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Zeit vor der Entstehung der Streitfrage bezüglich
der Grenzen, bestätigt wird, wo er zur Beant-
wortung einer Frage des britischen Kommissars
sagt, daß, wenn die Weidegemeinschaft das ganze
Plateau umfaßt, sie auch Ururas einschließen
würde.
LV. In der Erwägung, daß die Erklärung,
um die es sich handelt, wie alle vor der „Ge-
meinsamen Kommission“ abgegebenen Erklärungen,
einen besonderen Wert hat wegen der Zeit, in
der sie abgegeben worden ist, und weil bei dem
Zeugenverhör die beiden streitenden Hohen Par-
teien vertreten sind, wobei es nicht angeht, sie
(die Erklärungen der Zeugen) im allgemeinen
unter dem Vorwande der Widersprüche, die den
Zeugen zugeschrieben werden, zu entkräften, da
ja die in den letzten Abschnitten des Tatbestandes
(Resultando) XXVII angemerkten (mit Ausnahme
einer irrigen Deutung des Namens „Awahaus“)
durch die Wahrnehmung verständlich werden, daß,
wie Mr. Simpson selbst angibt, die Namen
„Rooibank“ und „Scheppmansdorf“ eine weite
Bedeutung haben, durch die sie identisch werden,
und zugleich eine andere, engere, durch die sie
sich unterscheiden, indem der Widerspruch der
Antworten nur dadurch schwindet, daß man sie
je nach ihrem Sinne bald auf die eine, bald auf
die andere der zwei dargelegten Bedeutungen
bezieht.
LVI. In der Erwägung, daß das Plateau,
dessen topographische Einheit und dessen sich daraus
ergebende Ausdehnung bis Ururas in den vorher-
gehenden Erwägungen (Considerandos) behauptet
wird, ganz und gar ein für Weiden geeignetes
und wasserreiches Land ist, weil Brunnen und
Gärten, ein beträchtlicher, mit „quick grass“
bewachsener Raum, wie auf der Karte des Mr.
Wrey angegeben wird, und Bäume in aus-
reichender Anzahl, welche außer Brennmaterial
auch reichliches Futter für das Vieh, wie die
Anapflanze, liefern, im Osten von der Schepp-
mansdorfer Kirche vorhanden gewesen sind oder
vorhanden sind, — welche Umstände, wenn man
sie mit dem offenbaren Vorsatze des Mr. Dyer,
die Niederlassung von Walfischbai mit Wasser
und guten Weideplätzen auszustatten, in Verbin-
dung bringt und auch mit der Tatsache, daß ihm
bei dieser Angelegenheit von Leuten, die mit der
Ortlichkeit wohl bekannt waren, geraten worden
ist, jede Deutung, gemäß welcher dieses Weide-
land geteilt werden soll, erschweren, da es, bei
einer solchen Voraussetzung, wie bei der Voraus-
setzung eines Plateaus, eine bestimmte Einheit
bildet, deren Zerteilung, im Falle des Zweifels,
nicht angenommen werden kann.
LVII. In der Erwägung, daß, mochte nun
damals im Geiste des Kapitäns Dyer die anfäng-
liche Absicht, betreffs der Ausdehnung der Weide-
plätze, die annektiert werden sollten, auf den
Vorteil der Eingeborenen bedacht zu sein, wirklich
bestehen oder nicht, es doch unzweifelhaft ist, daß
er, bei allen Hypothesen, den Ort, an dem jene
gewohnheitsmäßig ihre Wohnungen in der Nähe
des Missionshauses von Scheppmansdorf haben,
in das britische Gebiet einschloß, und es von
diesem Augenblicke an nicht natürlich war, daß
er eine mehr oder weniger nur in Anfängen be-
findliche Ortschaft aunektieren und es dabei unter-
lassen würde, den anstoßenden Landstrich mit
Weideplätzen zu annektieren, mittels dessen ge-
nannte Ortschaft ihre Viehherden unterhält und,
in Anbetracht der beschriebenen Beschaffenheit des
Landstriches, sich wesentliche Lebensbedingungen
sichert.
LVIII. In der Erwägung, daß das beständige
Vorhandensein eines Dorfes oder einer kleinen
Ortschaft von Eingeborenen, die die Grundlage
der vorhergehenden Beweisführung bildet, und
die sich in Scheppmansdorf befindet, vollkommen
beglaubigt ist, nicht nur durch britische Zeugnisse
nach der Zeit, in welcher die Streitfrage betreffs
der Grenzen entstand, sondern auch durch die
Aussagen des Mr. Simpson vor der „Gemein-
samen Kommission“ des Jahres 1885, durch den
Missionar Böhm, der besagten Ort „einen Haupt-
wohnort der Nama oder Hottentotten“ nennt,
und durch Dr. Belck, der bekundet, es gebe dort
ziemlich viele Hütten, wie es deren im Jahre
1884 dort gab, obgleich die Mehrzahl der Ein-
wohner dieselben nach dem Einsammeln der
Narafrucht zu verlassen pflegt.
LIX. In der Erwägung, daß die Einge-
borenen, die in Scheppmansdorf wohnen, ihre
Viehherden in dem Tale des Kuisipflusses entlang
weiden lassen, indem sie gemeinschaftlich die Weide-
plätze benutzen, welche, von verschiedener Art (3.
B. „quick grass“ und Ertrag der Anapflanze)
und mit einiger, von Stellen und Zeiten abhän-
gender Mannigfaltigkeit, sich bis Ururas erstrecken,
ohne daß dem Vorhandensein dieser Gemeinschaft,
die von Mr. Simpson vor der „Gemeinsamen
Kommission“ des Jahres 1885 anerkannt worden
ist, von seiten Englands energisch behauptet wird
und sich auf verschiedene Zeugnisse stützt, allem
Anscheine nach von den deutschen Zeugen auf
direkte und ansdrückliche Weise widersprochen wird.
. In der Erwägung, daß, wenn auch die
Viehherden der Einwohner von Scheppmansdorf
manchmal über Ururas hinaus geweidet haben
oder weiden, es doch nicht erwiesen ist, daß dies
gewohnheitsmäßig geschieht, und auch jedenfalls
man nicht unterlassen könnte, zu glauben, daß sich
solche Viehherden damals auf einem schon mit
einem anderen Namen bezeichneten Gelände be-