Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

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bilden, das unter englischer Leitung und Aussicht 
eine ordnungsmäßige Verwaltung bei möglichster 
Wahrung der Religion, Sitten und Gebräuche 
des Landes führt. Als ein wichtiger Schritt in 
dieser Richtung ist die Gründung von Fonds zu 
erwähnen, die zur Bestreitung der Ausgaben für 
die Eingeborenenverwaltung in den einzelnen 
Sultanaten dienen. Diese Einrichtung festigt die 
Stellung und Autorität der Sultane und Häupt- 
linge in den Provinzen. 
Von hervorragender Bedeutung für die Kolonie 
ist der Bau der Eisenbahn Baro— Kano, der 
demnächst beendet sein wird. Geplant ist außerdem 
eine Zweigbahn von Zaria nach den Zinnlagern 
von Bauchi. 
Der Abbau dieser Zinnlager hat schon einen 
ziemlichen Umfang angenommen; die Ausfuhr 
betrug im letzten Jahre 800 Tons. 
Das in der Kolonie in den verschiedensten 
Unternehmungen investierte Kapital wird auf 
etwa 2 500 000 K geschätzt. 
Der Handel ist ständig im Wachsen begriffen, 
und die Nachfrage nach Waren europäischen Ur- 
sprungs steigt sehr rasch. Bemerkenswert ist, daß 
mehr als die Hälfte der auf den Eingeborenen- 
märkten zum Verkauf gestellten Waren aus 
Deutschland kommt. Dieses üÜbergewicht über 
die englischen Händler liegt in der größeren An- 
passungsfähigkeit an die Kaufkraft und die Be- 
dürfnisse der eingeborenen Bevölkerung. 
Die Gesamteinfuhr durch Handelsfirmen 
betrug: 1909/10: 331 475 T, 
1910/11: 439 773 2, 
während in diesem Jahre durch das Gouvernement 
Waren im Werte von 934 657 L eingeführt 
wurden. Der Gesamtwert der Ausfuhr betrug 
1910/11: 352 981 L. Die Hauptausfuhrartikel 
sind Schi= und Erdnüsse, Palmkerne, Kautschuk, 
Gummi= und Zinnoxyde. 
Die Zahl der in der Kolonie ansässigen 
Europäer beträgt 637; davon sind 424 Beamte. 
Die Eingeborenenbevölkerung wird auf 
10 Millionen geschätzt. Die Eingeborenen der 
mosleminischen Staaten werden sehr stark von 
Lepra heimgesucht; etwa 80 000 waren im letzten 
Jahre von dieser Krankheit befallen. Die Ge- 
  
  
sundheitsverhältnisse der Europäer ver- 
anschaulicht folgende Tabelle: 
1905 1906 1007 lvos 1909 1910 
Durchschnittl. “ g 
europäische 
Bevölkerung 312 347 424 499 544 637 
Todesfälle s 
pr01000. 29,23, 48, 99 16, *7 20,04 23, 89 20,41 
brantheitssäl¾ l 
pro 1000. 148,27 158,5 us 0 1 12 1 75, 
  
Die finanzielle Entwicklung in den letzten 
fieben Jahren zeigt folgendes Bild: 
  
  
  
  
Ein- Gesamt- 
einnahmen Zuschüsse 
nahmen : zuschunke 
* » einschl. der Ausgaben 
Jahr aus der Zuschüsee 8des Reichs 
Kolonie l- 
S 8 9. # 
1904 00.94026 559 5236 6 520 516 405 500 
1905/06 110 54 505 544 198 260 320 000 
1906.0 7142 32 087 498 818 315 000 
1907 0. 35 50 005 19 302 295 000 
1908/00. . 538 445 540 644 290 000 
1909, 10713 36 520 436 566 813 237000 
1910/11. 274 989 619 989 565 760 216 000 
Ausug aus den Colonial Reports-Annunl. 
Northern Nigeria. Report for 1910,11.) 
Fra#nzösisch-Guinea. 
Zollbegünstigte Einfuhr nach Frankreich. 
Durch Verordnung der Französischen Re- 
gierung vom 1. Mai 1912 ist die Menge der 
aus Französisch-Guinea herstammenden Kolonial= 
erzeugnisse, die unter den in den Verordnungen 
vom 30. Juni 1892, 22. August 1896 und 
25. August 1900 angegebenen Bedingungen 
während der Zeit vom 1. Juli 1911 bis zum 
30. Juni 1912 nach Frankreich eingeführt werden 
können, für Kaffee auf 3000 kg und für Bananen 
auf 1 000 000 kg festgesetzt worden. 
(Journal officiel de la République Franenisc.) 
osambique. 
Herstellung und Verkauf von gegorenen 
Getränken im Bezirk Inhambane. 
Der portugiesischen Kammer der Abgeordneten 
ist unterm 26. April 1912 ein Gesetzentwurf zu- 
gegangen, der die Herstellung und den Verkauf 
von gegorenen Getränken im Bezirk Juhambane 
regeln soll. Unter die gegorenen Getränke sollen 
gerechnet werden: 
Sope, ein Erzeugnis aus dem gegorenen 
Safte des Zuckerrohrs; 
Sura, ein Erzeugnis aus gegorenem Pal- 
mensaft; 
Caju, ein Erzeugnis aus dem gegorenen Safte 
des Cajubaumes. 
Für die Einfuhr der Rohstoffe zur Herstellung 
von Weingeist und Branntwein sowie für deren 
Herstellung, Einfuhr und Verkauf sollen die in 
Kraft stehenden verschiedenen Vorschriften und 
Ausführungsbestimmungen weiter gelten, ebenso 
die Bestimmungen über die Herstellung und den 
Verkauf von Weingeist zu gewerblichen Zwecken. 
(Diario do (ioyerno.)
	        
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