Nr. 191. 1187
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1916.
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 12. Dezember 1916.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend anderweite Berechnung der Gerstenkontingente
der Brennereien für das Betriebsjahr 1916/17. (2) Bekanntmachung,
betreffend den Ankauf des Haferbedarfs der kontingentierten
Betriebe. (3) Bekanntmachung zur Ausführung der Bundesratsverordnung
vom 5. Oktober 1916 über zuckerhaltige Futtermittel. (4) Bekanntmachung
zur Ausführung der Bundesratsverordnung vom 16. November
d. Is. über Saatkartoffeln.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 6. Dezember 1916, betreffend anderweite Berechnung
der Gerstenkontingente der Brennereien für das Betriebsjahr 1916/17.
Die nachstehende Bekanntmachung der Reichsfuttermittelstelle, betreffend anderweite
Berechnung der Gerstenkontingente der Brennereien für das Betriebsjahr
1916/17, wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Schwerin, den 6. Dezember 1916.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.