Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

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Deutsch-Ostafrika. 
Neue Kulturen in Usamdara. 
Dem Geschäftsbericht 1905 der Rheinischen 
Handel-Plautagen-Gesellschaft in Köln entnehmen 
wir folgende Mitteilung über neue Kulturen in 
Usambara: 
„Dr. Zimmermann hat durch seine be- 
kannten Anpflanzungsversuche von Manihot 
Glaziovii, der den Ceara-Kautschuk liefert, 
kestgestellt, daß diese Kultur sowohl im Tiefland 
und in Amani wie auch in Ngambo mit Aus- 
sicht auf Erfolg betrieben werden kann. Um 
nun nicht mehr allein auf den Ertrag der 
Kaffeepflanzung angewiesen zu sein, haben wir 
die Kautschukkultur ausgenommen, und sind 
letzt mindestens 40 000 Manihot ausgepflanzt. 
Ferner wurde ein Versuch im großen mit 
Cinchona gemacht, von der wir gut 20 000 
Pflanzen in vier verschiedenen Arten gepflanzt 
  
— 
haben. Eine Vergrößerung dieses Bestandes 
beabsichtigen wir vorläufig nicht, wollen viel- 
mehr abwarten, wie diese Pflanze sich bei uns 
entwickelt und welche Art sich für Ngambo am 
besten eignet.“ 
1 
Deutsch-Neugquinea. 
Errichtung einer Regierungsstation in Eitape. 
An der Nordküste von Kaiser Wilhelmsland 
ist in Eitape auf der an der Westseite des 
Berlinhafens gelegenen Landzunge eine Re- 
gierungsstation errichtet und mit einem Vor- 
steher, einem Polizeimeister und einem Heil- 
gehilfen besetzt worden. 
Die Station ist dem Bezirksamt Friedrich- 
Wilhelmshafen unterstellt. 
  
Aus fremden Kolonien und Droduktionsgebieten. 
Tabakzoll auf den Salomonsinseln. 
— Laut Verordnung des »High Commissioner 
* the Western Pacific vom 3. Oktober d. Is. 
wird vom gleichen Tage ab auf allen in die 
eitischen Salomonsinseln eingeführten Tabak ein 
Zoll von 1 Schilling für das Pfund erhoben. 
Die Bezeichnung „Tabak“ umfaßt rohen und ver- 
arbeiteten Tabak, einschließlich Zigarren und 
Zigaretten. 
Vergütung des olles oder der Verbrauchsabgabe für Branntweln im Südafrikonischen Sollverein. 
vers. Laut Bekanntmachung der Zollverwaltung vom 22. Oktober d. Is. (Nr. 12) wird in den 
a chiedenen Kolonien und Gebieten des Südafrikanischen Zollvereins der Zoll oder die Verbrauchs- 
gabe für Branntwein, der zu gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken innerhalb deren Grenzen 
  
  
verwe . · . . . - .. .. -.. 
voxävjndvt wird, oder bei der Ausfuhr von Waren, die damit hergestellt sind, in folgender Höhe 
quütet: 
A. Auf Branntwein, der zu gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken innerhalb der 
Rolonien usw. verwendet wird. 
— 
Napkolonie Natal Oranjeflußkolonie Transvaal Süd-Nhodesia 
— — 
ingeführter Branntwein 14 Schill. für — Der ganze Ab- 
1 Imp. Gallon gabenbetrag 
von Normal- · 
X stät-sc 
«"".j)«""""ci"bergein-Inei- 
Branntwein: 
aus Wein Der ganze Betrag der Der ganze Vetrag 8 Schill. für 1 Gallon desgl. 
Verbrauchsabgabe, der Verbrauchs= von Normalstärke 
wenn unter Steuer- abgabe 
aussicht hergestellt, 
sonst 6 Schill. 6 Pce. 
anderer als aus Sch * 
Weinn — desgl. desgl. 18 Schill. für 1 Gallon desal. 
von Normalstärke 
 
	        
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