Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

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7,4 v. H., Neusüdwales mit 52,8 v. H., Neuseeland mit 
27,8 v. H, fremde Länder mit 4,2 v. H., darunter 
Deutschland mit 1,2 v. H. 
Der Gesamthandel mit dem Vereinigten König- 
reich Großbritannien und den britischen Besitzungen 
stieg von 1747 283 L im Jahre 1910 auf 2 138 827 L. 
im Jahre 1911. Dagegen fiel der Handel mit den 
fremden Länderen von 128 655 L auf 94 4567 KL. 
Der Haupthandel der Fiji-Inseln vollzieht sich mit 
Neusüdwales, die nächste Stelle nimmt Neuseeland ein. 
Der Wert der Waren, die eingeführt und später wieder 
ausgeführt sind, betrug im Jahre 
1908 rund 1061 L. 1910 rund 73 L 
1900 325= 1911. 11 457= 
Das Anwachsen im Jahre 1911 ist auf die Einfuhr 
von Kopra aus Futung, Samoa und den Ma+llis- 
Inseln zurückguführen. Die Einfuhr aus Samoa ist 
jedoch jetzt wegen des Auftretens des Rhinogeroskäfers 
in Samoa verboten worden. 
Der Wert der unter Zollverschluß im Jahre 1911 
ausgeführten Güter betrug 5706 L, der mit Ausfuhr- 
prämie ausgeführten 15 646 L. An diesem Handel 
sind hauptsächlich Samoa, Tonga, die Wallis-Inseln 
und Futuna beteiligt; er wächst von Jahr zu Jahr. 
Der Wert der Einfuhr zum Verbrauch in der 
Kolonie und die Ausfuhr von Erzeugnissen der Kolonie 
stellt sich folgendermaßen: 
« Einfuhr Ausfuhr Insgesamt 
Jahr ⁊ * 
1910. 870 047 1 005 745 1 875 792 
1911. 945 622 1 212 426 2 188 048 
In diesen Zahlen ist der Wert von ein= und aus- 
geführtem gemünzten Gelde mit einbegriffen. 
Eine größere Zunahme in der Einfuhr hatten 
u. a. folgende Artikel aufzuweisen: Mehl, Kohlen, Ole, 
landwirtschaftliche Maschinen, Nutzholz. Spirituosen. 
Zurückgegangen ist die Einfuhr von Maschinen. 
Die Zolleinnahmen sind im Jahre 1911 um 
rund 18 474 L gestiegen; sie betrugen rund 150 165 L 
im Jahre 1911 gegen rund 131 690 L im Jahre 1910. 
Die Hauptausfuhrartikel sind: Zucker, Kopra 
und frische Früchte. Der Wert dieser Artikel betrug 
im Jahre 1911 (1910) in L: für Zucker 797274 
(669 432), Kopra 294 245 (258 841), frische Früchte 
151 668 (47 302). 
Der Wert (in L) der minderwichtigen Ausfuhr- 
artikel in den Jahren 1911 (1910) stellte sich wie folgt: 
Rinde 668 (1910: —), Bohnen 91 (412), Kakao 319 
(168), Kokosnüsse 770 (370), Erdnüsse 51 (76), Wolle 
441 (570), Tripang 570 (83), Perlmutterschalen 76 (61), 
Baumwolle — (104), Mais 2 (406), Melasse 9821 
(11 240), Tabak — (18), Häute 1539 (1498), Tee 6 (13), 
Schildpatt 1934 (1596), Ara-Pfeffer 378 (290), Felle 
241 (186), Nutzholz 451 (—). 
Die Steigerung des Wertes der minderwichtigen 
Ausfuhrartikel beträgt 32 048 L. Zur weiteren Er- 
höhung der Ausfuhr hat man jetzt weite Strecken 
Landes mit Sisal-Oanf bebaut und verspricht sich hier- 
von eine Haupternte für die Kolonie. 
Zahl und Tonnengehalt der in den drei Häfen der 
Kolonie eingelaufenen Kauffahrteischiffe ergibt die 
folgende Ubersicht: 
Dampfer Segelschiffe Insgesamt 
An= Tonnen= An= Tonnen= Au-Tonnen- 
Jahr zahl gehalt zahl gehalt zahl gehalt 
1908 . 126 241 526 134 244 173 134 2pX4 173 
19000 128 266 191 110 272 552 140 272552 
1910. 118 268 308 129 274570 129 274570 
1911. 140 290 167 150 295 477 150 295 477 
  
Die Nationalität der Schiffe war bei 144 die 
britische, bei 6 die amerikanische und bei einem die 
norwegische. 
Die Zahl der konzessionierten Küstenschiffe be- 
trug im Jahre 1911: 267 Fahrzeuge mit 2821 Tonnen. 
In europäischem Eigentum standen hiervon 87 Schiffe 
mit 1495 Tonnen, Einheimische besaßen 136 Schiffe 
mit 894 Tonnen, Chinesen 9 Schiffe mit 139 Tonnen, 
Mischlinge 31 Schiffe mit 278 Tonnen. 
(Report on the trade und Commerce and Shipping 
of the colony of Fili for the year 1911.) 
Kranzösisch-Kfquatorial-Afriha. 
Neuer Zolltarif. 
Durch ein am 8. April 1892 in Lissabon 
unterzeichnetes Protokoll war zwischen Vertretern 
Frankreichs, Portugals und des Kongostaats ein 
Zolltarif für die westliche Zone des konventionellen 
Kongobeckens — zu dem auch die Gebiete von 
Französisch-Aquatorial-Afrika gehören — verein- 
bart worden. Diese Vereinbarung war seitens 
der Französischen Regierung mit Wirkung vom 
1. Juli 1911 gekündigt. Von diesem Zeitpunkt 
ab galt in Französisch-Aquatorial-Afrika der durch 
Verordnung vom 30. Juni 1911 auf ein Jahr 
festgesetzte und durch Verordnung vom 27. Juni 
1912 bis zum 31. Dezember d. Js. verlängerte 
Zolltarif. 
Am 1. Januar 1913 tritt ein neuer Zolltarif 
in Kraft, der im Journal officiel de la Répu- 
blique Française vom 16. Oktober 1912 S. 8850 
und 8851 veröffentlicht ist. Der Tarif enthält 
für Branntwein einen Einfuhrzoll von 200 Frank 
für 1 hl reinen Weingeist sowie für eine Reihe 
anderer Einfuhrwaren Wertzölle, die zwischen 3 
und 10 v. H. schwanken. Ausfuhrzölle sind nur 
für Elfenbein und Kautschuk, und zwar in Höhe 
von 10 v. H. des Wertes, vorgesehen. 
—. 
Der Cissaboner Kahüomarhkt im Oktober 1912.“) 
Der Kakaomarkt in Lissabon ist seit dem letzten 
Bericht ohne Veränderung gewesen. Der Preis 
ist bis auf 4000 Reis gestiegen, wohl hauptsäch- 
lich infolge des Steigens des Goldagios. 
Über den Ausfall der Ernte werden die ver- 
schiedensten Ansichten verbreitet. Während von 
einigen behauptet wird, daß die Pflanzungen durch 
ungünstiges Wetter viel gelitten haben, wird dies 
von anderer Seite in Abrede gestellt mit dem Be- 
merken, daß dies nur für kleinere Plantagen zu- 
trifft, während gerade die bedeutendsten Plan- 
tagen auf eine gute Ernte rechnen. Letztere 
Ansicht dürfte wohl den Tatsachen entsprechen, 
was schon daraus erhellt, daß die Zufuhren be- 
deutend zugenommen haben. 
*) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1912, S. 1058.
	        
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