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Dienstag, 3. Dez.: Ostafrikanisches Küstenfieber der
Rinder (F) — Praktische Ubungen (F).
Mittwoch, 4. Deg.: Kalaagar und Orientbeule (F) —
Klinische Visite (W) — Praktische Ubungen (F).
Donnerstag, 5. Dez.: Spirochäten (Ms) — Praktische
Ubungen (8M8).
Freitag, 6. Dez.:
libungen (A3).
Sonnabend, 7. Dez.: Spirochäten (Ms) — Klinische
Visite (W).
Montag, 9. Dez.: Framboesie und Uleus tropicum
(A) — Diverse tropische Oautkrankheiten (N).
Dienstag, 10. Dez.: Wasserversorgung und -Unter-
suchung in den Tropen (3.
Mittwoch, 11. Dez.: Gifttiere und parasitische Arthro-
poden der Tropen (F) — Schiffshygiene (S) —
Klinische Visite (W) — Gifttiere und parasitische
Arthropoden der Tropen (F.l.
Donnerstag, 12. Deg.: Pest (Il) — Schiffshygiene (S)
— Pest, pathologische Anatomie (R).
Freitag, 13. Dez.: Ratten als Pestübertrager und ihre
Bekämpfung auf Schiffen und an Land ((i) —
Demonstrationen im Hafen (8S) — Praktische
Ubungen (P).
Sonnabend, 14. Dez.: Fleischbeschau, Vortrag über
die gesundheitsschädlichen Parasiten der Schlachttiere
(Prof. Glage).
Montag, 16. Dez.: Sektion eines Pferdes (Prof.
Glage) — Septische Erkrankungen der Schlachttiere.
Vortrag über die Sektionstechnik (Prof. Glage).
Dienstag, 17. Dez.: Mikroskopische Untersuchung des
Fleisches (Trichinenschan) (Prof. Glage) — Fleisch-
beschauliche Bedeutung und Beurteilung der In-
kübensiunnkheiten der Schlachttiere, Vortrag (Prof.
age).
Mittwoch, 18. Dez.: Fleischbeschauliche Bedeutung und
Beurteilung der nicht infektiösen Erkrankungen der
Schlachttiere und die sonstigen Fleischveränderungen
(Prof. Glage) — Untersuchungsmethoden bei der
Fleischbeschau (Prof. Glage).
Donnerstag. 19. Dez.: Tropische Tierseuchen (Lungen-
seuche, Rinderpest, Vortrag) (Prof. Glage) — Tropische
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Spirochäten (As) — Praktische
Die CGeltung der Reichsverfassung in den deutschen
Kolonien von Dr. Kurt von Böckmann. Verlag
S. Braun in Karlsruhe i. B.
Der Verfasser geht davon aus, daß nicht die Ver-
fassungsurkunde, deren Bestimmungen teilweise ver-
ultet und unanwendbar geworden sind, sondern die
Verfassung im materiellen Sinnc, d. h. der Inbegriff
der wirklichen (lestaltung des Staatslebens, der Uinter--
suchung zugrunde zu legen ist, da nur dicses tat-
süchliche Bild der Reichsgewalt uns mit absoluter
Richtigkeit sagt, wann, in welcher Weise und auf
welcher (irundlage das Reich seine einzelnen Normen
zur Anwendung bringt. Er entwickelt den (iellungs-
begriff der Rceichsverfassung und der Reichsgesetze
und stellt die Theoric der Normgeltung auf, durch
die er der herrchenden Ansicht, datß die R.V. zur
seltung im Auslande und in den Kolonien der for-
mellen Einführung bedürfe, entegentritt. Er kommt
zu dem Ergebnis, dal die Verfassung nicht an ein
bestimmtes Territorium gebunden ist, sondern gilt. so-
weit die positive Machtsphäre des Staates sich erstreckt
und ihre praktische Anwendung maglich ist.
In dem zweiten Teile wendet sich der Verfasser
dann zum Themn selbst, der (icltung der R. V. in den
Tierseuchen, Fortsetzung. Einiges über Geflügelseuchen
und über die Tuberkulosebekämpfung (Prof. Glage)l.
Freitag, 20. Dez.: Lebenduntersuchung eines Pferdes.
Besichtigung von Fleischbeschau-Präparaten. Besuch
des Schlachthofes (Prof. Glage) — Pferdeseuchen.
Feststellung des Alters des Pferdes nach dem Gebiß
(Prof. Glage).
*
1
Für die Schutztruppenärzte (kommandiert vom
Reichskolonialamt)f, welche den Kursus nicht vom Be-
giun an gehört haben, fallen die Vorlesungen des
Herrn Prof. Glage (Fleischbeschau und tropische Tier-
seuchen) fort; für sie gelten die nachstehenden Vor-
lesungen:
Sonnabend, 14. Dez.: Protozoen (T).
Montag, 16. Dez.: Malariaparasiten im Menschenblut
(Ass) — Mückensystematik (F) — Praktische Ubungen,
Malaria (Ms).
Dienstag, 17. Deg.: Mückenanatomie. -Biologie und
Bekämpfung (F) — Praktische Ubungen, Malaria=
parasiten und Mückenanatomie (Ju8 u. F).
Mittwoch, 18. Dez.: Malariabekämpfung (F) — Prak-
tische Ubungen, Malariaparasiten (M).
Donnerstag, 19. Dez.: Beriberi (Atiologie) (Nu. Schm)—
Praktische Ubungen, Malaria (Ms).
Freitag, 20. Dez.: Gelbfieber (R) — Praktische Ubungen,
Malaria (Is8.
Errichtung von Jollftellen in Belgisch-NHongo.
Laut Verordnung des Vizegeneralgouverneurs
vom 17. Mai 1912 sind in Luvungi, Nya-Ka-
gunda, Bobandana, Kwidjwi, Shangugu, Nha-
Lukemba, Kalembe-Lembe, Mahagi, Bafuka,
Yakuluku, Monga, DYakoma, Ekuta, Imese, Mo-
koange, Dumbi und Lukolela Amter für die Er-
hebung von Ein= und Ausgangsabgaben errichtet
worden. (Bulletin officiel du Congo Belge.)
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Literatur-Bericht.
Kolonien. Er weist unter Jugrundelegung seiner
Geltungstheorie nach, daß beide Teile der Verfassung.
die Cwundsätze über die obersten Reichsorgane und
die über die Stellung des Reichsangehörigen zum
Reiche. in den Kolonien Geltung huben und zwar
jene, weil die Reichsorgune tatsüchlich für die Kolonien
und in ihnen tätig sind und der hierin licgende Wille
die vollständig ausreichende Rechtsgrundlage für ihre
Gelung ist. diese, weil überall, wo in einem konsti-
tutionellen Staate Reichsangehörige und Reichsgewalt
zusammentreffen. das subjektive Indiridualrecht grund-
sützlich vorhanden sein muß. Es folgt im Anschlul
daran und zum Juchweis für die Richtigkeit dieser
Grundsätze eine Besprechung der einzelnen in den
Kolonien geltenden JNormen.
An die Ausführungen schlichen sich Vorschläge
de lege ferenda an, 2. B. betreffend Schaffung einer
Revisionsinstanz, Emanzipation des Kolonialrechts vom
Konsularrecht und Schuffung eines Verwaltungsstreit-
verfahrens. Das Werk, das sehr schwicrige und wich-
tige Fragen behandelt und auf gründlichen wissen-
schaftlichen Studien beruht. ist zweifellos eine wert-
volle Bercicherung der Koloninlrechts-Literatur.