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schüsse für Brunnen und Frrigationsbauten, ein-
schließlich von Reservoiren, zeitweiligen Dämmen,
Irrigationskanälen und ähnliches. Aber außer dieser
Summe wurde noch sonst eine bedeutende Geld-
summe für Bewässerungszwecke vorgeschossen. So noch
mindestens 10 Lakhs in Punjab an einzelne Dörfer
und 30 Lakhs an Bombay. Was die Wirkung dieser
Vorschüsse hier angeht, so wird sie nach Meinung
der Rommission nicht dadurch behindert, daß der
Zinssatz zu hoch wäre. Er beträgt 6¼ % (1 Anna
auf die Rupie) für alle Arten der Bewässerung mit
Ausnahme von Madras und Bombay, wo er augen-
blicklich nur 5 % beträgt. Dieser Zinssatz ist so
unter dem täglichen Satz für Zinsen, daß die Be-
volkerung ihn als äußerst liberal ansieht. Be-
rechungen haben ergeben, daß auch das Punjab-
Gouvernement bei einem Zinssatz von 6¼ noch
einen Gewinn hat, und da die Reichsregierung die
Mittel für diese Anleihen den Provinzialregierungen
zu 4%½ vorschießt, während sie selbst nur 3½ 0%
zu zahlen hat, so hat sie auch einen Gewinn. Wir
sind der Ansicht, daß derartige Anleihen nicht dazu
benutzt werden sollten, um dem Staat Einkünfte zu
verschaffen, sondern stehen auf dem Standpunkt, daß
der Zinssatz möglichst niedrig gehalten werden sollte,
und daß deshalb die Zinsrate überall auf 5 %
berabgesetzt werden sollte. In einzelnen Gegenden
indessen, wo die Landesmelioration am dringendsten
erforderlich ist, sollte die Regicerung überhaupt das
Kapital zinslos zur Verfügung stellen. Was die
Erhebung der Steuern und Rückzahlung des Kapitals
anlangt, so sollte möglichst liberal vorgegangen
werden. Die Zahlungen sollten ohne Zögern immer
dann suspendiert werden, wenn aus Gründen, die
außerhalb der Kontrolle des Borgers stehen, seine
Ernmen mißraten sind, und so die Zahlung für dieses
Juhr ihn bedrücken würde. Die rückständigen
Zahlungen sollten dann aber nicht etwa dem folgenden
Jahre zugeschlagen werden, sondern der Endzahlungs-
termin sollte um ebensoviel hinausgeschoben werden.
Die bisher festgesetzten Rückzahlungsperioden waren
im allgemeinen zu kurz, 10 bis 15 Jahre. Wir sind
der Meinung. daß man die Wahl des Rückzahlungs-
termins gütlich in jedem einzelnen Falle mit dem
Borger ausmachen sollte, und daß man auf ihn
keinen Druck ausübe, eine zu kurze Periode zu
wählen.“
Auch in den australischen Kolonien hat der Staat
in weitgehendstem Maße dic landwirtschaftliche Melio-
ration durch Answendungen für Bewässerung gefördert.
In New South Wales setzen die Lokalbehörden (Local
Land Boarcls) die Abgaben fest, welche von dem be-
treffenden Lande gezahlt werden müssen, aber die Obhe
der Summe darf nicht 6 % des zur Ausführung der
Verke nötigen Kapitals überschreiten. Nach den Be-
stimmungen des Wasserversorgungs= und Drainage-
gesetzes sind in jedem Einzelfalle Trusts (Genossenschaften)
gebildet, und gleichzeitig Bestimmungen erlassen worden,
um den Zinsendienst und die Unterhaltung zu sichern
und gleichzeitig zur Abtragung der zur Ausführung
des Werkes geliehenen Kapitalien in einer bestimmten
Frist von Jahren — gewöhnlich von 28 Jahren. Zu-
nächst wurde nur ein größeres Werk ausgeführt, und
zwar am Coopernook, durch welches 6500 Acres fast
wertlosen Landes der intensiven Bebauung zugängig
gemacht wurden. Das gange Werk kosteie etwa
9010 K = 1 L 7sSh 6 d pro Acre. Während der
letzten Jahre sind neue Trusts gegründet worden.
