Full text: Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

GV 658 20 
Für Elfenbein, das aus der Lado-Enklave 
kommt und im Durchgangsverkehre durch das 
Schutzgebiet durchgeführt wird, ist der Ausfuhrzoll 
zu entrichten, während für Elfenbein, das nicht 
im Durchgangsverkehre durch das Schutzgebiet 
durchgeführt wird, der Ein= und Ausfuhrzoll ohne 
irgendwelche Ermäßigung zu zahlen ist. 
Die Zollbehörde an der Eingangsstation kann 
hinsichtlich der Art, des Ursprungsorts und des 
Wertes der Waren diejenigen Nachweise fordern, 
die sie für erforderlich erachtet. 
(The Board of Trade Journal.) 
Spirituosen zölle in Süd-Migeria. 
Die Verordnung Nr. 1 vom Jahre 1909,“) 
betreffend die Erhöhung der Spirituosenzölle, ist 
durch die Verordnung Nr. 3 vom Jahre 1909, 
die am 1. April 1909 von der gesetzgebenden 
Versammlung der Kolonie genehmigt ist, wieder 
abgeändert worden. Die letzte Verordnung sieht 
dieselben Zölle vor, die früher in Kraft waren, 
mit der Ausnahme, daß der Zoll in keinem Falle 
weniger als 4 Schilling für die Imperialgallone 
betragen soll. (The Board of Trade Lournal.) 
Außerkhurssetung von Siibermünzen 
in Belgisch-Hongo. 
Eine Königliche Verordnung vom 14. April 
1909 bestimmt auf Grund des Artikels 11 des 
Gesetzes vom 18. Oktober 1908, daß die Silber- 
münzeon von 5 Franken, 2 Franken, 1 Frank und 
50 Centimen, die von dem Unabhängigen Kongo- 
staat gemäß Verordnung des König-Souveräns 
  
*) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1909, S. 348. 
Litera,tur-Verzeichnis. 
(Die eingereichten Bücher, deren Besprechung sich die Redaknon 
durchaus vorbehält, werden unter keinen Umständen zurückgesandt.) 
Henoch: Adolf Lüderitz. Eine biographische 
Skizze nebst Veröffentlichung einiger bisher un- 
bekannter Briefe. Berlin, Verlag W. Süsserott. 
Preis 7 0,40. 
Miethe: Unter der Sonne Oberägyptens. 
Neben den Pfaden der Wissenschaft. Mit 45 Drei- 
farbenbildern und 163 Netzätzungen nach photo- 
graphischen Naturaufnahmen des Verfassers. 
Berlin 1909. Verlag Dietrich Reimer (Ernst 
Vohsen). Preis geb. mit Goldschnitt. 7 16,—, 
Liebhaber-Ausgabe 7 25, —. 
Der Verfasser, Geheimer Regierungsrat Pro- 
fessor Dr. Miethe, Leiter des photochemischen 
  
  
vom 27. Juli 1887 geprägt sind, vom 1. Ok- 
tober 1909 ab in der Kolonie außer Kurs gesetzt 
werden. 
Bis zum 1. Juli 1911 werden diese Münzen 
durch das Kolonial-Schatzamt in Brüssel und 
durch die öffentlichen Kassen des Kongo, die von 
dem Kolonialminister zu bezeichnen sind, gegen 
Zahlungsmünzen umgetauscht. Bis zu diesem 
Zeitpunkt sind sie weiter von allen öffentlichen 
Kassen der Kolonie bei der Entrichtung von Zöllen 
oder Steuern oder für jede andere Zahlung an- 
zunehmen. 
Durch Verordnung des Kolonialministers vom 
19. April 1909 ist in Ausführung der vor- 
stehenden Königlichen Verordnung bestimmt worden, 
daß die vom Unabhängigen Kongostaat geprägten 
Silbermünzen von allen Kassen der Kolonie, die 
zur Finanzverwaltung gehören, gegen Zahlungs- 
münzen umzutauschen sind. 
(Bulletin Officich dn Congo Bele.) 
Kufhebung des Handeisvertrags zwischen 
Großbbritannien und Sanzibar. 
Der Handelsvertrag zwischen Großbritannien 
und Zanzibar vom 30. April 1886 ist durch 
Nertrag vom 4. November 1908 aufgehoben 
worden. 
Die nunmehrige Stellung der beiden Staaten 
zueinander ergibt sich von selbst, nachdem Groß- 
britannien inzwischen das Protektorat über Zanzibar 
übernommen und die früher von anderen Mächten") 
genossenen Exterritorialitätsrechte zu seinen Gunsten 
abgelöst hat. 
*) Wegen Aufhebung der deutschen Erterritoriali- 
tätsrechte ugl. „D. Rol. Bl.“ 1907, S. 692f#. 
Laboratoriums der Technischen Hochschule Berlin- 
Charlottenburg, ist bekannt als Bahnbrecher auf 
dem Gebiete der Farbenphotographie und als 
Schöpfer von hervorragenden Landschaftsaufnahmen 
in natürlichen Farben. Das vorliegende Buch 
verdankt seine Entstehung einer im letzten Winter 
nach den Grenzen Nubiens unternommenen wissen- 
schaftlichen Expedition, der die Aufgabe gestellt 
war, dort physikalische, photochemische und meteoro- 
logische Forschungen auszuführen. Was der Ge- 
lehrte damals erlebt und erschaut, darf nun der 
Leser fröhlichen Herzens und entzückten Auges 
nachgenießen. Denn wie der Verfasser die Sonne 
Oberägyptens in den Dienst seiner Kamera ge- 
zwungen hat, wie aus seinen wundervollen Farben- 
photographien der Glanz des Pharaonenlandes 
leuchtet, so sind auch seine Reiseschilderungen von
	        
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