W 215 20O
Vordruck VII. Festsetzung einer Geldstrafe wegen Nichtausführung einer von der Behörde
verlangten Handlung. — ibertretung eines von der Behörde erlassenen Verbots.
mtsbezeichnung.) (Datum.)
Nr. der Strafliste 19
PDolizeiverfügung.
Durch formrichtig zugestellte Polizeiverfügung vom sind Sie auf-
gefordert worden, binnen einer Frist von
ist Jhnen verboten worden“)
Da Sie dieser Aufforderung binnen der genannten Frist nicht — nicht vollständig — nach-
gekommen sind — da Sie dieses Verbot am übertreten haben —,
wird gegen Sie eine bei der unterzeichneten Behörde zu erlegende Geldstrafe von .. 77 festgesetzt.
Zugleich werden Sie aufgefordert — binnen einer Frist vun.
von Zustellung“") dieses Schreibens an gerechnet, der Polizeiverfügung vom. .
nachzukommen — das Verbot künftig zu beachten — widrigenfalls gegen Sie auf eine Geldstrafe
von “¾ erkannt werden wird.
Gegen diese Verfügung ist Beschwerde an den Gouverneur zulässig. Dieselbe ist bei der
unterzeichneten Behörde innerhalb 2 Wochen, von der Zustellung“") dieses Schreibens an gerechnet,
anzubringen. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Die festgesetzte Geldstrafe wird
vollstreckbar, falls innerhalb der vorgesehenen Frist keine Beschwerdeerhebung erfolgt.
(Adresse.)
(Unterschrift. )
Vordruck VIII. Polizeiliche Strafverfügung.
Kaiserl. Bezürksamt.
Nallerl. Station. (Datum.)
Dolizeiliche Strafverfügung.
Nr. der Strafliste 19
(Name, Vorname und Beruf), wohnhaft
in „ hat am in
(genaue Bezeichnung des Tatbestandes der Ubertretung).
Die Übertretung ist bewiesen durch
Es wird deshalb gegen den Beschuldigten wegen
(kurze Bezeichnung der begangenen Straftat) auf Grund des
(Bezeichnung der Strafvorschrift) eine bei der unterzeichneten Behörde zu erlegende Geldstrafe von
festgesetzt.
Gegen diese Strafverfügung ist der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zulässig. Derselbe
it binnen der Frist von zwei Wochen von der Zustellung"") dieser Verfügung an gerechnet, bei der
unterzeichneten Behörde schriftlich oder mündlich oder bei dem zuständigen Bezirksrichter schriftlich
oder zu Protokoll anzubringen. Die Strafverfügung wird vollstreckbar, falls ein solcher Antrag
lunerhalb der vorgesehenen Frist nicht erfolgt.
« (Unterschrift.)
*) Das nicht Zutreffende ist zu durchstreichen.
*) Vgl. Anmerkung ““) zu Vordruck I.