Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)

    
Deutsches Kolonialblatt 
Amtsblatt für die Schutzgebiete in Afrika und in der Südsee 
Herausgegeben im Reichs-Kolonialamt. 
  
  
  
21. Jahrgang Berlin, den 1. August 1910. Uummer 15. 
Diese Zeitschrift erscheint in der Regel am 1. und 15. jedes Monats. Derselben werden als Bethefte beigefügt die mindestens einmal 
vierteljabrlich erscheinenden: „NMitteilungen aus den deutschen Schutzgebieten“, heraungegeben von Dr. Preiherrn v. Danckelman. 
Der vierteljahrliche Abonnementspreis für das Kolontalblatt mit den Beiheften beträgt beim Bezuge durch die Post und die Buch- 
handlungen 4 4.—, direkt unter Streifband durch die Veriagsbuchhandlunge a) +& 5,— für Deutschland einschl. der deutschen 
Schungebiete und Osterreich= Ungarns, b) .X¼ 6.— für die Länder des Weltvostvereins. — Einsendungen und Anfragen sind an die 
Königliche Hofbuchhandlung von Erust Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 8W####, Kochstraße 68—71, zu richten. 
Inhalt: Amtlicher Teil: Bekanntmachung des Reichskanzlers, betr. die Ausstellung von Auslandspässen 
durch das Reichs-Kolonialamt. Vom 30. Juni 1910 S. 647. — Verordnung des Neichskanzlers, betr. Abänderung 
der Vorschriften vom 31. Mai 1901, betr. den Urlaub, die Stellvertretung, die Tagegelder, Fuhr= und Umzugskosten 
der Landesbeamten in den Schutzgebieten mit Ausnahme von Kiautschon. Vom 11. Juli 1910 S. 619. — Bekannt- 
machung des (Jouverneurs von Kamerun, betr. Bestellungen des Medizinalreferenten in Duala. Vom 5. Februar 1910 
6410. — Verfügung des Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betr. die Einrichtung des Berggrundbuchs. Vom 
30. Mai 1910 S. 650. — Verordnung des Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betr. das Verbot der Einfuhr 
von Vieh zur Abwehr der Surra. Vom 3. Juni 1910 S. 600. — Personalien S. 651. 
Nichtamtlicher Teil: Deutsch-Ostafrika: Die Zentralbahn S. 653. — Entdeckung einer großen Höhle in 
den Matumbi-Bergen S. 654. — Nachweisung der Vrutto-Einnahmen bei den Rüstenzollstellen von Deutsch-O stafrika 
im Monat Mai 1910 S. 657. 
Deutsch= Südwestafrika: Am Naukluft-Gebirge S. 657. 
Ramerun: Ulbersicht über die Bewegung des Handels des Schutzgebiets Kamerun im IV. Viertel des Kalender- 
jahres 1900 im Vergleich mit dem Handel im gleichen Zeitraum des Vorjahres S. 662. 
Samoa: Ulbersicht über den Außenhandel des Schutngebiets Samoa im Kalenderjahr 1909 S. 664. — Schiffs- 
verkehr im Hafen von Apia während des Kalenderjahres 1909 S. 666. 
Deutsch-Neuguinea: Nachweisung der bei den gollstellen des alten Schutgebiets Deutsch-Neuguinea im 2. 
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und 3. Vierteljahr 1909 fällig gewordenen gollbeträge S. 667. — Nachweisung der bei den gollstellen des Bezirksamts 
Jaluit im Jahre 1008 und im 1. bis 3. Vierteljahr 1909 fällig gewordenen Zollbeträge S. 667. 
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen: Lindi-Kilindi-Gesellschaft S. 668. — Westafrikanische Pflanzungs- 
(öesellschaft „Bibundi“ S. 609. — Deutsch= O stafrikanische Bank S. 670. » 
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: Stand der Baumwollsaaten in Agypten im Juni 1910 
671. — Der Lissaboner Kakaomarkt im Juni 1910 S. 671. — Kakaoausfuhr der Dominikanischen Republik im 
Avril 1910 S. 671. — Britisch= O stafrika S. 671. — Kapkolonie S. 671. — Transvaal S. 672. — Sud-Nigeria 
S 72. — Nord-Nigeria S. 672. — Natal S. 673. 
Vermischtes: Der Rampf um den Transvaalverkehr S. 673. — Münzwesen in Italienisch-Somaliland S. 673. 
— Verkehrs-Nachrichten S. 673. — Schifisbewegungen S. 677. — Rurse deutscher Kolonialwerte S. 678. 
Anzeigen: Offentliche Ausschreibung S. 17. 
WW..N Amtlicher Teil EEEEBROAGEO 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge. 
Bekanntmachung des Beichskanzlers, betr. die Ausstellung von Kuslandspässen 
durch das Reichs-Kolonialamt. 
Vom 30. Juni 1910. 
Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Paßwesen vom 12. Oktober 1867 
(Bundes-Gesetzbl. S. 33) hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 18. April d. JIs. beschlossen: 
· Dem Reichs-Kolonialamte wird die Befugnis beigelegt, an Beamte und Militärpersonen 
im Dienste der Reichs-Kolonialverwaltung sowie deren Ehefrauen und minderjährige Kinder für 
Reisen, die eines der afrikanischen oder Südsee-Schutzgebiete zum Ziele haben, nach dem anschließenden 
Formular Auslandspässe mit Angabe des Reiseziels zu erteilen. 
Berlin, den 30. Juni 1910. 
Der Reichskanzler. 
von Bethmann Hollweg.
	        
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