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7. Besondere Bestimmungen:
a) die gesamten Maße und Gewichte eines jeden Konnossements werden auf ½10 ebm oder
100 kg nach oben abgerundet;
b) im allgemeinen erfolgt die Berechnung der Gebühren für die Güterbeförderung nach
Kubikmeter, wenn es sich um Maßgut, und für 1000 kg, wenn es sich um Schwergut
handelt;
c)Kohlen und Briketts (nicht aber Koks), rohe Häute, Felle, Tierhörner, ausgeführtes
frisches Gemüse oder frisches Fleisch werden indes stets nach Gewicht, auch wenn es
sich um Maßgut handelt, berechnet.
Bekanntmachung des Couverneurs von Deutsch-Südwestakrika, betr. Kusdehnung des
Geltungsbereichs der Hundesteuerverordnung vom 23. Februar 1907.
Vom 12. März 1910.
Gemäß § 1, Absatz 1 der Verordnung vom 23. Februar 1907, betr. die Besteuerung von
Hunden (Kol. Bl. S. 385) wird hiermit bestimmt, daß der Wohnplatz Maltahöhe als Ortschaft im
Sinne dieser Verordnung zu betrachten ist und daß dort mit Wirkung vom 1. April 1910 die
Hundesteuer zur Erhebung kommt.
Windhuk, den 12. März 1910.
Der Kaiserliche Gouverneur.
In Vertretung:
Hintrager.
Bekonnmachung des Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betr. das Ergebnis
der Wahlen und die Ernennung der WMitglieder für den Candesrat.
Vom 13. März 1910.
I. Gemäß der §§ 106 und 107 der Verordnung des Reichskanzlers, betreffend die Selbst-
verwaltung in Deutsch-Südwestafrika, vom 28. Januar 1909 sind als Mitglieder des Landesrats
gewählt bzw. ernannt worden:
a. Gewählte Mitglieder:
Der Farmer Hubert Janson in Franzfontein (Bezirk Outio),
der Farmer Gustav Prion in Ondengaura (Bezirk Grootfontein),
der Kaufmann Gustav Voigts in Windhnk (Bezirk Windhuk),
der Gastwirt Frank Schliemann in Usakos (Bezirk Karibib),
der Kaufmann Arnold Schad in Swakopmund (Bezirk Swakopmund),
der Farmer Albert Voigts in Voigtsgrund (Bezirk Gibeon),
der Rechtsanwalt Dr. Otto Forkel in Keetmanshoop (Bezirk Keetmanshooy),
der Bergbautreibende und Hauptmann d. L. Karl Weiß in Lüderitzbucht,
der Redakteur Rudolf Kindt in Swakopmund (Distrikt Omaruru),
der Farmer Arel Zillmann in Okaimpuro (Distrikt Okahandja),
der Farmer Karl Goldbeck in Okahoa (Distrikt Gobabis),
der Farmer Max Sievers in Naos (Distrikt Rehoboth),
der Farmer Hans Meyer in Nomtsas (Distrikt Maltahöheh),
der Farmer Ferdinand Gessert in Sandverhaar (Distrikt Bethanien),
der Farmer Adolf Klein in Lovadale (Distrikt Warmbad).
b. Durch Ernennung:
Der jeweilige Kommandeur der Kaiserlichen Schutztruppe bzw. sein
Stellvertreter,
der jeweilige Erste Referent bzw. sein Stellvertreter,
der jeweilige Oberrichter bzw. sein Stellvertreter,
der Farmer Karl Schlettwein in Otjitambi (Bezirk Outjo),