GV 658 20
Für Elfenbein, das aus der Lado-Enklave
kommt und im Durchgangsverkehre durch das
Schutzgebiet durchgeführt wird, ist der Ausfuhrzoll
zu entrichten, während für Elfenbein, das nicht
im Durchgangsverkehre durch das Schutzgebiet
durchgeführt wird, der Ein= und Ausfuhrzoll ohne
irgendwelche Ermäßigung zu zahlen ist.
Die Zollbehörde an der Eingangsstation kann
hinsichtlich der Art, des Ursprungsorts und des
Wertes der Waren diejenigen Nachweise fordern,
die sie für erforderlich erachtet.
(The Board of Trade Journal.)
Spirituosen zölle in Süd-Migeria.
Die Verordnung Nr. 1 vom Jahre 1909,“)
betreffend die Erhöhung der Spirituosenzölle, ist
durch die Verordnung Nr. 3 vom Jahre 1909,
die am 1. April 1909 von der gesetzgebenden
Versammlung der Kolonie genehmigt ist, wieder
abgeändert worden. Die letzte Verordnung sieht
dieselben Zölle vor, die früher in Kraft waren,
mit der Ausnahme, daß der Zoll in keinem Falle
weniger als 4 Schilling für die Imperialgallone
betragen soll. (The Board of Trade Lournal.)
Außerkhurssetung von Siibermünzen
in Belgisch-Hongo.
Eine Königliche Verordnung vom 14. April
1909 bestimmt auf Grund des Artikels 11 des
Gesetzes vom 18. Oktober 1908, daß die Silber-
münzeon von 5 Franken, 2 Franken, 1 Frank und
50 Centimen, die von dem Unabhängigen Kongo-
staat gemäß Verordnung des König-Souveräns
*) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1909, S. 348.
Litera,tur-Verzeichnis.
(Die eingereichten Bücher, deren Besprechung sich die Redaknon
durchaus vorbehält, werden unter keinen Umständen zurückgesandt.)
Henoch: Adolf Lüderitz. Eine biographische
Skizze nebst Veröffentlichung einiger bisher un-
bekannter Briefe. Berlin, Verlag W. Süsserott.
Preis 7 0,40.
Miethe: Unter der Sonne Oberägyptens.
Neben den Pfaden der Wissenschaft. Mit 45 Drei-
farbenbildern und 163 Netzätzungen nach photo-
graphischen Naturaufnahmen des Verfassers.
Berlin 1909. Verlag Dietrich Reimer (Ernst
Vohsen). Preis geb. mit Goldschnitt. 7 16,—,
Liebhaber-Ausgabe 7 25, —.
Der Verfasser, Geheimer Regierungsrat Pro-
fessor Dr. Miethe, Leiter des photochemischen
vom 27. Juli 1887 geprägt sind, vom 1. Ok-
tober 1909 ab in der Kolonie außer Kurs gesetzt
werden.
Bis zum 1. Juli 1911 werden diese Münzen
durch das Kolonial-Schatzamt in Brüssel und
durch die öffentlichen Kassen des Kongo, die von
dem Kolonialminister zu bezeichnen sind, gegen
Zahlungsmünzen umgetauscht. Bis zu diesem
Zeitpunkt sind sie weiter von allen öffentlichen
Kassen der Kolonie bei der Entrichtung von Zöllen
oder Steuern oder für jede andere Zahlung an-
zunehmen.
Durch Verordnung des Kolonialministers vom
19. April 1909 ist in Ausführung der vor-
stehenden Königlichen Verordnung bestimmt worden,
daß die vom Unabhängigen Kongostaat geprägten
Silbermünzen von allen Kassen der Kolonie, die
zur Finanzverwaltung gehören, gegen Zahlungs-
münzen umzutauschen sind.
(Bulletin Officich dn Congo Bele.)
Kufhebung des Handeisvertrags zwischen
Großbbritannien und Sanzibar.
Der Handelsvertrag zwischen Großbritannien
und Zanzibar vom 30. April 1886 ist durch
Nertrag vom 4. November 1908 aufgehoben
worden.
Die nunmehrige Stellung der beiden Staaten
zueinander ergibt sich von selbst, nachdem Groß-
britannien inzwischen das Protektorat über Zanzibar
übernommen und die früher von anderen Mächten")
genossenen Exterritorialitätsrechte zu seinen Gunsten
abgelöst hat.
*) Wegen Aufhebung der deutschen Erterritoriali-
tätsrechte ugl. „D. Rol. Bl.“ 1907, S. 692f#.
Laboratoriums der Technischen Hochschule Berlin-
Charlottenburg, ist bekannt als Bahnbrecher auf
dem Gebiete der Farbenphotographie und als
Schöpfer von hervorragenden Landschaftsaufnahmen
in natürlichen Farben. Das vorliegende Buch
verdankt seine Entstehung einer im letzten Winter
nach den Grenzen Nubiens unternommenen wissen-
schaftlichen Expedition, der die Aufgabe gestellt
war, dort physikalische, photochemische und meteoro-
logische Forschungen auszuführen. Was der Ge-
lehrte damals erlebt und erschaut, darf nun der
Leser fröhlichen Herzens und entzückten Auges
nachgenießen. Denn wie der Verfasser die Sonne
Oberägyptens in den Dienst seiner Kamera ge-
zwungen hat, wie aus seinen wundervollen Farben-
photographien der Glanz des Pharaonenlandes
leuchtet, so sind auch seine Reiseschilderungen von