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Einführung von Scheidemünzen in Beigisch-Nongo.
Eine Königlich belgische Verordnung vom
15. März 1909 bestimmt auf Grund des Art. 11
des Gesetzes vom 18. Oktober 1908, daß für
Belgisch-Kongo besondere Scheidemünzen, und
zwar von 1, 2, 5, 10 und 20 Centimen, einge-
führt werden sollen. Die Münzen zu 1 und
2 Centimen sollen aus reinem Kupfer, die übrigen
aus einer Legierung von Kupfer und Nickel mit
mindestens 25 v. H. Nickelgehalt bestehen. Sie
sollen in der Mitte mit einem kreisrunden Locke
versehen sein, das bei den 1 Centimestücken 3.5.
bei den 2 Centimestücken 4,6, bei den 5 Centime-
stücken 3,5, bei den 10 Centimestücken 4 und bert
den 20 Centimestücken 4,5 mm Durchmesser hal.
Auf der Vorderseite sollen die Münzen ein dod-
peltes L, darüber die Königskrone und die Be-
zeichnung „Congo belge — Belgish Congo“, auf
der Rückseite einen Stern und die Wertangabe
tragen. (Monitcur H#
Vermischtes.
–— — —
Die Schlafhrankheit in der GColhüften-Kolonie
1905 bis 1909.
Die Colonial Medical Reports für das Jahr
1904, Beilage zum Journal of tropical Medicine
and Hygiene, erwähnen keinen Fall von Schlaf-
krankheit.
Der Report für 1906 enthält die Angabe,
daß im Jahre 1905 7 Kranke mit 4 Todesfällen
in Hospitalbehandlung gewesen sind. 2 Kranke
blieben Bestand für 1906. über den fehlenden
Kranken enthält der Bericht keine nähere Angabe.
Über die Verteilung der Fälle ist lediglich in dem
Bericht über das Hospital in Cape Coast die
Mitteilung zu finden, daß dort ein Todesfall in-
folge von Schlafkrankheit vorkam.
In den Reports für 1906 werden außer
einem Fall als Bestand aus 1905 noch 2 Zu-
gänge aufgeführt. Sämtliche 3 Kranke starben,
die Mortalität betrug somit 100 v. H. An die
Erwähnung der Schlafkrankheitsfälle knüpft der
acting principal Medical officer P. J. Garland
solgende Bemerkungen:
„Die bekannt werdenden Fälle von Schlaf-
krankheit stellen einen unendlich kleinen (infini-
tesimal) Bruchteil der tatsächlichen Fälle dar,
die vorkommen müssen. Ich neige der Anschau-
ung zu, daß diese Krankheit in Aschanti oder dicht
bewaldeten Gegenden nicht häufig ist. Ein ernster
Ausbruch der Krankheit wurde in den Northern
Territories in einem Dorf bei Wa gemeldet.
Ein tatsächlicher Nachweis existiert nicht. Nach
dem Bericht des Regierungsargtes kann wenig
Zweifel daran sein, daß es sich um ein epide-
misches Auftreten von Genickstarre handelte."
Von den 3 erwähnten Kranken befand sich je
einer in Cape Coast und Kumasi. Über diese
beiden Fälle liegen keinerlei Angaben vor. Der
dritte Fall stammt aus Gambaga in den Northern
Territories. Zu diosem Falle bemerkt der ein-
schlägige Referent: „Ein Fall von Schlafkrankheit
wurde in Gambaga beobachtet und als solcher
durch die mikroskopische Untersuchung sicher gestelll.
Er bietet ein besonderes Interesse deswegen, weil
der Patient sich die Erkrankung in dieser Gegend
zugezogen haben muß. Es ist ein Eingeborener
aus einer Stadt westlich von Navarro. Es wurde
mir gemeldet, daß eine Anzahl Mädchen aus
demselben Bezirk, die an derselben Erkrankung
litten, in Beobachtung der Arzte in Kumaß
kamen. Im Zusammenhang damit möchte ich
bemerken, daß Tsetsefliegen in dieser Gegend an-
getroffen werden.“
In den Nachweisungen der Reports oder an
einer anderen Stelle ist über die letzterwähn:en
Fälle nichts zu finden.
Im Jahre 1907 ereignete sich die Hauvmaße
der Erkrankungen in Kumasi. Dort wurden
23 Fälle ambulant und 9 im Hospital behandei!.
4 von diesen Hospitalkranken scheinen aus den
Northern Territories zu stammen. 2 weitrte
Kranke befanden sich in den Northern Territoris,
also insgesamt 34 Fälle, davon 9 in Hoip#lal
behandlung mit 5 Todesfällen = 55 v. H. Mor-
talität der Hospitalkranken. Unter den Kramten
in Kumasi befand sich ein Europäer, der #ic
unter Atoxylbehandlung erholt haben soll.
Tsetsefliegen und zwar palpalis und pallicern
wurden überall in und um Kumasi ge unden,
Pferde, Kühe, Schafe wurden in 50, 30, 15 v. v.
mit Trypanosomen infiziert gefunden. Der 3#
ferent Senior medical officer Thos. E. Rle
schließt hieran folgende Ausführungen:
„Wir haben also in Kumasi anscheinend abe
Bedingungen, die notwendig sind für die Uber
tragung von Trypanosomen von Menuich z
Mensch. Sollte die Zahl der zur Beohachi
kommenden Fälle irgend eine deutliche Zunahnie
erfahren, so dürfte es nötig werden, ein flucgen
sicheres Gebäude zu errichten, um die RKranker
darin zu isolieren."