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Der Besuch des Kolonialinstituts ist allen den-
jenigen, die in die Kolonien gehen wollen, zu
empfehlen. Es ist ihnen hier ein leichtes, sich
die für den Aufenthalt in den Kolonien not-
wendigen Kenntnisse in einem entsprechenden
Studiengange anzueignen, während es in den
Kolonien mit großen Schwierigkeiten verbunden,
zeitraubend und kostspielig sein dürfte. Auch die
koloniale Beamtenlaufbahn ist jetzt mit einem
Besuche des Instituts verbunden.
Das Studium des Kolonialinstituts kann in
zwei Semestern absolviert werden, doch ist es
empfehlenswert, es auf mehr Semester zu ver-
teilen. Den Abschluß des Studiums kann eine
Diplomprüfung bilden, für die eine Prüfungs-
ordnung erlassen, die auf dem Bureau des Kolonial-
instituts einzusehen ist.
Zur Teilnahme an dem Unterrichte werden
zugelassen:
A. als Hörer:
1. Abiturienten deutscher höherer Lehr-
anstalten mit neunjährigem Kursus,
2. seminaristisch gebildete Lehrer, die die
zweite Prüfung bestanden haben,
3. Kaufleute, Industrielle, Landwirte und
andere Personen, die die Berechtigung
zum einjährig-freiwilligen Dienst besitzen
oder als Selektaner von Hamburger Volks-
schulen abgegangen sind oder auswärtige
gleichwertige Schulen absolvierten, sofern
sie eine mindestens dreijährige geregelte
Berufstätigkeit hinter sich haben, jedenfalls
aber die Lehrzeit in ihrem Berufe beendeten,
4. Ausländer auf Beschluß des Professoren-
rats, wenn sie eine gleichwertige Vor-
bildung nachweisen;
B. als Hospitanten zu einzelnen Vorlesungen
auf Beschluß des Professorenrats Personen,
die über 18 Jahre alt und nicht mehr
Schüler einer Lehranstalt sind, sofern sie
eine genügende Vorbildung besitzen.
Das Vorlesungsverzeichnis nebst den Vor-
schriften für die Hörer und Hospitanten ist gegen
Einsendung von 40 Pf. von dem Bureau des
Kolonialinstituts zu beziehen; dorthin sind auch
alle Anfragen, das Institut und den Lehrplan
betreffend, zu richten.
Die ersten Immatrikulationen für das Winter-
semester sind auf den 19. und 21. Oktober fest-
gesetzt. Meldungen von Hörern werden im Bureau
des Kolonialinstituts, Dammthorstraße 251, ent-
gegengenommen.
Versammlung der Kolonialabtellung der Deutschen
Landwirtschafts-Gesellschaft.
Am Mittwoch, den 20. Oktober, vormittags
9 Uhr, wird im Saale B des Architektenhauses,
Berlin, Wilhelmstraße 93, die zweite Versamm-
lung der Kolonialabteilung der Deutschen
Landwirtschafts-Gesellschaft stattfinden. In
derselben wird Bericht erstattet werden über die
bisher angefangenen Arbeiten dieser Abteilung;
ferner wird ein Vortrag über „Wollschafzucht
in Deutsch-Südwestafrika“ von Herrn Ritter-
gutspächter Gadegast-Mannschatz (Königreich
Sachsen) und ein weiterer über „Anbau, Sorten
und Ernte der Baumwolle“ von Herrn Pro-
fessor Dr. Warburg-Berlin gehalten werden.
Es kommen daher zwei sehr wichtige Fragen der
kolonialen landwirtschaftlichen Praxis zur Er-
örterung. Auch Nichtmitgliedern der Gesellschaft
ist es gestattet, an den Verhandlungen als Zu-
hörer teilzunehmen.
Beschafkung von Geflügel für die Rolonien.
Die Geflügelzucht ist für manche tropische Kolonie
deshalb von besonderer Wichtigkeit, weil dort infolge
von Tierkrankheiten, wie Tsetse u. a., die Haustiere
aus der Klasse der Wiederkäuer, also Rinder, Schafe,
Ziegen, nicht gezüchtet und längere Zeit am Leben er-
halten werden können. Zum Nachteil für den Gesund-
heitszustand der Europäer ist man dort zum großen
Teil auf Büchsenfleisch angewiesen, und Beschaffung
von frischem Fleisch ist nur durch Geflügelzucht möglich.
In anderen Kolonien, wo die Haltung von Wieder-
käuern möglich ist, bildet die Geflügelzucht eine recht
annehmbare Nebennutzung.
An die Kolonialabteilung der Deutschen
Landwirtschafts-Gesellschaft wurde schon wieder-
holt das Ersuchen gerichtet, Geflügel für Zuchtgwecke
zu beschaffen. Diese Beschaffung stieß aber auf Schwierig-
keiten, weil auf Anfrage bei Geflügelzuchtvereinigungen
keine oder nicht rechtgeitige oder zu teure Angebote
erfolgten. Es ist daher sehr erwünscht, wenn sich
Geflügelzuchtvereinigungen und Geflügelzüchter, welche
gute Nutzrassen zgiehen, mit Angeboten an die Kolonial-
abteilung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft,
Berlin SW 11, Dessauerstraße 14, wenden, damit auf
diese im Bedarfsfalle sofort zurückgegriffen werden kann.
Bisher wurde z. B. Geflügel folgender Rassen und
Schläge verlangt:
Rebhuhnfarbige Italiener, Hähne
Weiße Wyandottes, -
Gold-Wyandottes, -
Schwarze Langshans, -
Auch wird sich die Kolonialabteilung gemeinsam
mit dem Sonderausschuß für Geflügelzucht der Deutschen
Landwirtschafts-Gesellschaft mit der Frage zu beschäf-
tigen haben, welche Geflügelrassen am geeignetsten für
weitere Zuchtverwendung zur Kreuzgung in den ver-
schiedenen Kolonien sind.