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Kus fremden Kolonien und Droduktionsgebieten.
* Der Gesundheitsdienst in Kranzösisch-Guinea.
Von Regierungsarzt Dr. Külz.
I. Allgemeine Organisation des Gesund-
heitsdienstes in der Kolonie.
Die französische Guineaküste entbehrt nicht
eines gewissen historischen Interesses für uns
Deutsche, denn für kurze Zeit hat über ihr vor
25 Jahren die deutsche Flagge geweht.
Dr. Nachtigal erschien auf seiner westafrikanischen
Fahrt 1884 außer an der Kamerun= und Togo-
küste auch hier und schloß mit den Häuptlingen
der noch herrenlosen Gebiete von Kobah,
Kabitaye und Kaloum Schutzverträge ab. Eine
deutsche Firma (Kolin) war damals die einzige,
die hier wesentliche Handelsinteressen hatte. Leider
konnte das deutsche Protektorat gegenüber dem
Protest der Franzosen nicht aufrecht erhalten
werden. Bei der definitiven diplomatischen Rege-
lung der deutschen Ansprüche in Westafrika im
Dezember 1885 trat Deutschland von diesen Ver—
trägen zurück, um dafür die Anerkennung seines
Besitzes der Togoküste durchzusetzen. Aber erst
1890 wurde das Land in französische Verwaltung
genommen. Die Kolonie, das Quellgebiet des
Niger, erstreckt sich in westöstlicher Richtung von
der Küste her zwischen dem 9. und 12. Breiten-
grade etwa 700 km weit in das Innere hinein.
Ihr Flächeninhalt beträgt rund 280 000 qkm,
also reichlich die Hälfte von Kamerun, mit un-
gefähr zwei Millionen Einwohnern. Als einziger
bedeutender Hafenplatz für den Außenhandel
kommt nur Conakry in Betracht, das zur Zeit
von 500 Europäern und 5000 bis 6000 Ein-
geborenen bewohnt wird. Die das Klima haupt-
sächlich bestimmenden Faktoren ähneln an der
Küste durchaus denen Kameruns, die Menge der
jährlichen Niederschläge bewegt sich um die Grenze
von 4000 mm, die mittlere Jahrestemperatur
beträgt 27°5; der Boden besteht aus rotem Laterit.
Es fehlt indessen dem Lande der dichte Urwald-
gürtel Kameruns, und das Landschaftsbild erinnert
in seiner Vegetation an der Küste deshalb den-
jenigen Teilen Kameruns, die man nach über-
windung der Urwaldzone erreicht. Das Hinter-
land der Cöte de Guinée wieder hat eine über-
raschend große Ahnlichkeit mit Nordtogo, dessen
geographische Breite es teilt, eine Ahnlichkeit, die
sich nicht nur auf Flora und Fauna, sondern
auch auf die Bevölkerung, auf den ganzen „Sudan-
charakter" des Landes erstreckt. Ich sah dieselben
Rundhütten mit ihren hohen Kegeldächern, deren
Spitzen von einem umgestülpten Tontopf oder
vereinzelt von einem Straußenei gekrönt sind;
dieselben Fullahs, die hamitischen Viehzüchter mit
ihrem schlanken Gliederbau und ihrer charakte-
ristischen Tracht; dieselben Haussah-Niederlassungen,
vorgeschoben in das Gebiet der ursprünglichen
Landesbewohner; landschaftlich dieselbe Baum-
savanne; es wehte derselbe trockene Harmattan,
es prasselten dieselben Grasbrände; und über dem
Ganzen lag dieselbe Gluthitze des Sudaus. Selbst
die Namen der Ortschaften kehrten wieder oder
ähnelten denen Nordtogos: Sugu, Bassari,
Mirikiri usw. Auch die Volkskrankheiten, die unter
den Eingeborenen hausen, sind die gleichen; gleich
sind deshalb auch die hauptsächlichsten hygienischen
Fragen, die für Weiße und Schwarze ihrer prak-
tischen Lösung harren.
Das ganze Land ist in zwanzig Verwaltungs-
bezirke eingeteilt (cercles). Der Ort Conakry hat
Munizipalverwaltung, auf die ich ganz kurz ein-
geheen muß, weil sie eine wichtige Rolle in den
örtlichen Assanierungsarbeiten Conakrys“ spielt und
weil sie, soweit diese Seite in Betracht kommt,
vielleicht in einzelnen Punkten zu vergleichender
Nachprüfung für die im Werden begriffene Kommune
Duala anregen kann. An der Spitze der städti-
schen Verwaltung steht ein Maire, ihm zur Seite
eine aus Europäern und Farbigen zusammen-
gesetzte „Commission municipale“. Die der Stadt
zur Verfügung stehenden Mittel bestehen zur
Hälfte aus eigenen Einnahmen, zur anderen Hälfte
aus einem ungefähr gleich hohen Zuschusse des
Gouvernements. Der städtische Etat für 1909
z. B. beläuft sich in Einnahmen und Ausgaben
auf 300 000 Fr.,') wovon 160 000 Fr. aus
eigenen Einnahmen fließen, 140 000 Fr. vom
Gouvernement getragen werden. Die Quellen
der ersteren sind vornehmlich Einnahmen aus der
Wasserleitung des Ortes, der Straßenbahn, Markt-
steuer, Kopfsteuer der Farbigen Conakrys“") und
Lizenzen; mit kleineren Beträgen figurieren:
Strafgelder, Hundesteuer, Schlachthaus. Von
diesen 300 000 Fr. werden außer dem Gehalt
der weißen und farbigen im Kommunaldienst be-
schäftigten Beamten bestritten: die Kosten der
Eingeborenenpolizei, des städtischen Gesundheits-
dienstes, Fleischbeschau, der Wasserleitung, Straßen-
anlage und deren Instandhaltung, Straßen-
*) Uberall, wo ich Zahlen oder statistisches Material
anführe, habe ich ausschließlich aus amtlichen mir zu-
gänglich gewesenen Quellen geschopft.
**) In der ganzen RKolonie ist innerhalb weniger
Jahre ohne große Schwierigkeiten eine Ropfsteuer von
3 Fr. für jeden Farbigen eingeführt, die jährlich über
5 Millionen Francs einbringt.