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Mit den Rammarbeiten für die Kaimauer
in Bonaberi wurde begonnen. Ein Teil der
Spundwand ist fertiggestellt, mit dem Erdaushub
und den Betonierungsarbeiten wird demnächst
begonnen werden.
Der Fortschritt der Arbeiten im Berichts-
vierteljahr ist im allgemeinen zufriedenstellend.
Die Erdarbeiten in der oberen Strecke sind sehr
schwierig auszuführen, da das Material auf der
Strecke etwa von Kilometer 114 bis Kilometer 146
neben starkem Geröll meistens aus Fels besteht.
Eine Verstärkung der Arbeiter in den einzelnen
Schächten ist dringend erforderlich, wenn ein guter
Fortgang der Arbeiten stattfinden soll.
Die Gesundheitsverhältnisse der Ar-
beiter haben sich in letzter Zeit bedeutend ge-
bessert. Die Unterkunftshäuser sowohl wie das
Lazarett in Nlohé sind in gutem Zustand; auch
über Verpflegung werden seitens der Arbeiter keine
Klagen mehr gehört. Den Arbeitern kann neben
Reis und Fisch regelmäßig auch Eingeborenen-
verpflegung geliefert werden, da die Bauleitung
mit der Mukonje-Pflanzung einen Vertrag über
tägliche Lieferung von Planten abgeschlossen hat.
75.9
Deutsch-Südwestafrika.
Tod des Ovambohäuptlings Roambonde.
Aus Deutsch-Südwestafrika wird gemeolde::
daß der Ovambohäuptling Kambonde gestorber
und als sein Nachfolger Kambonde-Kangulr
eingesetzt worden ist. Der Wechsel soll sich friedlie
vollzogen haben.
Kambonde-Kangula — nicht zu verwech'ueae-
mit Kambonde-Itope, der seiner Zeit eine He
fluchtsstätte auf der Station Outjo fand — be#-
dem Gouverneur in Windhuk durch die Müse#-
mitteilen lassen, daß er wie seine Vorgänger gun
Beziehungen zur deutschen Regierung dill#un:
wolle und sich dem deutschen Schutz unterstell.
Errichtung von Kpotheken.
Der Gouverneur von Südwestafrika hat de-
Apotheker Grauer aus Berlin die Erlaubnis u
Errichtung und zum Betriebe einer Avotheke #
Windhuk erteilt. Eine gleiche Erlaubnis erb-
der Apotheker Herzog aus Berlin für Kie#
manshoop.
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
RAusfubrzölle, besonders auf Pflan zungserzeugnisse
in fremden Kolonien und in Kolonialländern.
Die Deutsche Kolonialgesellschaft hat
gelegentlich ihrer Hauptversammlung vom
9. Juni d. Is. eine Resolution gefaßt, in
welcher Ausfuhrzölle auf koloniale Pflanzungs-
erzeugnisse grundsätzlich verworfen werden.
Wie sich die koloniale Praxis fast aller Länder
zu dieser Frage stellt, ergibt sich aus einer kürz-
lich erschienenen Veröffentlichung des Department of
Commerceand Labour in Washington (government
Printing office 1909) über „Export Tariffs of
koreign countries“. Wenn man die dort nach
Ländern aufgeführten Ausfuhrzölle nach Waren
gruppiert, bietet sich bezüglich der Erhebung von
Ausfuhrzöllen, besonders auf Pflanzungserzengnisse
in außerdeutschen Kolonien und in Kolonialländern,
folgendes Bild:
Baumwolle:
In Brasilien: 8 bis 10 v. H. ad valorem.
In Britisch-Westindien und Mittel-
amerika 3 d für 1 cwt bis 4 sh 2 d für
100 lbs.
China: 0,045 Taels bis 0,350 Tacls i:
1 Pikul.
Siam: 10 Tikal für 1 Pikul.
Indochina: 2 bis 3 Fr. für 100 kg.
Kautschuk:
In Brasilien: 6 bis 22 v. H. ad valorem:
auch 0,100 Milreis bis 0,300 Milreis für 1 kg.
Honduras: 5 Pesos für 100 lbs.
Britisch-Zentralafrika: 4 d für 1 lb.
Belgisch-Kongo: 40 Fr. für 100 kg.
Nyassaland: 4 d für 1 lb.
Nord-Rhodesia: 4 d für 1 lb.
Uganda: 10 v. H. ad valorem.
Portugiesisch-Kongo: 10 v. H. ad valorem.
Französisch-Kongo: 4 bis 5,50 Fr. für 1 kg.
Französisch-Westafrika: 7 v. H. ad v3-
lorem.
Fernando Po: 35 Peseta für 100 kg.
Liberia: 0,06 Dollar für 1 Pound.
Vereinigte Malaienstaaten: 2½ v.
ad valorem. 12 Dollars für 1 Pikul.
Niederländisch Indien: 5 bis 10 v. L.
ad valorem.