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Schicht, die hier im Lehchubach entdeckt wurde,
ließ sich nach der einen Richtung diesen Bach
entlang, dann quer über den Dikchufluß bis in
den Berg auf dem rechten Ufer dieses Flusses
verfolgen. Nach der anderen Richtung wurde
die Schicht bis in den Berg auf dem rechten
Ufer dieses Baches festgestellt. Dieser Gang ist
bis jetzt auf eine Länge von 600 Fuß nach-
gewiesen und geht nach beiden Seiten noch
weiter, wie sich bei den Bohrungen in den
Gesteinsschichten an den beiden Stellen ergeben
hat, wo der Gang in den Berg hineinreicht.
Das Erz dieses entsprechend mächtigen Ganges
ist 6= bis 9prozentig. An der Stelle, wo der
Gang zuerst entdeckt worden ist, beträgt seine
Mächtigkeit 5 Fuß, während er im übrigen 2 bis
7 Fuß mächtig ist. In dem Bereiche dieser
Mine wurden auch noch an sonstigen Stellen
vielversprechende zutage liegende Erzschichten
entdeckt.
In den Pachi Khani-Minen wurde schon
früher durch die Eingeborenen viel gutes Erz an
der Oberfläche gewonnen, bis ein Erdrutsch ihren
Arbeiten an der oberen Pachimine ein Ziel setzte.
Hier wird zur Zeit ein Schacht abgeteuft, um
den Gang in geringer Tiefe abzubauen. Das
Erz dieser Mine gehört zu den reichsten Erzen
der ganzen Sikkimvorkommen. In der unteren
Pachimine, aus der gleichfalls schon früher von
Eingeborenen gutes Erz gewonnen worden war,
werden zur Zeit Bohrungen vorgenommen, um
den von den Eingeborenen an der Oberfläche in
Angriff genommenen Gang in größerer Tiefe zu
bearbeiten. Parallel zu diesem Gang, aber
unterhalb desselben befindet sich ein weiterer,
10 Fuß mächtiger Erzgang von 10 v. H. Kupfer-
gehalt. Auch diese Fundstätte ist sehr viel-
versprechend. 300 Fuß davon entfernt wurde
noch ein anderer sehr reicher Gang von 8 Fuß
Mächtigkeit angetroffen, dessen Erz gleichfalls zu
den wertvollsten gehören soll.
(Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Kalkutta.
Berieselungsanlagen in Rrgentinien.
Die künstliche Verwertung des durch die
Flüsse gebotenen Wassers zu Berieselungszwecken
hat in Argentinien schon an einzelnen Stellen
5de Steppen in fruchtbare Gefilde umgewandelt
und ist in einigen Provinzen, besonders den an
die Cordillere grenzenden, zu einem für die
Landwirtschaft unentbehrlichen Hilfsmittel ge-
worden. Es haben dann auch sowohl National=
regierung als auch einzelne Provinzen für die
Anlage von Stauwerken aller Art, Talsperren
u. dgl. verhältnismäßig erhebliche Mittel auf-
müßten.
gewendet und teilweise für die Kulturen be-
friedigende Erfolge erzielt.
Neuerdings hat die Nationalregierung in
einem dem Kongreß bereits unterm 17. Mai d. Is.
vorgelegten Gesetzentwurf einen Berieselungsplan
ins Auge gefaßt, der an Großartigkeit mit den
Anlagen wetteifert, die das Gesetz vom 28. August
v. Is. beschlossen hat. Mit diesem Gesetz steht
der Entwurf als durchgreifende und umfassende
Maßregel im Sinne einer Hebung der Ertrags-
fähigkeit von Grund und Boden nicht nur sachlich,
sondern auch persönlich insofern im Zusammen-
hang, als beide Vorlagen auf Einfluß und
Tätigkeit des gegenwärtigen Ministers der öffent-
lichen Arbeiten, Herrn Ramos Mejia, zurück-
zuführen sind.
Der Entwurf sieht die Verwertung des
Wasserreichtums (aprovechamiento de las aguas)
der Flüsse Rio Negro (im gleichnamigen Terri-
torium), Limay, Neuflueen (im Territorium
Neuquen), Terrero (in der Provinz Cördoba,
in der Provinz Santa Fé heißt er Car-
caraßáä und geht nördlich von Rosario in den
Rio Paranä), Mendoza, Atuel, Diamante,
Tunuyan (in der Provinz Mendoza), Salado
(in den Provinzen Salta, Santiago del Estero
und Santa Fé) und Dulce (in den Provinzen
Salta, Tucumän und Santiago del Estero) vor;
es wird darin die Ermächtigung nachgesucht, die
erforderlichen Bauten nach regierungsseitig aus-
zuarbeitenden Plänen von den interessierten Eisen-
bahngesellschaften, das sind Südbahn, Pacific=
und Zentralbahn, zu dem unter Nichteinstellung
eines Unternehmergewinns auf 25 Millionen
Goldpesos (100 Millionen Mark) ermittelten reinen
Kostenpreis bauen zu lassen. Die Eisenbahnen
würden dafür die Titel einer 5 prozentigen An-
leihe zu dem Begebungskurs nationaler Anleihen
in Zahlung nehmen. Die Bedienung der Titel
würde in erster Linie aus dem Ertrag des
Wasserzinses zu bestreiten sein, der von den
Eigentümern der aus der Anlage Nutzen ziehenden
Grundstücke zu zahlen ist, und nach ihrer Tilgung
sollen die Anlagen selbst von den beteiligten
Provinzen, das sind Cördoba, Mendoza und
Santiago del Estero, übernommen werden. Die
den Gesetzentwurf begründende Botschaft richtet
an den Kongreß noch die dringende Bitte, den
ihm vorliegenden, den Verkauf der Andinobahn
betreffenden Gesetzentwurf tunlichst bald günstig
zu verabschieden; der Erlös werde zur Schaffung
eines Fonds benutzt werden können, dessen Er-
träge den Berieselungsarbeiten in den Provinzen
San Luis, San Juan, La Rioja, Catamarca,
Tucumän, Salta und Jujuy zugute kommen
Auf diese Weise, sagt die Botschaft,
könnte das Problem der Berieselung in zehn