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Die Kufnahme der k#kosnußfaser-Industrie in der
portuglesisch-ostindischen Kolonie Coa.
Die Kokoswälder in der portugiesisch-indischen
Kolonie Goa an der Westküste Indiens wurden
bisher kommerziell nur wenig ausgebeutet. Man
betrieb nur einen unbedeutenden Handel mit den
Kokosnüssen nach dem britischen Hinterlande und
nach den benachbarten britisch-indischen Hafen-
plätzen, anstatt nach dem Vorbilde von einigen
an der Westküste gelegenen britischen Distrikten
die sämtlichen Produkte der Kokospalme zu ver-
werten.
Endlich scheint nun auch der Wert des Wald-
bestandes in Goa erkannt worden zu sein, wenn
auch weniger von seiner eigenen Bevölkerung,
als von den Bewohnern des benachbarten briti-
schen Hinterlandes. Es hat sich eine aus Britisch-
Indern zusammengesetzte Gesellschaft, die „Goa
Coir and Oil Mills Co.“ mit Sitz in Bombay
gebildet, welche in Gog eine Fabrik für die Her-
stellung der folgenden Produkte zu errichten be-
absichtigt:
Fasern, Garne, Stricke und Kopra, Kopra-
Ole, Teer und Essigsäure, Kokosnußbutter, Butter-
ersatz, Seisen, Knöpfe und Spielsachen (aus der
Schale der Nüsse), Getränke aus der süßlichen
Milch der Nuß.
Vorerst will man jedoch nur mit der An-
sertigung von Garnen, Stricken, Kopra, Kopraöl
und Butter einen Anfang machen; die weiter
angeführten Artikel sollen erst nach und nach
aufgenommen werden.
Die portugiesische Regierung hat der Gesell-
schaft ein Grundstück für die Errichtung der Fabrik
frei zur Verfügung gestellt und soll ihr ferner ein
Fabrikationsmonopol für die Kolonie versprochen
haben.
Die Vorbedingungen für den Betrieb einer
solchen Fabrik in Goa dürften sehr günstig sein,
denn einmal wird wohl stets das Rohmaterial
in genügenden Mengen zu beschaffen sein und
dann auch sind die vielen Meeresbuchten, welche
hier vorhanden sind, dem Laugen der Faser sehr
gelegen.
Nach den vorliegenden Berichten gedenkt man
den Bau der benötigten Gebäude sofort in An-
griff nehmen zu können, so daß der Betrieb gegen
Ende April k. Is. ausgenommen werden kann.
Für die Leitung der Fabrik sollen Engländer
angestellt werden.
Die Gesellschaft ist in Britisch-Indien mit
einem Aktienkapital von 250 000 Rupien ein-
getragen worden.
(Bericht des Handelssachverständigen bei dem Kaiserl.
Generalkonsulat in Kalkutta.)
Straußenzucht in der Kapkolonie.
Wie die Zeitungen berichten, ist kürzlich in
der Kapkolonie ein zwei Jahre alter Strauß für
den Preis von 400 L verkauft worden und ein
Paar Strauße sogar für 1000 K. Bedenkt man,
daß man Strauße gewöhnlicher Art jederzeit für
30—60 Schilling kaufen kann, so zeigen die vor-
gedachten hohen Preise, zu welcher Höhe die
Straußenzucht in der Kapkolonie bereits entwickelt
worden ist, und welche Unterschiede in der Qua-
lität der Vögel und ihres Gefieders sich entwickelt
haben. Man ist zur Zeit bestrebt, ein Zuchtbuch
anzulegen, um dadurch wie bei Pferden die Bil-
dung und Pflege reiner Rassen zu fördern. Wie
die Qualität der Vögel, so hat auch ihre Menge
ungemein zugenommen. Während die Zählung
vom Jahre 1904 insgesamt 358000 Vögel ergab,
schätzt ein Sachverständiger die Zahl der gegen-
wärtig in der Kapkolonie vorhandenen Strauße
auf 700000. Trotzdem der Markt für Straußen-
federn sich bisher immer mehr erweitert hat, sind
die Farmer naturgemäß doch ängstlich darauf
bedacht, sich diesen einträglichen Erwerbszweig zu
sichern, und sie haben es daher durchgesetzt, daß
die Ausfuhr von Straußen und Straußeneiern
über See in ganz Britisch-Südafrika verboten
worden ist. Besonders fürchtet man das Auf-
kommen einer ebenbürtigen Straußenzucht in
Nordamerika und vielleicht noch mehr in Australien.
Dorthin sind vor etwa drei Jahren sechs alte
Tiere — zwei Hähne und vier Hennen — ge-
bracht worden, die sich inzwischen auf mehrere
Hundert vermehrt haben sollen, und man erzählt
sich, daß einzelne Farmer in Südaustralien be-
reits die Schafzucht aufgeben und sich der höheren
Gewinn bringenden Straußenzucht zuwenden.
Diese ist in intensiver Form abhängig von der
Luzernenkultur, die wieder durch hinreichende
Bewässerungsmöglichkeit bedingt wird.
(Bericht des Kais. Generalkonsulats in Kapstadt.)
Handlungsrelsende und Sollbehandlung der
Warenmuster in siberia.
Alle Handlungsreisenden werden als Kom-
missionäre behandelt und müssen, ehe sie ihre
Waren und Muster auslegen oder Bestellungen
auf Waren annehmen, sich von der Regierung
gegen Zahlung einer jährlichen Gebühr von
25 Dollar eine Lizenz verschaffen. Muster mit
einem Handelswerte, die zollfreien Artikeln zu-
gehören, werden ebenso wie Gegenstände ohne
Handelswert zollfrei zugelassen. Für Muster von
allen anderen Waren sind die regelrechten Zölle
zzu zahlen
(Dnil Consular and Trade Reports. Washington.)