Auch im Staate Viktoria finden sich viele staatliche
Bewässerungswerke, teils von Wassergenossenschaften
ausgeführt, die durch Vorschüsse und Zuschüsse von
r
der Regierung unterstützt werden. Die bedeutenderen
Irrigationswerke, oder diejenigen, welche mit den
Hauptflüssen in Verbindung stehen, sind durch den
Staat unternommen worden. Diese sind unter dem
Namen Nationalwerke bekannt, d. h. sie sind Werke
von solcher Bedeutung und beziehen sich auf eine so
große Fläche Landes, daß es für unumgänglich not-
wendig gehalten wird, sie staatlich herzustellen und
unter staatlicher Kontrolle zu belassen. Um sie als
Nationalwerke zu erklären, muß ein Parlamentsakt
vorliegen. Die Wasserwerke, welche unter der Re-
gierungskontrolle stehen, hatten 895 518 L gekostet.
Im Zusammenhang mit den großen Frrigations-
werken, welche noch im Bau sind, hat man berechnet,
daß die Kosten für das den Anliegern gewährte
Wasser rund etwa 1 sh pro acre foot ausmachen.
Außer den Nationalwerken zu Frrigationszwecken
gibt es noch vier Trusts mit einer Gesamtfläche
von 147.000 Acres, welche ihre Wassermenge zum
Teil durch Pumpwerke erhalten. Trotz der großen
Kosten, welche die Pumpstationen erfordern, sind doch
die Vorteile, welche sie gewähren, so groß, daß sie die
jährlichen Ausgaben rechtfertigen. Ursprünglich waren
31 össentliche Wassergenossenschaften (Pablic water
trusts) im Staate gebildet worden. Von diesen
sind indes nur noch 21 für Irrigationszwecke tätig.
Die Vorschüsse betragen 1 031 964 L, die Zuschüsse
24 470 . Das bewässerungsfähige Land ist 2 373 180
Acre groß, davon sind bewässert 157 523. Auch in
Oucensland und Westaustralien finden sich einige staat-
liche Bewässerungsanlagen. In Neuseceland ist in den
letzten Jahren viel für die Bewässerungsverhältnisse,
besonders für die zur Viehweide geeigneten Ebenen
von Staatswegen getan worden. Nach dem Tear
Book of Jew Senland war die Summe der Auf-
wendungen bereits vor einigen Jahren auf 217000 L
augewachsen.
Wie sehr die englische Kolonialverwaltung
auch in kleineren Kronkolonien die künstliche Be-
wüsserung sich angelegen sein läßt und den daraus ent-
stehenden indirekten Nutzen schätzt, ergibt sich aus dem
Vorgehen und den Erfolgen in Ceylon, über welche
der Gouverneur in seinem Berichte The Progress of
the Colony ot Cerlon 1901—1907, (olombo 190““ fol-
gende Angaben macht:
„"4173313 L der öffentlichen Schuld sind für
Wassererschließungszwecke ausgenommen worden. Die
Ausgaben für Frrigationsarbeiten beliefen sich in der
Zeit von 1870 bis 1904 auf 12 555 804 Rup., die
direkte Einnahme auf 993 954 Rup. Bei diesen
Zahlen darf nicht vergessen werden, daß bei Beginn
der Irrigationsarbeiten man von der Erwägung
ausging, daß diese Werke sich allein durch die Stei-
gerung der Reissteuern (padd#-tu#c) bezahlt machen
würden. Wenn man also die Frage nach Gewinn
und Verlust bei ihnen stellt, so muß man der eben
angegebenen Zahl noch die Erträgnisse aus der
Reissteuer, welche jährlich bis 1892, als diese Steuer
ausgehoben wurde, 1000000 Rup. einbrachte, in Rech-
nung stollen. Seit der geit hat sich die wirtschaftliche
Lage der Bewässerungswerke allerdings durchaus ge-
ündert. Man muß aber auch noch folgendes be-
trachten: Nach dem Bericht einer Kommission im
Jahre 1869 ging jührlich Rindvieh im Werte
von 60 000 K wegen Dürre und ungenügender
Weide zu Grunde; wennman nur annimmt, daß die
Hälfte der Summe durch die wohltlätigen Wirkungen
der Jrrigation gerettet worden ist, so würde (die Rupie
zu 1 sh 6 d gerechnet) die Summe, welche während
20 Jahren gerettet wurde, aus 8.000 000 Rup. zu be-
rechnen sein. Zählt man diese 8000 000 Rup. zu den