W 1196 20
Nach dem Referat von Professor Dr. Fischer von
der Landwirtschaftlichen Hochschule Berlin hat die Ma-
schinenfabrik Augsburg-Nürnberg Versuche mit Pflanzen-
ölen, Rizinus-, Sesam-, Baumwollsaat-, Palm--, Erd-
nuß-Ol, auf ihre Brauchbarkeit als Treibkraft
angestellt. Sämtliche OCle ergaben, teilweise nach vor-
heriger Erwärmung zur Beseitigung der Dickflüssigkeit,
volle Leistung des Motors. Es gilt nun, diese Vor-
versuche drüben an Ort und Stelle in der Kolonie nach-
zuprüfen und insbesondere auch festzustellen, ob auch
die Rückstände von Pflanzenölen und ganz gering-
wertige Ole, die für den Export nicht in Frage kommen,
als Treibkraft im Dieselmotor ausreichen.
Die Maschinenfabrik Augoburg-Nürnberg hat einen
25 PS-= Dieselmotor für zwei Jahre zur Verfügung ge-
stellt, ein Werkmeister der Kaiserlichen Werft in Dares-
salam ist in Nürnberg in der Montage und Behandlung
ausgebildet worden und wird demnächst die Aufstellung
und die Versuche in Daressalam vornehmen. Zugleich
soll ein Lehrkursus eingerichtet werden, um ins-
besondere intelligente Eingeborene in der Handhabung
von Motoren und Maschinen zu unterweisen. Diese
Einrichtung soll nach und nach einen Stamm von
farbigen Maschinisten schaffen, der den technischen Be-
trieben der Kolonie dringend nottut. Ein Motor mit
an Ort und Stelle gewonnenen Pflangenölen als Treib=
kraft würde für die landwirtschaftliche und technische
Entwicklung unserer Kolonien von Bedeutung sein.
Zur Einführung des Motorpfluges in
den Kolonien.
Schließlich wurde von der Kommission beschlossen,
die ersten Versuche mit dem Pöhlschen Motor-
poflug in Deutsch-Ostafrika ausführen zu lassen.
Zu diesem Zwecke sind bis zu 7000.44 zur Verfügung
gestellt.
Die Frage der mechanischen Bodenbearbeitung
in den Kolonien spielt, wie Professor Dr. Fischer aus-
führte, eine große Rolle, wegen der Arbeiterfrage eine
größere Rolle vielleicht als bei uns. Nachdem nun
eine Anzahl ostafrikanischer Landwirte den Pöhlschen
Motorpflug in Deutschland ausprobiert hat und ihn
für die Bodenbearbeitung in der Kolonie als geeignet
bezeichnet, wurde beschlossen, die Nachprüfung des
Motorpfluges auf Pflanzungen im Lindibezirk vor-
nehmen zu lassen. Eine objektive Berichterstattung
über die Versuche wird zur Aufklärung der schwebenden
Fragen und dadurch zur Einführung des Motor-
pfluges in die koloniale Landwirtschaft bei-
tragen.
.— — —
— —
— — —
Gesellschaft Süd-Kamerun.)
Unsere Hoffnung auf ein günstiges Resultat für
das zum Bericht vorliegende Geschäftsjahr hat sich
erfüllt.
Wir konnten den Arbeitermangel in unserm Eigen-
gebiet durch Einstellung einer beträchtlichen Anzabl
eingeborener Arbeiter etwas beheben. Durch an-
dauernde Belehrung und Beaufsichtigung der Ein-
geborenen in der Gummizubereitung ist es gelungen.
die Ausbeute beträchtlich zu erhöhen und die Unkosten
des Betriebes drüben bedeutend zu ermäßigen, wo-
durch ein Ausgleich für die merklich zurückgegangenen
Verkaufspreise für Gummi in Europa geschaffen
wurde. Auch die Ankäufe in unseren Faktoreien haben
gegen das Vorjahr eine Zunahme erfahren. Die Elfen-
bein-Ankäufe sind gegen das Vorjahr etwas gestiegen.
