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je nach dem Marktpreise und der Qualität des
Samens verkauft wird. Da aber keinerlei Sor-
tierungsmaschinen verwendet werden und die
Reinigung des Samens außerordentlich primitiv
und unvollkommen erfolgt, so erzielt man lange
nicht erstklassigen Samen; man findet in diesem
viele grüne, vertrocknete Samenkörner usw. Ge-
wöhnlich beträgt der Abfall 30 bis 35 v. H.
Trotzalledem halten die Landwirte die Gewinnung
des Luzernesamens für äußerst vorteilhaft.
Das Hauptgebiet für den Anbau von Luzerne-
saat ist das Gebiet Samarkand und das Chanat
Chiwa. Die größte Menge und die beste Qua-
lität liefert Chiwa.
Der Samen wird von Aufkäufern bei den
Landwirten zusammengekauft und auf den Dampfern
auf dem Amu-Darja bis nach Tschardjui und
von dort auf der Eisenbahn nach Krasnowodsk
gebracht. Der Hauptabsatzmarkt im Auslande,
wohin der turkestanische Luzernesamen versandt
wird, ist Hamburg. Nach den offiziellen Daten
wurden über Krasnowodsk an verschiedenen
Sämereien, hauptsächlich Luzerne, nachfolgende
Mengen exportiert: 1899: 28 500 Pud, 1900:
26 200 Pud, 1901: 43 200 Pud, 1902: 87 800
Pud, 1903: 109 600 Pud, 1904: 509 100 Pud,
1905: 625 100 Pud, 1906: 739 600 Pnud,
1907: 1 195 600 Pud und 1908: 503 200 Pud.
Für die Entwicklung dieses Handels wäre es
aber notwendig, die Reinigung und Sortierung
des Samens zu verbessern, damit vollkommen
reiner Samen und eine erstklassige Ware erzielt
wird. Nach dem Kaukasus wird eine verhältnis-
mäßig beschränkte Menge von Luzernesamen, ein
bis zwei Waggonladungen jährlich, versandt und
nach den südrussischen Gouvernements, haupt-
sächlich nach Charkow, auch nur gegen 2000 bis
3000 Pud. Die übrige Menge Lugernesamen
wird ins Ausland ausgeführt, hauptsächlich über
Batum und über das Meer nach Hamburg.
(Nach der Torg. Prom. (Ciazeta.)
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Die Ananaskultur auf Ruba.
Weil der Markt der Vereinigten Staaten von
Amerika einer großen und stetigen Zufuhr von
Ananas bedurfte, hielten amerikanische Kapitalisten
es für vorteilhaft, Gelder in Ananaspflanzungen
auf Kuba anzulegen. Daher befinden sich diese
Pflanzungen zur Zeit zumeist im Besitze von
Nordamerikanern und Spaniern; von ihnen wer—
den sie auch bearbeitet, und jene ziehen nur in
besonders lebhaften Zeiten eingeborene Kubaner
zur Hilfe heran.
Das Erzeugnis der Pflanzungen, die von
Habana aus auf Eisenbahnlinien oder Landstraßen
leicht zu erreichen sind, wird zumeist mit ameri-
kanischen Schiffen nach den Vereinigten Staaten
gebracht und ist für diese das beste Frachtgut aus
Kuba. Die Hauptsaison für die Ananasverfrach-
tung dauert gewöhnlich von Februar bis Juli,
wenn auch in jedem andern Monat Ananas aus
Kuba verschifft werden. Die Gesamtversendung
in dem am 30. Juni 1909 abgelaufenen Jahre
belief sich auf 1 263 466 Lattenkisten von je
80 Pfund. Davon gingen 862 844 Kisten nach
New York mit Dampfern der Ward-Linie, 207613
nach Mobile auf der Munson-Linie, 114 807 nach
New Orleans mit Süd-Pacific-Liniendampfern und
78202 nach Knights Key in Florida. Von den
Eingangshäfen aus fanden die Früchte ihren Weg
nach fast allen großen Städten im Osten vom
Mississippi.
Der für Ananas gezahlte Durchschnittspreis
kann nicht genau angegeben werden, dürfte sich
aber auf nicht viel mehr als 2 ß für die Latten-
kiste stellen. Die feinere Ware zu Beginn der
Saison wird gewöhnlich mit ungefähr 4 s für die
Kiste bezahlt, während in der Hauptzeit der Ver-
schiffung oft nicht mehr als 1 &l für die Kiste erlöst
wird. Um für den Pflanzer einen Nutzen abzu-
werfen, darf der Preis in Habana nicht viel unter
1,25 8 für die Kiste gehen, während der Aus-
oder Einführer, der neben 31½⅛ Cents Fracht
für die Kiste noch den Zoll und eine große Reihe
von Gebühren zu zahlen hat, mindestens 2 f für
die Kiste erhalten muß, um einen Gewinn zu
erzielen. In der letzten Saison haben die Ein-
führer und Pflanzer angeblich erhebliche Verluste
im Ananasgeschäft erlitten, während in anderen
Jahren das finanzielle Ergebnis besser war.
(Nach Daily Consular and Trade Reports.)
Sierra Ceone.
Bestimmungen über die Verarbeitung oder
Behandlung von eingeführtem Tabak.
Ein in der „Sierra Leone Royal Gazette“
vom 14. August d. Is. veröffentlichter Gesetz-
entwurf bestimmt, daß eingeführter Tabak nur in
einer unter amtlicher Aufsicht stehenden Niederlage,
sei es auf chemischem Wege, sei es durch Dampf,
durch Anfeuchten oder durch irgendwelches Ver-
fahren, behandelt werden darf, um ihn herzurichten
oder für Handelszwecke tauglich zu machen. Für
solche Zwecke dürfen unter amtlicher Aussicht
stehende Niederlagen nur an denjenigen Plätzen
errichtet werden, die zuvor durch schriftliche Er-