Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

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Citeratur-Verzeichnis. 
(Die eingereichten Bücher, deren Bes. sorechung ch die Redaktion 
durchaus vorbehält, werden unter keinen Umständen zurückgesandt.) 
Marine-Taschenbuch. Mit Genehmigung des 
Reichs-Marine-Amts auf Grund amtlichen Ma- 
terials bearbeitet und herausgegeben. 7. Jahr- 
gang. Berlin, 1909. E. S. Mittler & Sohn, 
Königliche Hofbuchhandlung, 8W 68, Koch- 
straße 68/71. Preis: / 3,25, geb. 4,—. 
  
Deutsch-Südwestafrika. Kriegs= und Friedens- 
bilder. Hundert Originalaufnahmen von 
Friedrich Lange in Windhuk. Windhuk 1907. 
Verlag von Franz Rohloff. 
Das prächtige Album bildet eine Zierde für 
die Bibliothek jedes Kolonialfreundes. Die Re- 
produktion der Bilder ist hervorragend und künst- 
lerisch kaum noch zu übertreffen. 
  
Carte du Dahomey. Dressée par A. Meunier. 
Ministeèere des Colonies. Service Géographique 
et des Missions. 1908. 3 Blatt. 1: 500 000. 
Diese vom Service Géographique des Colo- 
nies herausgegebene, von dem bekannten Karto- 
graphen Meunier bearbeitete mehrfarbige Karte 
gibt ein durchaus klares und trotz der vielen 
Details übersichtliches Bild der unserem Schutz- 
gebiet Togo benachbarten französischen Kolonie. 
Da der Maßstab der gleiche ist, wie der der letzthin 
erschienenen Sprigadeschen Karte von Togo in 
zwei Blatt, so ist ein unmittelbares Vergleichen 
  
ermöglicht. Den deutsch-französischen Grenzorten 
zwischen dem 7. und 9. Breitengrad sind die 
astronomischen Bestimmungen der Grenzkommission 
von 1898/1899 zugrunde gelegt, während auf 
den deutschen Karten den späteren Bestimmungen 
v. Seefrieds der Vorzug gegeben worden ist. 
Die Darstellung der deutsch-französischen Grenze 
entspricht also nicht den vertragsmäßigen Verhält- 
nissen, sondern beruht auf einem im Jahre 1901 
diskutierten Grenzvorschlag, der aber nicht zur Rati- 
fikation gelangt ist. Solange nicht ein neues Grenz- 
abkommen zwischen den beteiligten Mächten erzielt 
ist, sind für die Grenzführung in jenem Gebiet 
nach deutscher Auffassung die Bestimmungen des 
Abkommens vom 23. Juli 1897 maßgebend. 
Bekanntlich ist gegenwärtig eine erneute ge- 
mischte Kommission im Felde, um genaue und 
einwandfreie Grundlagen für weitere Verhand- 
lungen über eine definitive Abgrenzung der beiden 
Kolonien zu schaffen. 
Dr. Tilemann: Tagebuchblätter eines deut- 
schen Arztes aus dem Burenkriege. Mit 
zwei Bildnissen und einer Karte. München 
1908. C. H. Becksche 
Verlagsbuchhandlung 
Oskar Beck. Preis: 5.—. 
Jung- Deurschlands Flotten- und Kolonial- 
Kal 9. Würzburg, Verlag der Kgl. Uni- 
Kakenge von H. Stürtz. Preis für das 
einzelne Eremplar 20 Pf., bei Massenbezug (nicht 
unter 100 Exemplaren) 10 Pf. 
  
Verkehrs-NMachrichten. 
Mit dem Jahre 1909 wird der zwischen Hongkong und Sydney über Palau-, Marianen-, 
Karolinen= und Marshall-Inseln verkehrende Postdampfer „Germania“ der Jaluit-Gesellschaft in 
Hamburg in beiden Richtungen auch Simpsonhafen (Deutsch-Neuguinea) anlaufen, so daß von 
diesem Zeitpunkte ab eine unmittelbare Verbindung des Gouvernementssitzes auch mit dem östlichen 
Teile des Verwaltungsbezirks der Karolinen usw. (Bezirksämter Jaluit und Ponape) bestehen wird. 
Der westliche Teil (Bezirksamt Jap) hat bereits seit diesem Jahre durch die Dampfer der 
Austral-Japan-Linie die unmittelbare Verbindung mit dem Schutzgebiet Deutsch-Neuguinea er- 
halten. (Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1908, Nr. 17, S. 829 f.) 
In Khan (Deutsch-Südwestafrika), an der Eisenbahn zwischen Swakopmund und Jakalswater, 
ist am 20. Oktober eine Postanstalt eingerichtet worden, deren Tätigkeit sich auf die Annahme und 
Ausgabe von gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefsendungen erstreckt.
	        
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