Alle Produkte, sowohl Gummi wie auch Elfenbein. find
zu nutzlassenden Preisen verkauft worden; besonders
hat sich, trotz des zeitweise ziemlich bedeutenden Falles
für Rohgummi, unser im Eigengebiet erzeugter (zZzummi
infolge seiner guten Onalität stets einen lohnenden
Preis bewahren können.
* 1
*#
Der Rohgewinn pro 1911 beträgt 1077 861 . .
davon erforderten Ein= und Ausfuhrzölle usw. 110 SO04. v.
Unkosten in Kamerun 442 425 . K, in Europa 59 825.4.
Abschreibungen auf Anlagen, Dampfer und Material
96 389 gesetzliche Rücklage 16 916 ./ Gewinn-=
beteiligung des Fiskus 13 369 .E. Direktionstantiemen
33 833 ., 8 v. H. Dividende auf 3 Millionen .“ An-
teile = 2 44 Dividende pro Genuß-=
schein 30 000 f, so daß 4400 “ Vortrag bleiben.
Ende 1911 standen Grundeigentum und Istanlagen
mit 1 365 000 K zu Buch, Niederlassungen in Kamerun
mit 138 034 , Dampfer mit 118 710 . 7F.
Uber das laufende Jahr berichtet die Ver-
waltung: „Wenn auch die uns bis jetzt vorliegenden
Ziffern für das Jahr 1912 im Ankauf der Faktoreien
und speziell in der Ausbente eine erfreuliche Zunabme
ausweisen, bei nicht höheren Einstandspreisen drüben.
darf nicht vergessen werden, daß die Gummipreise im
europäischen Markte gegen das Vorjahr weiter gefallen
sind. Wir glauben trotz alledem annehmen zu dürfen.
daß für das laufende Jahr 1912 wiederum ein be-
friedigendes Resultat erzielt wird.“
*) Ans dem Geschäftsbericht für das dreizebnte
Geschäftsjahr (1911).
Aus fremden Kolonien und Droduktionsgebieten.
Uganda.
Bestimmungen über die Ausfuhr von Er-
zengnissen der unter dem Jagdschutzgesetze
stehenden Tiere.
Ein Uganda Gume Ordinance. 1912 betitelter
Gesetzentwurf enthält Vorschriften für den Schutz des
Wildes im Schutzgebiet Uganda. Unter Aufhebung der
CGame Ordinances vom Jahre 1906 und 1910 wird
darin bestimmt, daß im Schungebiete die Ausfuhr oder
der Verkauf, Kauf oder die Ausstellung zum Verkauf
von Schädeln, Hörnern, Knochen, Häuten, Federn,
Fleisch oder anderen Teilen von gewissen in der Ver-
ordnung besonders ausgeführten Tieren oder Vögeln
verboten ist, wenn nicht solche Tiere usw. als Haus-
tiere gehalten sind.
Elephanten= oder Flußpferdzähne, die rechtmäßig.
erworben sind, können indes ausgeführt, gekauft oder
verkauft werden. Die Ausfuhr von Elfenbein usw., das
entgegen den Bestimmungen der Wildschutzgesetze er-
worben ist, ist verboten, ebenso die Ausfuhr von Ele-
phantenzähnen, die weniger als 30 Pfund wiegen, und
von Elfenbeinstücken aus Zähnen von weniger als
30 Pfund Gewicht.
Der Gouverncur oder eine andere ermächtigte
Person ist befugt. Elfenbein, das der Regierung gebort.
zu besitzen, zu verkaufen oder zu übertragen: solches
Elfeubein muß aber in vorgeschriebener Weise ge-
zeichnet sein.
Die Ausfuhr von Kuriositäten in weiblichem oder
unreifem Elfenbein kann gestattet werden.