05 Waren im Werte von
149 821 K eingeführt; die Einfuhr ging gegenüber
1903/4 um fast 50% zurück, weil der Warenbedarf
in der Zeit nach dem Kriege ganz außergewöhnlich
groß gewesen war. Die Ausfuhr bewertete sich für
1904/05 auf 164 817 2 und stieg gegenüber dem
Vorjahre um 37 000 K. Die Hauvpteinfuhrartikel
waren 1904/05: Wollenfabrikate (38 451 2), Baum-
wollenwaren (24 289 9), Posamenten (13.997 D),
Metallkurzwaren (14971 L), Ackerbaugeräte (7043),
Stiefel und Schuhe (7016 24), Kleidungsstücke
(6774 2), Viktuallen (17 874 02). Im Laufe des
Jahres wurden 161 allgemelne Handelslizenzen und
472 Hausiererlizenzen erteilt. Die Aufnahmefähigkeit
des Basutolandes für europäische Waren scheint sich
gehoben zu haben.
(Nachrichten für Handel und Industrie Nr. 37.)
*) Vgl. D. Kol. Bl. 1905 S. 354.