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die zur Durchfuhr landeinwärts angemeldet und
zur Ausfuhr bestimmt find, nicht in Erwägung
gezogen werden, bevor alle landeinwärts ange-
meldeten Waren, für welche eine Rückerstattung
des Zolles beansprucht wird, in gehöriger Weise
zum Ausgang angemeldet, ausgeführt oder sonstwie
zur Befriedigung des Zollvorstandes nachgewiesen
sind. (The Board of Trade Journal.)
Vermischtes.
* Einführung von Gesetzen der Kapholonie
im Gebiet der Walkischbal.
Durch eine Bekanntmachung des Gouverneurs
der Kapkolonie vom 1. März d. IJs. sind folgende
Gesetze der Kapkolonie:
1. der „Precious Minerals Act 1898“ mit
Abänderungen durch den „Preeious Minerals
Amendment Act 1905“ und das nachstehend
unter 3. genannte Gesetz,
2. der „Precious Stones Act 1899“ mit
Abänderungen durch das nachstehend unter 4.
genannte Gesetz,
3. der „Mineral Law Amendment Act 1907“,
4. der „Precious Stones Act Amendment
Act 1907“
mit sofortiger Wirkung für Walfischbai in Kraft
gesetzt worden.
Die Rämpfe der Dortugiesen im Ovambolande
1904—1907.“)
(Mit einer Kartenskizze.)
Gleichzeitig mit den Kämpfen unserer Truppen
in Südwestafrika und in der unmittelbaren Nach-
barschaft dieser Kolonie haben die Portugiesen im
nördlichen Teile des Ovambolandes gefochten.
Nach einer schweren Niederlage im Jahre 1904
brachte ihnen dort erst der Feldzug von 1907
einen Erfolg. Die für viele überraschende
Schnelligkeit und die geringen Machtmittel, mit
denen er schließlich errungen wurde, haben zu
Vergleichen mit unseren langdauernden und kost-
spieligen Unternehmungen mit Hereros und Hotten-
totten herausgefordert. Eine nähere Betrachtung
zeigt aber, daß sich Ziele und Kampfbedingungen
für die portugiesische Kriegführung wesentlich von
den Verhältnissen in unserem Schutzgebiet unter-
schieden. Indes auch so haben die Kämpfe und
Erfahrungen der Portugiesen für uns Interesse,
denn die Hälfte aller Ovambos (etwa 100 000)
sitzt auf deutschem Gebiete und ist bisher nicht
unterworfen oder gar entwaffnet, wenn auch das
friedliche Einvernehmen bisher keine wesentliche
Störung erfahren hat.
*) Gekürzter Abdruck aus den „Vierteljahrsheften
für Truppenführung und Heecreskunde“, herausgegeben
vom Großen Generalstabe. 1909. 2. Oeft. Verlag
E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung,
Berlin SW, Lochstraße 68—71.
Die Ovambos und die portugiesischen
Truppen.
Im ganzen sollen bis zu 200 000 Ovambos
vorhanden sein, die ein Gebiet von etwa
140 000 qkm (größer als ganz Süddeutschland)
bewohnen. Es kommen also auf 1 qdklm fast
anderthalb Menschen gegen etwa ein Viertel im
übrigen Deutsch= Südwestafrika und 115 in
Deutschland.
Die Kenntnisse über das Land und seine Be-
wohner sind recht lückenhaft. Die Nordgrenze
unseres südwestafrikanischen Schutzgebietes teilt es
in zwei annähernd gleiche Teile, ohne dabei vor-
läufig auf natürliche oder Stammesgrenzen Rück-
sicht zu nehmen. So wohnen die Kuanjamas,
der zahlreichste und mächtigste Ovambostamm, zur
Hälfte auf deutschem und zur anderen Hälfte auf
portugiesischem Gebiete. Hier sind die Kuamatos,
Evales und Kafimas ihre Nachbarn, im Süden
weitere deutsche Stämme.
Die Ovambostämme waren bisher völlig un-
abhängig und sind es größtenteils bis heute ge-
blieben. Nur einzelne Missionare und Händler
halten sich dauernd bei ihnen auf, sonst haben
Weiße das Land selten und nur zu Unterhand-
lungen oder als Reisende, nie aber mit mili-
tärischer Macht betreten.
Alle Ovambos sind seßhafte Ackerbauer und
unterscheiden sich dadurch von dem teilweise herum-
ziehenden Hirtenvolk der Hereros und noch mehr
von dem Reitervolk der Hottentotten. Gärten
und bebautes Land umschließen die Wohnstätten
und liefern den Unterhalt. Wildwachsende Feld-
früchte und Viehzucht spielen nur eine Nebenrolle
bei der Ernährung des Volkes.
Daher fehlt die Unabhängigkeit von festen
Wohnsitzen und die Beweglichkeit, die die Krieg-
führung in unserer südwestafrikanischen Kolonie
so sehr erschwert haben. Der Ovambo kann nicht
mit Hab und Gut auswandern, sondern ist darauf
angewiesen, seine Scholle zu verteidigen.
Schieß= und Reitfertigkeit sind weniger ent-
wickelt als bei Hereros und Hottentotten. In
allen Berichten werden die Ovambos als schlechte
Schützen geschildert, die losdrücken, ohne zu zielen.
Sie sind, ähnlich wie die Hereros, in der Haupt-
sache mit Heury-Martini= und älteren Gewehren
bewaffnet. Über die Zahl der Gewehre schwanken
die Angaben von 3000 bis 7000 Stück; jeden-