Full text: Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

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eingeführt werden: Bohnen 80 000 dz, Pferde 
1500 Stück, Esel und Maultiere 1300 Stück, 
Rindvieh 25 000 Stück, Schafe 100 000 Stück, 
Ziegen 1000 Stück, Schweine 1000 Stück, Wild, 
lebend oder erlegt (Wildschweine, Schildkröten usw.) 
1500 kg, Geflügel 8000 kg. 
Für alle übrigen Erzeugnisse tunesischen Ur- 
sprunges und tunesischer Herkunft, die auf Grund 
des Artikels 3 des Gesetzes vom 19. Juli 1890 
bei der Einfuhr nach Frankreich die Meistbegünsti- 
gung mit den gleichartigen fremden Erzeugnissen 
genießen, ist der Wert der nach Maßgabe des 
erwähnten Gesetzes und vorbehaltlich der in seinem 
Artikel 4 vorgesehenen Ausnahmen in der Zeit 
vom 1. Juni 1909 bis 31. Mai 1910 in Frank- 
Vermischtes. 
ein Kurfus zur Sinführung in das Studium der 
Schiffs- und Tropenkrankheiten 
wird vom 18. Oktober bis 27. November d. Js. 
in Hamburg abgehalten werden. Es ist beab- 
sichtigt, in diesem Kursus wiederum auch die 
tropischen Tierkrankheiten in ausgiebiger Weise 
zu behandeln. 
  
Litera,tur-Verzeichnis. 
(Die eingereichten Bücher, deren Besprechung sich die Redaknon 
durchaus vorbehält, werden unter keinen Umständen zurückgesandt.) 
Die deutschen Kolonien. Zweihundertfünfzig 
Farben-Photographien nach der Natur. Unter 
Mitwirkung von Major Bethe, Hauptmann 
Dominik, Professor Dr. Fritsch, Direktor Hupfeld, 
Professor Dr. Krämer, Stabsarzt Dr. Kuhn, 
Professor Dr. Paasche, Hauptmann a. D. Volk- 
mann herausgegeben von Major Kurd Schwabe. 
Verlagsanstalt für Farben-Photographie, Weller 
& Hüttich, Berlin SW 68. Vorzugs-Sub- 
sktriptionspreis 200,— für das Exemplar 
(zehn Lieferungen) in zwei kunstvollen Pracht- 
einbänden. 
Die erste Lieferung dieses deutsch-kolonialen 
Prachtwerkes ist nach jahrelanger Vorbereitungs- 
  
  
reich zuzulassenden Mengen auf 6 Millionen 
Franken festgesetzt. 
(Journal officich de la République Françaisc.) 
Verdot des Verhaufs von Handelsspirituosen 
in Süd-migeria. 
Das Gesetz, betreffend den Verkauf von 
„Handelsspirituosen“" (Wacholderbranntwein und 
Rum) in anderen als den in der „Trade Spirits 
(Regulation of Receptacles) Ordinance“ vom 
Jahre 1906 bestimmten Gefäßen) ist am 1. April 
1909 genehmigt und mit diesem Tage in Kraft 
gesetzt worden. (he Board of Trade Journal.) 
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*) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1909, S. 500. 
arbeit und nach Überwindung mancher Schwierig- 
keiten nunmehr erschienen. Sie bringt den Anfang 
des Textes über Togo von Direktor Hupfeld 
und die Einleitung zum Kapitel Südwestafrika 
von Major Schwabe. Sechs Tafelbilder zeigen 
in hervorragender Farbenwirkung das Lagunen- 
dorf Soholo, Anecho, das Swakoptal, die Nau- 
kluft, das Erongogebirge und das Panorama von 
Groß-Windhuk. 
Da das Werk in umfassender Weise natur- 
gemäß erst nach seiner Vollendung gewürdigt 
werden kann, so müssen wir uns eine ausführ- 
liche Besprechung bis dahin vorbehalten. Soviel 
aber läßt sich schon nach der ersten Probe mit 
Zuversicht sagen, daß hier literarisch und künst- 
lerisch eine Schöpfung erhofft werden darf, der 
die Kolonialliteratur anderer Kulturvölker Gleich- 
wertiges kaum an die Seite zu stellen haben wird. 
Bleibtreu: Deutschland und England. 
Berlin 1909. Verlag von Karl Curtius. 
Preis brosch. 2—, geb. 3,—. 
  
Naumann: Das Volk der Denker. Eine 
Ansprache auf dem evangelisch-sozialen Kongreß 
zu Heilbronn. Berlin-Schöneberg 1909. Buch- 
verlag der „Hilfe“, G. m. b. H. Preis karto- 
niert 25 Pf. 
  
Verkehrs-Nachrichten. 
Nach einer Mitteilung des Reichs-Postamts ist die Zulassung der heimischen Taxe 
für Briefe im Ortsverkehr 
angeordnet worden. 
der Postanstalten 
in den deutschen Schutzgebieten 
  
In Syfang (Kiautschougebiet) ist am 29. Juni eine Reichs-Telegraphenanstalt für 
den internationalen Verkehr eröffnet worden. 
Die Worttaxe für Telegramme dahin ist dieselbe wie für Telegramme nach Tsingtau.
	        
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