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auf 5 171 100 Acres. Hiervon liegen 80 v. H.
in den neun Provinzen, auf die sich dieses Me-
morandum bezieht.
Die bis Anfang August 1911 gemeldete Sesam-
fläche belief sich, mit Ausnahme der Vereinigten
Provinzen, für welche keine Schätzung vorlag,
auf 1 782 800 Acres. Die in diesem Jahre
bisher gemeldete Anbaufläche beträgt 1 767 400
Acres, doch war die Aussaat zur Zeit der Be-
richterstattung noch nicht beendet. Der Stand
der Saat war im ganzen ziemlich gut bis gut.
Viel hing noch von der Witterung im August und
September ab.
Aus den Einzelberichten der Hauptprovinzen
des Sesambaues, denen der Prozentsatz, mit
welchem sie an der Gesamtanbaufläche Britisch=
Indiens beteiligt sind, in Klammern beigesetzt
ist, mögen folgende Angaben hervorgehoben
werden:
In den Vereinigten Provinzen (24,7 v. H.)
setzte der Regen ziemlich spät in der zweiten
Juliwoche ein und war in Bundelkhand, wo die
Pflanze in großem Umfange angebaunt wird,
außergewöhnlich stark. Die Aussaat begann un-
gefähr Mitte Juli, und die Keimung ging gut
vonstatten. In Bundelkhand störte der starke
Regen die Fortsetzung der Aussaat, die zur Zeit
der Berichterstattung noch nicht vollendet war.
Eine Abschätzung der angebauten Flächen war
daher nicht durchzuführen.
Zentralprovinzen und Berar (17,1 v. H.).
Der Regenfall war im Juni überall geringer als
gewöhnlich, aber im Juli siel genügender und
gut verteilter Regen in allen Provinzen. An-
fangs August war der Niederschlag mäßig bis
heftig. Die Aussaat war im allgemeinen erfolg-
reich, und die Keimung im ganzen gut; nur an
einigen Plätzen mußte etwas nachgesät werden.
Der Zustand der jungen Pflanzen ist zufrieden-
stellend, und die Aussichten sind günstig. Das
Säcn der Späternte hatte am 9. August noch
nicht begonnen. Es ist kein Grund vorhanden,
anzunehmen, daß der Umfang des Anbaues der
Früh= und Späternte zusammen sich erheblich
von dem vorjährigen unterscheiden wird.
Madras (16,8 v. H.). In den Rayatwari-
dörfern waren bis Ende Juli 208 500 Aeres mit
Sesam bebaut, das sind 4 v. H. weniger als zum
gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Die Abnahme
trat infolge des Ausbleibens rechtzeitiger und
ausreichender Niederschläge ein. Die übrigen
Dörfer meldeten eine Anbaufläche von insgesamt
16 400 Acres gegenüber einer solchen von 32 000
Acres im Vorjahr. Der Zustand der Saat war
im allgemeinen ziemlich gut.
(Nach First (ienern! Memorantlum aon the
Semuaumum crop of the Senson 1912/13.)
Verbot der Ausfuhr von Federn und
Vogelbälgen.
Die Ausfuhr aus Britisch-Ostindien von Federn
und Vogelbälgen, abgesehen von solchen von
Haustieren, wie Hühnern, Enten, Gänsen usw.,
sowie von Straußen und solchen für natur-
geschichtliche Zwecke, ist gesetzlich verboren. Eine
Zuwiderhandlung gegen diese Vorschrift wird mit
hohen Strafen belegt.
Trotz des Ausfuhrverbots werden in An-
betracht der guten Preise, die in Europa und
Nordamerika für Reiherfedern gezahlt werden,
alljährlich immer wieder von Eingeborenen und
auch von in Indien ansässigen europäischen
Firmen Versuche gemacht, Sendungen im
Schmuggelhandel auszuführen. Wie groß dieser
Handel sein muß, läßt sich vielleicht schon daraus
ersehen, daß in den Jahren von 1903 bis 1910
nicht weniger als zusammen 49 Fälle in den
Häfen von Calcutta, Bombay, Madras und
Rangvon entdeckt wurden. Doch scheint die Re-
gierung nunmehr sehr streng vorgehen zu wollen;
denn bei einer als seidene Lendentücher in einem
Werte von 8000 Rs. deklarierten Sendung von
Osprey-Federn, die letzthin im Rangooner Haupt-
postamt entdeckt wurde, wurde der Absender mit
einer Geldstrafe von 15 000 Rs. (ungefähr
20 500 7) belegt. Derartige hohe Strafen
dürften vielleicht in Zukunft die an diesem illegi-
timen Handel Beteiligten abschrecken.
(Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Calcutta
vom 27. Juli 1912.)
E#rnzösisch-KAquatorial-Kfrika.
Der Handel Mittel-Kongos im Jahre 1911.
Der Gesamthandel des mittleren Kongogebiets
hat im Jahre 1911 einen Wert von 32 958 155 Fr.
erreicht, wovon auf die Einfuhr 11 674 766 und
auf die Ausfuhr 21 283 389 Fr. entfielen. Der
Spezialhandel bewertete sich auf insgesamt
26 921 379 Fr. und zwar auf 8 652 166 Fr.
in der Einfuhr und auf 18 269 213 Fr. in der
Ausfuhr. Der französische Anteil betrug daran
4251 804 Fr. in der Einfuhr und 11 675 013 Fr.
in der Ausfuhr. Der Rest entfiel auf den
fremden Handel. Die wichtigsten Einfuhrartikel
waren Gewebe (2 114 943 Fr.), Metallwaren
(1 070 519 Fr.), Nahrungsmittel (4131 770 Fr.),
Getränke (806 666 Fr.), sowie Waffen und
Munition (492 785 Fr). Der Wert der wichtigsten
Ausfuhrartikel betrug in Franken (Menge in
Tonnen in Klammern), wie folgt: Kautschuk
14 357 126 (1416), Elfenbein 428 504 (140)
und Kupfererz 683 146 (1900).
(Le Petit Bulletin de POffice Colonial.)